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Alkoholkrankheit nicht erkannt und in Psychiatrieschublade

 
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engelchen
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 23:45    Titel: Alkoholkrankheit nicht erkannt und in Psychiatrieschublade Antworten mit Zitat

Also, jahrelang ist sie schon Alkholikerin. Mal mit mehr oder wenige Ausrastern. Die Ausraster sind dann wie ne Psychose. Sobald sie keinen Tropfen trinkt, ist sie völlig o.K.
Während der psychiatrischen Aufenthalte wurde sie vollgstopft mit Psychopharmaka. Anstatt dass man nen Entzug etc. gemacht hätte, nix. Davon wollten die Ärzte nix wissen. Für sie war klar, sie ist schizophren
.
Durch die Psychoph. und weil sie eben auch noch trinkt, gehts ihr sehr schlecht. Kein Doc sagte mal, wie wärs mit nem Entzug, Alkohol war nie das Thema, obwohl bekannt. Benötigt ein Alkoholiker zudem noch Psychoph.?? Tödliche Mischung oder?

Nee, weiter voll das Pschozeugs reingepumpt. Die Nebenwirkungen sind folgende: starke Depressionen, Suizidgedanken, Epilepsieanfälle, Absetzprobleme bei den Psychodrugs, Eßstörungen, Störungen im Hormonhaushalt etc.

Wollt nur damit sagen, welche Fehldiagnose und Fehlbehandlung die Ärzte anrichten können, nur weil sie meinen, Psychodrugs geben zu müssen! Einen Arzhaftungsprozeß werde ich langsam vorbereiten. Das heißt auch, ein psychiatrisches Gutachten, was selbst bezahlt werden muss.
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Lucie
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 00:45    Titel: Alkohol....... Antworten mit Zitat

Hallo Engelchen,

Stop, einen Arzthaftungsprozess würde ich nicht anstreben!! Warum auch? Die Person ist alkoholabhängig und so wie sich das Ganze anhört, hat sie an einem Entzug kein Interesse. Der geht nämlich nur, wenn der Patient damit einverstanden ist. Die Depressionen usw. würde ich als Folgeerscheinung des Alkoholkonsums sehen. So etwas geht oft Hand in Hand. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass die Patienten Medikamente gegen die Depressionen bekommen, vor allem wenn Suizidgefahr besteht.
Alkoholismus ist eine teuflische Krankheit, denn sie redet dem Betroffenen ein, dass er sie gar nicht hat. Hier kann nur der Betroffene eine Änderung herbeiführen, wenn er den festen Wunsch dazu hat. Außenstehende, egal wer, haben darauf keinen Einfluss.
Deshalb wäre ich sehr vorsichtig mit einem Arzthaftungsprozess, der, so wie ich es sehe, garantiert ein Schuss in den Ofen wird.

Ich würde dir dringend empfehlen eine Suchtberatung aufzusuchen, den Fall schonungslos schildern und dann wird man dich gezielt beraten können.

Alles Gute

Lucie
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