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Ein Recht auf Einspruch od. Überprüfung hast Du.
Eventuell hier auch bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) nachfragen, od. unter folgendem Link mal versuchen:
http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de/index.htm
Ich weiß nicht wie das Gespräch gelaufen ist, manche Sachbearbeiter können mit bestimmten Situationen nicht umgehen. Eventuell wäre eine individuelle Beratung besser.
Dazu noch mal Rücksprache mit der KK halten. Soweit mir bekannt, besteht bei einer "eindeutig" nachgewiesenen Allergie eine vollständige Kostenübernahme.
Gruß Minou
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