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mein Mann ist seit 2 Jahren privat versichert und musste nun das erste Mal in dieser Zeit zum Zahnarzt. Aufgrund großer Differenzen zwischen den Sätzen, die die Versicherung bezahlt und was der Zahnarzt verlangt hat, müssen wir 300,-- Euro selbst bezahlen und das ohne Selbstbeteiligung. Gott sei Dank haben wir wenigstens bei unserem Tarif bei Zahnarztbehandlungen keine Selbstbeteiligung.
Wir möchten gerne wissen, ob der Zahnarzt immer noch faire Sätze berechnet hat oder ob er maßlos in die Höchstsätze gegriffen hat. Wo kann man das feststellen? Kann ich hier in diesem Forum die Rechnung veröffentlichen oder gibt es dafür andere? Habe die Seite www.2te-zahnarztmeinung.de gesehen, aber in unserer abgelegenen Region gibt kaum Zahnärzte, die sich da beteiligen. Da sind nur welche aus Ballungsgebieten und Großstädten. Außerdem ist die Rechnung schon gestellt, die Behandlung abgeschlossen.
Allgemeine Frage: Als ich dem Zahnarzt sagte, die Behandlung hätte bei der gesetzlichen KV ca. 400 Euro gekostet, hat er nicht widersprochen. Er hat von uns dafür 910 Euro verlangt. Müssen privat Versicherte die Verluste der gesetzlichen ausgleichen???
Verfasst am: 19.12.05, 16:33 Titel: Vergessen zu erwähnen
Hallo nochmal,
habe vergessen zu erwähnen, dass diese Kosten nur Zahnbehandlung waren. Kein Zahnersatz! Die Zahnarztvergleiche im Internet beziehen sich meistens auf Zahnersatz.
mein Mann ist seit 2 Jahren privat versichert und musste nun das erste Mal in dieser Zeit zum Zahnarzt. Aufgrund großer Differenzen zwischen den Sätzen, die die Versicherung bezahlt und was der Zahnarzt verlangt hat, müssen wir 300,-- Euro selbst bezahlen und das ohne Selbstbeteiligung.
---> haben Sie nun noch selbst dazubezahlt oder nicht?
Gott sei Dank haben wir wenigstens bei unserem Tarif bei Zahnarztbehandlungen keine Selbstbeteiligung.
Wir möchten gerne wissen, ob der Zahnarzt immer noch faire Sätze berechnet hat oder ob er maßlos in die Höchstsätze gegriffen hat.
---> wahrscheinlich wurde der GOZ Faktor maximal bis zum 3,5 fachen Satz abgerechnet. Das ist bei Benennung der Gründe für den erhöhten Satz juristisch nicht zu beanstanden. Allenfalls die Menge der GOZ Positionen in Bezug auf die wirkliche Behandlungszeit gibt Hinweise auf überzogene Rechnungen. Da wäre es schön, wenn Sie sagen könnten: soundsoviele Termine, gesamte Behandlerzeit in Minuten, Honorar dafür ist. Beispiel 20 Minuten Behandlerzeit, aber 800 Euro Honorar. Das ist sicher angreifbar.
Wo kann man das feststellen? Kann ich hier in diesem Forum die Rechnung veröffentlichen oder gibt es dafür andere?
---> Sie können ohne weiteres die Rechnung hier veröffentlichen, solange sichergestellt ist, dass weder Behandler noch Patient namentlich irgendwo genannt sind, oder indirekt ermittelt werden können (durch Pat. Nummer, Postleitzahl ...). Sicherheitshalber sollten Sie sich die Mühe machen, die entscheidenden Zeilen abzutippen, und nicht per Scan einzustellen, weil manche Zahnarztsoftware eine so geringe Verbreitung hat, dass man anhand der abgedruckten Rechnungsformulare und ihrer Wohngegend den Benutzer ermitteln kann.
Habe die Seite www.2te-zahnarztmeinung.de gesehen, aber in unserer abgelegenen Region gibt kaum Zahnärzte, die sich da beteiligen. Da sind nur welche aus Ballungsgebieten und Großstädten. Außerdem ist die Rechnung schon gestellt, die Behandlung abgeschlossen.
---> richtig
Allgemeine Frage: Als ich dem Zahnarzt sagte, die Behandlung hätte bei der gesetzlichen KV ca. 400 Euro gekostet, hat er nicht widersprochen. Er hat von uns dafür 910 Euro verlangt. Müssen privat Versicherte die Verluste der gesetzlichen ausgleichen???
---> bei Zahnarztens ist das nicht so ausgeprägt der Fall. Die GKV zahlt für die zahnmedizinische Behandlung immer noch etwa den 1,7 fachen GOZ Faktor. Bei den Ärzten sieht das ganz anders aus. Da liegt die GKV bei ungefähr 1,0 und dann gibt es noch viele Zusatzpositionen in der GOÄ, sodass jeder private Patient ungefähr den 3 bis 4-fachen Umsatz bringt. (Zahnarzt nur 30 bis 50% mehr).
Viele Grüße _________________ Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
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