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Verfasst am: 22.07.06, 09:16 Titel: Wann muß der Patient über bösartigen Tumor informiert werden
Wann kann oder muß ein histologischer Befund dem Patienten mitgeteilt werden, wenn es sich um eine (ungeplante) R1 Resektion eins bösartigen Tumors dritten Grades handelt?
Die Tumorklassifikation ging dem Chirurg eine Woche nach der OP zu.
Das Ergebnis der Makroskopie und Immunhistochemie lag ihm nach 3 Wochen vor.
Wann und worüber hätte er den Patienten informieren müssen?
eine Rechtsauskunft auf Deine Frage wird Dir ein Rechtsanwalt nur geben.
1. Als Patient selbst hast Du das Recht jederzeit in Deine Akte Einsicht zu nehmen.
2. Ein Gespräch sollte beim Vorliegen aller Befunde, die das Krankheitsbild zuordnen lassen, vorgenommen werden.
Unter Umständen ist es notwendig, die Befunde zu einem Referenzpathologen zu schicken, was dauern kann.
Ein Arzt, der sowohl technisch versiert als auch an seinen Patienten interessiert ist, wirst Du daran erkennen, dass er Dir zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Stand mitteilt und Dir einen Termin zur Besprechung der endgültigen Befunde anbietet.
Aus den Fakten kann ich leider nicht ersehen, wann eine Aufklärung hätte erfolgen müssen und ob eine Verzögerung zu einer Verschlechterung der Ausgangsposition hätte beitragen können.
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 1790 Wohnort: 49377 OM
Verfasst am: 04.11.06, 14:14 Titel:
ihre frage scheint einen bestimmten hintergrund zu haben. dieser wird hier aber nicht geschildert. das macht die sache schwierig, denn wenn sie hier eine antwort erhalten, und diese dann in ein (streit-)gepräch einbringen verquicken sie 2 sachen miteinander, die nichts miteinander zu tun haben. DAS IST SEHR GEFÄHRLICH.
wenn sie mit einer behandlung unzufrieden sind, sprechen sie den arzt direkt an. seien sie offen und freundlich. reicht dies nicht aus, haben sie immer die möglichkeit der akteneinsicht und der einholung einer zweitmeinung oder sogar drittmeinung. das forum ist wahrscheinlich nicht die richtige plattform um ihre fragen zu beantworten.
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