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Verfasst am: 05.11.06, 12:52 Titel: AVK: Palliativ vs. Amputation
folgendes problem besteht:
eine dame - jahrgang ´25, hochgradig dement, bettlägrig seit mehreren jahren, eingeschränkte wahrnehmung, reagiert auf äußere reize, orale nahrungsaufnahme - leidet unter avk, betroffen ist ein fuß, mittlerweile eine großflächige offene wunde, mit teilweiser nekrose. die patientin hat schmerzen.
auf wunsch der angehörigen wird sie palliativ betreut. sie erhält sowohl lokal morpium als auch über schmerzpflaster. dennoch sind insbesondere die verbandswechsel für die patientin sehr schmerzhaft.
ist es sinnvoll/richtig, in dieser situation, in der das sterben via sepsis herausgefordert wird (nebenfrage: kann dies als aktive sterbehilfe deklariert werden?), eine amputation (von der hausärztin und den pflegekräften befürwortet) durchzuführen?
Nach deiner Schilderung liegt eine aktive Sterbehile nicht vor. Denn diese wird als "Verkürzung des verlöschenden Lebens durch a k t i v e Einflußnahme auf den Sterbeprozess" verstanden. Du handelst im Bereich der Sepsis aber gerade nicht aktiv.
Eine straffreie passive Sterbehilfe läge aber nur dann vor, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat. Falls der Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hat, könnten wir im Bereich der Unterlassenen Hilfeleistung sein. _________________ Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf.
ich bin nun alles andere als juristisch bewandert, und das stichwort "aktive sterbehilfe" führte ich eher provokativ an. es behandelt hier auch eher einen nebenaspekt.
vielmehr interessiert mich der medizinische blickwinkel. was gilt in dieser situation als sinnvoll? ist die verweigerungshaltung der angehörigen nachvollziehbar, ist dieses verhalten "üblich"?
um deinen einwand zu berücksichtigen: die frau liegt nicht im sterben. inwieweit kann man nun von nicht straffreier passiver sterbehilfe sprechen?
In wie fern ist die alte Dame denn noch "Geschäftsfähig" ???
Sollte sie nicht mehr in der Lage sein, ihre medizienische Notwendigkeit nachzukommen, und die Angehörigen kümmern sich nicht, so kann man beim Amtsgericht eine "Betreuung" erwirken, so das auch gegen den Willen des Patienten Notwendige medizienische Behandlung durchgeführt werden.
Oftmals ist dies bei dementen Patienten der Fall.
Lg
annjoh _________________ nur wer sich ändert bleibt sich treu
(Wolf Biermann)
die frau ist natürlich nicht mehr geschäftsfähig und steht unter betreuung ihres sohnes. dieser traf auch die entscheidung darüber, dass keine maßnahmen mehr - bis auf die palliativen - eingeleitet werden.
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