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Jacki9 DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2007 Beiträge: 175
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Verfasst am: 13.04.07, 17:22 Titel: Akten einsehen bzw. Kopien abholen |
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Hallo ihr,
bin seit paar Jahren von Zuhause weggezogen, und nun wollte ich von meinem Sportarzt meine alte Akte haben?
Darf ich mir die einfach holen?
Darf der Arzt bzw. Arzthelferin mir einfach eine Kopie der vollständigen Akte geben?
Würde mich über viele Antworten freuen. |
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SimoneH DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 38 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 13.04.07, 18:06 Titel: |
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Hallo Jackie,
sofern die Praxis noch exisiterit, kannst Du die Aushändigung Deiner Krankenakte verlagen (dies steht Dir gesetzlich zu). Es kann sein, daß Du für die Erstellung der Kopien Kopien und ggf. auch die Praxisgebühr zahlen musst (ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich ob hierfür eine Zahlung verlangt wird. Wenn ja, ist dies aber Rechtens nach Auskunft meiner Krankenkasse)
Liebe Grüße
Simone |
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PR DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 2794 Wohnort: Lörrach
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Verfasst am: 13.04.07, 23:33 Titel: "Aushändigung der Krankenakte" ist falsch |
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Der Arzt ist und bleibt für die Originalakte archivierungspflichtig. Auch bleibt er deren Eigentümer.
Recht auf Einsicht und auf Aushändigung von Kopien - allgemein gesagt: Recht auf die in der Akte enthaltenen Informationen - ist richtig. Die Kosten für die Kopien trägt deren Empfänger.
Das Ganze ist k e i n Vorgang, in den irgend eine Versicherung oder Kasse involviert ist. Deshalb fällt dafür keine Kassengebühr an, es sei denn, es sei damit zB eine Beratung oder eine sonstige ärztliche Leistung verbunden.
N i c h t ausgehändigt werden müssen Kopien von Unterlagen, die "persönliche Wertungen" enthalten. Dies können zB psychiatrische Befunde und Berichte sein.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung. |
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siggi DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.04.2005 Beiträge: 3092
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Verfasst am: 14.04.07, 10:52 Titel: |
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Es gibt eine Leistungsziffer die bei Kassenpatienten budgetunabhängig bei Aushändigung von Kopien über Kasse abgerechnet werden kann (13 cent pro Kopie).
Weiter hat man nur Anrecht auf Untersuchungsergebnisse. Man hat keinen Anspruch auf die weiteren Notizen die der Arzt gemacht hat. _________________ Schöne Grüße
Siggi |
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PR DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 2794 Wohnort: Lörrach
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Verfasst am: 14.04.07, 21:49 Titel: Die Abrechnungnummer gibts, und die gilt |
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für Kopien, die an den mit- oder weiterbehandelnden Arzt gehen. Ausschließlich.
Für Kopien zur Aushändigung auf Wunsch von Patienten gilt die nicht.
D a n n fällt übrigens die Kassengebühr an oder ist eine Überweisung nötig.
Und das kommt den Patienten zumeist erheblich teurer.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung. |
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29091969 DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2006 Beiträge: 321
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Verfasst am: 15.04.07, 16:04 Titel: |
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Zitat: | Darf der Arzt bzw. Arzthelferin mir einfach eine Kopie der vollständigen Akte geben? |
Er darf nicht nur, er muss sogar, laut § 810 BGB _________________ @Rechtschreibfehler:
Ich bin durchaus in der Lage korrekt zu schreiben, leide auch nicht an Sehstörungen - die Schrift auf meinem Bildschirm ist nur viiiieeeel zu klein und da kommen dann halt Rechtschreibfehler vor, die bitte ich zu entschuldigen |
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T1NA DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 197
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Verfasst am: 15.04.07, 17:54 Titel: |
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§ 810 Einsicht in Urkunden
Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ,...blablabla....
Einsicht ist (leider) nicht gleich Kopie oder Aushändigung. "ein Hoch auf die deutsche Amtssprache"
Schönen Gruß
T1NA |
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Susanne.Reuter DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.05.2005 Beiträge: 3513
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Verfasst am: 15.04.07, 19:53 Titel: |
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Musste da wirklich schon mal jemand mit dem BGB drohen
Ich denke, wenn man sachlich nachfragt und eben auch die anfallenden Kopiekosten übernimmt, dürfte das doch normalerweise kein Problem sein, oder?
Ich würde eben einfach kurz vorher anrufen, damit die in der Praxis nicht so "überfallen" werden und die Unterlagen hervorkramen (und kopieren) können.
Susanne |
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PR DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 2794 Wohnort: Lörrach
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Verfasst am: 15.04.07, 22:05 Titel: Es i s t kein Problem. |
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Keins, garkeins.
Wenn mir wer sagt, er zieht weg, und hat sich die Jahre davor kooperativ angestellt, gibts die wichtigsten Kopien gratis mit. Sofort. Mein Papierarchiv ist so, daß ich die richtige Akte jederzeit in 10 Sekunden hab. Schneller gehts, wenn der Aktenauszug aus dem Rechner reicht. Dann reichen zwei Klicks und der Drucker fährt los. Länger dauerts bloß bei Stinktieren...
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung. |
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29091969 DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2006 Beiträge: 321
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Verfasst am: 17.04.07, 16:26 Titel: |
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Zitat: | Musste da wirklich schon mal jemand mit dem BGB drohen |
Ja, trotzdem habe ich meine Patientendokumentation noch immer nicht erhalten..
Die Praxis ist mittlerweile auch geschlossen, ich werde aber einen Anwalt beauftragen, dass ich die Dokumentation bekomme.
I.d.R. ist es kein Problem, möglicherweise haben diese Ärzte Dreck am Stecken und verwehren mir daher Einsicht in die Akte..
Grüße, 29091969 _________________ @Rechtschreibfehler:
Ich bin durchaus in der Lage korrekt zu schreiben, leide auch nicht an Sehstörungen - die Schrift auf meinem Bildschirm ist nur viiiieeeel zu klein und da kommen dann halt Rechtschreibfehler vor, die bitte ich zu entschuldigen |
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PR DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 2794 Wohnort: Lörrach
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Verfasst am: 17.04.07, 18:20 Titel: Sind Sie so reich ? |
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... Anwalt beauftragen...
Ärztekammer und / oder Kassenärztliche Vereinigung anschreiben, die für den Praxissitz zuständig ist. Einer von beiden h a t die Akten in Verwahrung oder weiß, w e r sie hat.
Zumindest 10 Jahre lang.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung. |
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T1NA DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 197
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Verfasst am: 17.04.07, 20:00 Titel: Re: Es i s t kein Problem. |
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PR hat folgendes geschrieben:: | ...
Wenn mir wer sagt, er zieht weg, und hat sich die Jahre davor kooperativ angestellt, gibts die wichtigsten Kopien gratis mit. Sofort. ....
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BRAVO!
Und dafür würde ich einen Blumenstrauß oder eine Familienpackung Eiskrem spendieren.
Schönen Gruß
T1NA _________________ Soviel Röntgen wie nötig und sowenig wie möglich! |
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PR DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 2794 Wohnort: Lörrach
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Verfasst am: 18.04.07, 23:05 Titel: ...also mir... |
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wär Eiskrem lieber. Die Helferinnen müßt ich fragen.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung. |
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Sabricia Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 10 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 20.09.07, 19:36 Titel: |
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Ich wollte eine Kopie meiner Akte von meinem Kinderarzt haben. Da wurde mir gesagt die bekomme ich nur wenn man Hausarzt diese haben möchte. Ansonten nicht. Kann ich da irgendwas machen das ich die trotzdem bekomme? |
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Susanne.Reuter DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.05.2005 Beiträge: 3513
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Verfasst am: 20.09.07, 21:19 Titel: |
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Man "muss" dir Einsicht in deine Unterlagen geben bzw. dir - gegen Kostenübernahme- Kopien zur Verfügung stellen.
Vielleicht musst du in der Praxis nochmals darauf hinweisen, dass du so etwas wie ein "Anrecht" darauf hast und natürlich anfallende Kosten übernimmst. Ich gehe selber zwar lieber Streit aus dem Weg, aber wenn die sich immer noch stur stellen sollten, würde ich anfragen, ob ich die Ablehnung (mit Begründung) schriftlich haben könnte - Damit ich mich dann an die Ärztekammer wenden buw. den Rechtsweg gehen kann. ; -) [size=9]Ob ich das dann auch machen würde ist eine andere Geschichte. [/size]
Ansonsten wäre es auch eine Möglichkeit den Hausarzt um "Amtshilfe" zu bitten.
Susanne |
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