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Verfasst am: 19.04.07, 17:16 Titel: Ohrenanlegen mit Klinikaufenthalt
Hallo!
Zunächst bitte ich um Entschuldigung, wenn ich die Frage im falschen Forum stellen sollte.
Es geht um folgendes:
Meine Tochter hat sich 2004 die Ohren anlegen lassen.
Die Diagnose war ‚Mangelnde Antihelixfaltung, AD. Anthelixplastik BDS’
Abrechnet wurden u.a.: Ohrmuschelanlegeplastik, Kauterisation, Infiltrationsanaesth. Und natürlich noch viele kleinere Posten.
Im OP-Bericht ist auch von einer ‚Cauda-Conchopexie-Naht’ die Rede. Diesen Begriff findet man nicht mal über Google im Internet.
Anschließend mußte sie zur ‚postoperativen Überwachung und antibiotischer Schmerztherapie’ 1 Woche in einer Privatklinik liegen.
Die Kosten der Privatklinik betragen etwa das 4-fache der OP-Kosten. Außerdem mußten wir 500 Euro vorab zahlen.
Ist ein einwöchiger Klinikaufenthalt hier nötig?
Die Krankenkasse zahlt den Klinikaufenthalt nicht und wir stehen im Regen.
Der Klinikaufenthalt wurde schon vor der OP festgelegt. Bei Problemen mit der KK wurde uns versichert, daß sich die Klinik ‚um alles’ kümmern würde.
Über Meinungen und Hilfe zu meiner Frage würde ich mich sehr freuen!
wenn ich das richtig verstehe haben sie bei Ihren Sohn eine beidseitige Ohranlegeplastik durchführen lassen als Privatpatient in einer Privatklinik. Sie haben dafür einen Kostenvoranschlag bekommen, auf dem die einzelnen Positionen erkennbar aufgeführt waren ? Jetzt zweifeln Sie wegen der Höhe der Kosten die Rechnung an ?
Wenn dem so ist, dann frage ich mich allerdings, warum Sie die Notwendigkeit der durchgeführten Maßnahmen nicht vorher mit der Klinik besprochen haben...
Was die Begrifflichkeiten anbelangt, so bin ich erleichtert, dass man nicht inzwischen jeden Fachbegriff möglichst noch mit Laienkommentaren versehen im Internet findet ! Das führt nur zu Verwirrung und Verunsicherung bei den Patienten. Transparenz schaffen Sie durch Gespräche mit den Fachleuten. Der Patient sollte sich bitte vor einem Eingriff die Maßnahme so erklären lassen, dass er beruhigt und vertrauensvoll ein Arzt-Patientenverhältnis eingehen mag.
Aber zu Ihrer Beruhigung. Die verwendeten Begriffe lassen sich aus meiner Sicht gut der durchgeführten Maßnahme zuordnen und sind also nicht ungewöhnlich.
Ungewöhnlich ist allerdings ein einwöchiger stationärer Aufenthalt bei einer Ohranlegeplastik soweit dieser von vornherein geplant war. Treten Komplikationen auf, dann kann das aber durchaus mal nötig sein.
Ich hoffe, Sie können mit meinen Einlassungen etwas anfangen.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Meyer-Gattermann
Einen Kostenvoranschlag hatten wir nicht bekommen. Vielmehr wurde und folgendes angeboten:
500 Euro bar,
1 Woche Klinikaufenthalt nach der OP
und bei Problemen mit der KK bräuchten wir uns um nichts zu kümmern, das regelt die Praxis.
Nur aufgrund dieser Aussage haben wir der Ohren OP zugestimmt. Die 500 Euro hat meine damals 15-jährige Tochter von ihrem Sparbuch selbst gezahlt.
Die OP wurde von der KK bezahlt.
Der 1-wöchige Klinikaufenthalt nicht. Auch nicht nach Stellungnahme des Arztes.
Diese ‚Wir-kümmern-uns-um-alle-Probleme-mit-der-KK’ Aussage war keinen Pfifferling wert. Nur nach langem beharrlichem Drängen kam es zu einer Kontaktaufnahme von Arzt in Richtung KK. Was aber an der Entscheidung der KK nichts änderte.
Die Mahnungen für die Rechnung liefen unbeirrt weiter.
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