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Verfasst am: 24.04.07, 18:50 Titel: Möchte Fentanyl absetzen - Doc ist nicht einverstanden
Ich werde seit ca. 2 Monaten mit Fentanyl behandelt. Mir geht es mit der aktuellen Dosierung sehr viel besser. Das Ziel der Behandlung war eine physische und psychische Entlastung in einer endlosen Zeit der Schmerzen. Dies ist gelungen
Weiteres Prozedere wäre nun aber Kinderwunsch - weshalb ich hormonell bereits seit vielen Monaten in die Wechseljahre gesetzt wurde. Vor einem Jahr wollten wir mit IVF starten - aufgrund der starken Schmerzen war dies nicht möglich.
Jetzt möchte ich so bald als möglich von dem Fentanyl weg, damit wir mit dem IVF beginnen können. Ich habe den Vorschlag gemacht, die Dosis nun doch langsam wieder zu reduzieren, um dann in einem halben Jahr möglichst ohne Fenty auszukommen. Die Schmerzärztin meint nun aber, ich solle noch drei weitere Monate mit der gleichen Dosierung weitermachen.
Ich hab vorerst mal genickt und ja gesagt, wie ich das leider immer tue und habe nun aber gemerkt, dass das gar nicht das ist, was ich möchte.
Wie soll ich mich verhalten? Ich möchte nicht unvernünftig sein und ihre Vorschläge missachten, sie hat mich schliesslich aus der Misere geholt. Andererseits ist es MEIN Körper, der ständig unter Medikamenten steht und ausserdem ist es doch ein gutes Zeichen, wenn die Patientin selbst von den Medikamenten runter möchte, oder nicht?
Soll ich mich nochmal melden? Oder soll ich mich einfach fügen und weitere 3 Monate das Fenty nehmen und dabei das IVF einfach weiter auf Eis legen? Die IVF-Ärztin steht eigentlich in den Startlöchern. Sie wartet bloss noch auf das Kommando von mir, bzw. von den mit-behandelnden Ärzten, also auch der Schmerzärztin.
letztenendes entscheiden Sie
Sowohl die Gründe Ihrer Schmerztherapeutin wie auch Ihr Kinderwunsch sind berechtigt. Vielleicht wäre ein Gespräch zwischen den Ärztinnen (mit Ihnen zusammen??) hilfreich?
Eine Schwangerschaft ist prinzipell auch unter einer (indizierten) Opioid-Therapie möglich. Aber auch dass sollten Sie ausführlich mit den behandelnden Ärzten besprechen - ich kann gut verstehen, wenn Sie diese Lösung nicht wünschen.
Da Sie wahrscheinlich doch auf beide Ärztinnen weiterhin angeweisen sind, ist ein Streit sicherlich nicht von Vorteil.
Alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ihre Idee ist sehr gut - ich lass die beiden Ärzte einfach mal miteinander sprechen. Schliesslich plädiert man ja so sehr für die Interdisziplinarität
Könnt ich denn wirklich unter Fentanyl schwanger werden? Ich meine, gäbe es da nicht erhebliche Risiken für den Fötus? Missbildungen, geistige Retardierung, Entzugserscheinungen, SS-Komplikationen oder solches?
ICH DANKE IHNEN VON HERZEN, DASS SIE SICH DIE ZEIT NEHMEN, DIE FRAGEN HIER IM FORUM SO ERNSTHAFT UND FACHKOMPETENT ZU BEANTWORTEN - und Sie kriegen nicht mal was dafür.... Das sollte nicht so sein...
vielen dank für Ihr großes Lob und die sonnigen Grüße.
auf Grund des genannten Zeitschriftenbeitrags und auch aus den Erfahrungen mit der Behandlung der eigenen Patientin möchte ich sagen:
Zitat:
Könnt ich denn wirklich unter Fentanyl schwanger werden?
Ideal ist es nicht, aber ich meine, dass es vertretbar ist.
Zitat:
Ich meine, gäbe es da nicht erhebliche Risiken für den Fötus? Missbildungen, geistige Retardierung,
nicht größer als bei anderen Medikamenten, bei denen nichts über derartige Nebenwirkungen bekannt ist.
Zitat:
Entzugserscheinungen, SS-Komplikationen oder solches?
Wichtig ist, dass die entbindenden Kollegen vorher darüber informiert werden, dass die Geburt und die Versorgung des Kindes entsprechend geplant ist. - Dafür ist ja im Allgemeinen ausreichend Zeit da
Nochmals alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
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E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
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