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Zwangsbehandlung
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waldmeister66
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 16:02    Titel: Zwangsbehandlung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage.

Wenn ich, mal angenommen, wegen irgendwelcher Probleme zum Arzt gehe und mich nur wegen eben dieser Probleme behandeln lassen will. Und der Arzt stellt dann fest, daß ich zusätzlich noch unter einer anderen Erkrankung leide, unter einer sehr schwerwiegenden Erkrankung, die eine ganz radikale Behandlung mit geringen Erfolgsaussichten erfordert.

Kann ich dann sagen, daß ich die Behandlung dieser zusätzlichen Erkrankung nicht will und einfach, so lange es noch geht, ohne Behandlung weiterleben will? Auch wenn ich mit Sicherheit irgendwann daran sterben werde.
Kann ich also eine vom Arzt für absolut notwendig befundene Behandlung einfach ablehnen? Oder werde ich dann irgendwie zwangsweise behandelt, auch wenn ich es nicht will?


Gruß
waldmeister66
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Info el schalom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 17:05    Titel: Re: Zwangsbehandlung Antworten mit Zitat

Zitat: Kann ich also eine vom Arzt für absolut notwendig befundene Behandlung einfach ablehnen? Oder werde ich dann irgendwie zwangsweise behandelt, auch wenn ich es nicht will?




Das befürchte ich auch! eventuell wirst du sogar deshalb Entmündigt.
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Susanne.Reuter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Entmündigt wird heute niemand mehr. Man bekommt einen Betreuer zur Seite gestellt und auch das passiert nicht mal eben so einfach.

Hallo waldmeister66,

vielleicht hilft dir dieser Link weiter:

http://www.medizin-forum.de/phpbb/viewtopic.php?t=55116


Susanne
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wolt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Dich darf niemand gegen deinen Willen behandeln, es sei denn du bist nicht volljährig oder hast einen Vormund. Vielleicht kann bezweifelt werden dass du unzurechenbar bist und deine Entscheidung irrational fällst.
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SimoneH
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 38
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waldmeister 66,

Dein Arzt kann Dir lediglich einen Behandlungsweg oder eine Therapie empfehlen. Voraussetzung für die Durchführung dieses Vorschlages ist aber Deine Zustimmung. Wenn Du einer Behandlung/ Therapie/ Medikation/ etc. nicht zustimmst, darf der Arzt diese nicht vornehmen.
Das Recht eine Behandlung/ Therapie/ Medikation/ etc. zu verweigern ist in unserem Grundgesetz verankert.
Du brauchst Dir also keine Sorgen zu machen.

Liebe Grüße

Simone
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maria21
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 672

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

bei psychischen erkrankungen kann dir meines wissens nach etwas aufgezwungen werden.
aber beispielsweise eine operation oder chemotherapie bei krebs, dazu darf doch kein "voll geschaeftfaehiger" mensch gezwungen werden, oder?

wuerde mich jetzt auch interessieren...
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achtung! ich bin KEIN mediziner - jegliche angaben daher nach bestem wissen, aber ohne gewaehr!
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Rainer Hartwich
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 369

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,.

so wie von Simone dargestellt ist es absolut richtig.

Ausnahme sind lediglich psychische Problemsituationen, bei denen es zur Gefahr für Körper und Leben kommt. Ansonsten entscheidet jeder Mensch für sich selbst.

Rainer Hartwich
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Gast H
Gast





BeitragVerfasst am: 04.05.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Generell: Ärztliche Behandlungen haben immer Vertragscharakter, d.h. beide Seiten müssen einen erkennbaren Willen erklären. Eine "Zwangsbehandlung" käme rechtlich einer Körperverletzung gleich. Deswegen wird es auch generell nicht gemacht. Allein die sichere Überzeugung des Behandlers, dass der Patient ohne Therapie eine schlechte Prognose hat, reicht als Rechtfertigung keinesfalls aus (zur Frage der Chemotherapie).

Es gibt nur wenige, recht streng gefaßte Ausnahmen: Ein klassiches Beispiel wären die ärztlichen Blutabnahmen zur Alkoholkontrolle, die allerdings immer einer behördlichen Anordnung bedürfen. Weiterhin die klinische Verwahrung oder Zwangseinweisung von Personen, die eine ernste Gefahr für sich selbst oder andere darstellen; hier muß sogar ein Richter oder Staatsanwalt die Anordnung liefern. Und schließlich die Behandlung von lebensgefährlich Verletzten, die selbst keinen Willen mehr äußern können (und auch kein Vertretungsberechtigter in der Nähe ist): Hier darf nur die unmittelbare Lebensgefahr abgewendet werden.
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maria21
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 672

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Watson007 hat folgendes geschrieben::
Allein die sichere Überzeugung des Behandlers, dass der Patient ohne Therapie eine schlechte Prognose hat, reicht als Rechtfertigung keinesfalls aus (zur Frage der Chemotherapie).

Weiterhin die klinische Verwahrung oder Zwangseinweisung von Personen, die eine ernste Gefahr für sich selbst oder andere darstellen; hier muß sogar ein Richter oder Staatsanwalt die Anordnung liefern.


das heisst sozusagen: ich darf mich gegen eine krebstherapie weigern, muss dann aber auch bitteschoen elendig am krebs verrecken, denn umbringen darf ich mich wenn es mir krankheitsbedingt schlecht geht nicht?
irgendwie ganz schoen absurd, aber naja, sind halt deutsche gesetze. Mit den Augen rollen
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Catrin
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 205
Wohnort: BaWü

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ Maria: Sie vermischen da etwas.
Selbstverständlich hat jeder Mensch die Freiheit, sich gegen eine bestimmte Therapie zu entscheiden.
Wer etwa in eine Psychatrie zwangseingewiesen wird, leidet typischerweise nicht an Krebs, sondern an einer schweren psychischen Erkrankung, die es ihm unmöglich macht, selbst noch einen vernünftigen Willen zu bilden. Da geht es dann beispielsweise darum, schwer depressive Menschen davon abzuhalten, sich "in einem schwachen Moment" etwas anzutun. Oder den an Schizophrenie Erkranten, der wegen irgendwelcher Wahnvorstellungen seine eigene Mutter umgebracht hat, unter Kontolle zu halten.
Das sind die Fälle, für die es eine richterliche Anordnung gibt
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maria21
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 672

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ Catrin,

das ist mir schon klar. trotzdem darf ich mich auch ohne psychische krankheit als krebs- oder sonstwas patient im endstadium nicht einfach umbringen. dafuer muss ich einen riesenaufwand betreiben und ins ausland fahren.
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Catrin
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 205
Wohnort: BaWü

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, Selbsttötung ist aus naheliegenden Gründen nicht strafbar...
Sie haben wohl die Diskussion um die aktive Sterbehilfe im Hinterkopf. Das ist mE eine schwierige Debatte und ich habe es trotz längerer Auseinandersetzung damit noch nicht geschafft, mir eine eindeutige Meinung dazu zu bilden.
Allerdings hat das mit dem Ausgangsthema "Zwangsbehandlung" nicht mehr viel zu tun, daher höre ich an der Stelle mal auf.
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Lisa Cortez
lernt Mediquette


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 05.05.07, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zwangsbehandelt wird niemand.
Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Bekannten, der einer Sekte angehört und daher eine bestimmte Behandlung ablehnte.
Der Arzt kann sich jetzt entweder weigern, die Behandlung zu übernehmen ODER mit dem Patienten zusammen Alternativen suchen - wurde in diesem Fall auch (erfolgreich!) so gemacht.
LG Lisa
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de omnibus dubitandum est
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 14:46    Titel: Zwangsbehandlung Antworten mit Zitat

Zitat: Ausnahme sind lediglich psychische Problemsituationen, bei denen es zur Gefahr für Körper und Leben kommt. Ansonsten entscheidet jeder Mensch für sich selbst.


Wenn ich eine vom Arzt als zwingend notwendige erachtete Untersuchung oder Operation ablehne, ohne der es zur Gefahr für meinen Körper und mein Leben kommen kann, muss ich wohl nicht mehr im „Vollbesitz meiner geistigen Kräfte“ sein, sonst würde ich das ja nicht tun! Folglich muss ich in die Psychatrie eingelieferte werden. Hier treten dann Ihre „Ausnahmen“ in Kraft!


Zuletzt bearbeitet von Info el schalom am 25.05.07, 14:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Marcus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 2556
Wohnort: USA

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

vielleichtwaere es einfaacher wenn waldmeister sagt in welche richtung diese andere erkrankung geht.
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