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priv. Zusatzversicherungen + Gesundheitsprüfung.....

 
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blondes-gift
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 19.05.07, 12:43    Titel: priv. Zusatzversicherungen + Gesundheitsprüfung..... Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Frau XY ist gesetzlich versichert und möchte deswegen eine priv. Zusatzversicherung im stationären sowie ambulaten Bereich abschließen. Frau XY hat sich diesbezüglich über das Internet über einige Angebote informiert. Jedoch ist ihr aufgefallen, dass viele Versicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Person XY ist noch relativ jung (26) und hat keine Vorerkrankungen AUßER gutartige Knoten in beiden Brüsten, genannt Fiaodenome oder so ähnlich.

Wäre dies nun ein Grund XY abzulehnen? Es besteht nämlich zu 100% kein Verdacht auf Bösartigkeit.

Und wie läuft so ein Gesundheitscheck eigentlich ab?

Danke für Antworten.
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Dr. A. Flaccus
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 3181
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 19.05.07, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag!

So ein "Check" läuft wohl je nach Versicherung unterschiedlich ab.

Auf jeden Fall muß auf alle Fragen im Fragenbogen wahrheitsgemäß geantwortet werden. Auch "harmlose" Allergien gehören dazu, ebenso wie die Fibroadenome der Brust.

Manche Versicherungen holen sich die Unterlagen von den behandelnden Ärzten, andere lassen selbst untersuchen (hängt wohl auch vom zu versichernden Risiko ab).

Je nach Einschätzung des Sachbearbeiters/der ärztlichen Dienstes der Versicherung wird dann evtl. ein Zuschlag erhoben oder gar völlig abgelehnt.

Wie Ihr Fall einzuschätzen ist, vermag ich von hier nicht zu beurteilen.

Gruß

Dr. A. Flaccus
_________________
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
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Christiane
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 19.05.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

schau' doch mal bei der stiftung warentest - da findest du alle tipps zum thema.

im fragebogen der versicherungen müssen alle erkrankungen und auch arztbesuche - und seien sie für dich noch so unwichtig gewesen - aufgeführt werden. wird dieses nicht gemacht, so führt das in der regel zum versicherungsausschluss und führt zu einem negativen eintrag in der zentralen versicherungsdatei. dadurch können dann letztendlich auch andere versicherungen von dir negativ beeinflusst werden (z.b. berufsunfähigkeitsversicherung, risikolebens ...) und neue verträge werden dann auch nicht mehr so leicht geschlossen werden können.

die richtigkeit der angaben wird übrigens oft erst bei inanspruchnahme der versicherung geprüft - was dazu führen kann, dass man einige jahre auch noch umsonst eingezahlt hat ....

von daher - warentest oder verbraucherzentrale vorher mal checken.

gruß, christiane.
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Gast H
Gast





BeitragVerfasst am: 20.05.07, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist ja schon alles Wichtige geschrieben worden.
Anhand persönlicher Beobachtungen kann ich berichten, dass die privaten Versicherungen (jedenfalls die, die Gesundheit versichern) in den letzten Jahren deutlich ihre Kriterien verschärft haben und bei den nur geringsten Zweifel eher zur Ablehnung neigen. Hat man jedoch die Zusage, ist man keineswegs "über den Berg", denn im Versicherungsfalle wird sehr, sehr genau geprüft, ob alle Vorerkrankungen lückenlos angegeben wurden. Im Prinzip gelingt es einem "scharfen" Gutachter immer anhand von noch so bedeutungslosen Vorerkrankungen einen "richterfesten" kausalen Zusammenhang herzustellen, und davon wird leider fast immer Gebrauch gemacht Winken.

Mein Tipp: Alle bekannte Zipperleins angeben, am besten freiwillig eine Auflistung aller bisher dokumentierten Arztbehandlungen mitliefern. Eigene Beobachtungen und unbehandelte Leiden sind dagegen eher nebensächlich (alles das, was nicht irgendwo festgeschrieben steht). Bei Annahme von der Versicherung bestätigen lassen, dass von Arzt xyz eine lückenlose Behandlungsübersicht vorlag. Evtl. Krankenhaus- und Kuraufenthalte (10 Jahre rückwirkend) nicht vergessen.

Ich will damit keineswegs von den privaten Versicherern abraten, immerhin müssen die ja mit einer günstigen Risikokalkulation das Geld für den Versicherungsfall erwirtschaften. Lediglich die häufige Vorgehensweise, dann eher fragliche Kausalitäten zu konstruieren, halte ich für verwerflich und Betrug am Versicherten.
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Christine R.
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.02.2005
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Thread ist zwar schon sehr alt. trotzdem eine Anmerkung

Um die Gefahr der sog. vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zum umgehen, haben wir den Antragstellern für private Vollversicherungen oder Zusatzversicherunge geraten sich einen Ausdruck der beh. Hausarztes über alle Behandlungen der letzten 5 Jahre geben zu lassen.
Dies machten sehr viele Ärzte erst auf massives ausdrückliches Nachfragen und Bezahlung von Gebühren

Ebenso wurde von uns angeraten, dies bei Wechslern von der gesetzlichen KV , welche in die private KV wollten, dies bei ihrer gesetzlichen KV anzufordern.

Die gesetzl. KV`s machten dies auch auf Anforderung um ja dem Kunden zu ersparen, dass er etwaige Vorerkrankungen vergisst.

Das Schlimmste an der Sache war und ist es noch

Die Versicherten waren baff erstaunt , was der Arzt oder Fachärzte ohne ihr Wissen mit den gesetzlichen KK´s abgerechnet hatten. Sie hatten ja nie einen Nachweis erhalten

Krankheiten, die der Versicherte nachweislich niemals hatte (durch richterliche Gutachten dann untermauert)
Untersuchungen , die niemals stattgefunden hatten (Sono´´s, Koloskopien,usw)

(aus einem entzündeten Mückenstich , der einmal mit einer Salbe behandelt worden war, wurde eine Neurodermitis diagnostiziert)

Abzocke in Schlimmster Form. Betrug hoch drei

Von 10 solch angeforderten Unterlagen waren ca 4 falsch und in betrügerischer Absicht abgerechnet worden.

Der Schuldige ist meist nicht der Kunde, sehr selten der Versicherer sondern DER

der angeblich sooo schwere und viele Krankheiten bei dem Patienten behandelt hat.

Name : Arzt



Gruss
Christine






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Vaclav Havel
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 11:10    Titel: Bitte keine falschen Gerüchte streuen. Antworten mit Zitat

1. Die GKV hat k e i n e Übersicht über a l l e Diagnosen / Behandlungen der letzten 5 Jahre und kann das deshalb auch nicht bescheinigen. Die sind ihr piepegal, solange es sich um ambulante Untersuchungen / Behandlungen gehandelt hat u n d nicht krankgeschrieben worden ist u n d keine Rehakur beantragt worden ist.

2. Denn Ärzte rechnen ambulante Untersuchungen und Behandlungen (fast) n i e m a l s mit den sogenannten "gesetzlichen" Kassen ab sondern mit ihrer kassenärztlichen Vereinigung.

3. Viele Diagnosen sind Ausschlußdiagnosen, viele Untersuchungen dienen bei Vorliegen bestimmter Beschwerden dem A u s s c h l u s s bestimmter Diagnosen. Die Diagnosen b e g r ü n d e n hier die Untersuchungen. Gerade deshalb tauchen sie - beim Arzt und bei seiner KV - in den Diagnosen auf. Der entsprechende ICD hat dann den Zusatz "V" oder "A".

4. J e d e s Kassenmitglied kann nach j e d e r ambulanten Untersuchung eine "Patientenquittung" bekommen und damit die Abrechnung des Arztes überprüfen. Das ist eine Zusammenstellung aller Diagnosen und Abrechnungsnummern in genau dem Umfang, wie sie der Arzt auch an seine Kassenärztliche Vereinigung gibt, also eine Art Proforma-Rechnung. Nur: k e i n e / r will sie.

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Mary-Anne
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Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
J e d e s Kassenmitglied kann nach j e d e r ambulanten Untersuchung eine "Patientenquittung" bekommen und damit die Abrechnung des Arztes überprüfen. Das ist eine Zusammenstellung aller Diagnosen und Abrechnungsnummern in genau dem Umfang, wie sie der Arzt auch an seine Kassenärztliche Vereinigung gibt, also eine Art Proforma-Rechnung.


Ehrlich???

Zitat:
Nur: k e i n e / r will sie.


Also, mir wurde das noch NIE angeboten.
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Viele Grüße von
Mary Anne
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 20:08    Titel: Wir werden den Teufel tun, Antworten mit Zitat

die Patientenquittung auch noch a n z u b i e t e n . Heut ist die letzte Patientini um 18.30 h gegangen. Seitdem sitz ich am Papierkram. Wer die Quittung w i l l , kann sie kriegen.

Große Korrektur übrigens bezüglich der Daten, auf denen die Kassen sitzen.
Die kriegen von den KVen mittlweile alles, was mit der Abrechnung dorthin gemeldet wurde.
Das ist und war mir neu.

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Mary-Anne
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Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 19.12.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

das hängt davon ab, wie viel Aufwand es bedeutet, so eine Quittung zu erstellen. Muss der Arzt diese Quittung erst mühsam erstellen oder produziert die Software "auf Knopfdruck" einen Beleg anhand der Daten/ID´s, die der Arzt sowieso schon eingetippt hat?

Ist diese Patientenquittung eigentlich kostenpflichtig für den Patienten?

Wenn es so sein sollte, dass der Arzt zum Schluss nur auf irgendein Knöpfchen im Programm klicken muss, dann würde sich auch meine Frage nach den Quittungen für das Finanzamt von selbst erledigen (dann braucht man nicht nach extra kostenpflichtigen Belegen zu fragen, wenn man sowieso ein Recht auf eine Behandlungsquittung hat).

Hier hatte ich mal danach gefragt:
http://www.medizin-forum.de/phpbb/viewtopic.php?p=334110&sid=646b70b11a779116bf2902ed1567aa08#334110
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Viele Grüße von
Mary Anne
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