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Autofahren als Schmerzpatient (mit Opiat-Medikam.) erlaubt ?

 
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freeport
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 22:13    Titel: Autofahren als Schmerzpatient (mit Opiat-Medikam.) erlaubt ? Antworten mit Zitat

Hallo,
in der Broschüre der Schmerzliga wird darauf hingwiesen, daß es wichtig sein kann, als Schmerzpatient einen Ausweis mitzuführen, auf dem die Medikamente eingetragen sind und der Schmerztherapeurt erklärt, daß der Patient auch mit den Medikamente ein Fahrzeug bewegen kann.

In unserer Selbsthilfegruppe haben von 12 Personen (die alle Opiat-Medikamente nehmen müssen und die alle Auto fahren) nur zwei einen solchen Ausweis. Ein anderer hatte seinen Hausarzt darauf angesprochen, der hat den Ausweis aber nicht ausgestellt.

Wie ist das hier im Forum, hat jemand einen solchen Ausweis bzw. stellen Schmerztherapeuten auf Anfrage problemlos diesen Ausweis aus ?
Wenn ich nicht mehr Autofahren dürfte, wäre ich beruflich und privat aufgeschmissen.

jo freeport
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Simmy73
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo jo freeport,

generell sollten sie als patient, der regelmässig medikamente einnimmt, einen medikamentenpaß haben - schon zu ihrer eigenen sicherheit.
wenn sie mal einen unfall haben und nicht mehr angeben können, was sie alles einnehmen, dann würde so ein medikamentenpaß sehr schnell weiterhelfen und ihnen zumindest ein größtmögliches maß an sicherheit geben, dass sie auch weiterhin alles an medikamenten bekommen, was sie benötigen.

wenn sie opiate bekommen, dann ist es um so wichtiger, denn wie sie sicherlich selbst schon erfahren haben, können unregelnmäßigkeiten in der einnahme zu unerwünschten nebenwirkungen (z.b. entzugssymptomen) führen.
darüberhinaus bietet der ausweis auch die möglichkeit wichtige erkrankungen gleich mit anzugeben oder zumindest den behandelnden und informierten arzt ermitteln zu können.

opiatausweise/medikamentenpässe können sie z.b. von den diversen pharmaindustrien anfordern bzw ihr schmerztherapeut sollte diese auch vorliegen haben (oder ihnen besorgen können bzw. es reicht ja auch ein ausdruck (+ unterschrift des arztes) aus ihrer patientenkartei, in der die medikamente mit dosierung dokumentiert sind (das hat heutzutage schon so gut wie jede arztpraxis) ).

ein opiatausweis kann ihnen aber KEINE bescheinigung darüber geben bzw sein, ob sie unter der gerade laufenden therapie autofahren könne/dürfen oder nicht!

generell sagt man, dass ein gut auf opiate eingestellter patient sicherlich besser bzw sicherer im strassenverkehr ist wie ein schmerzpatient, der immer wieder unter schmerzattacken leidet.
dies gilt aber nur für die phasen, in denen ihre opiate/medikamente schon lange konstant dosiert sind - in ein- oder umstellungsphasen sollten sie KEIN auto fahren, da sie ja selber nicht wissen bzw niemand ihnen sagen kann, wie sie auf die veränderte medikation ansprechen und reagieren.
leider gibt es dazu aber keine eindeutige rechtssprechung und es liegt (zumindest in B-W) im ermessen des polizistes wenn sie angehalten werden, ob er ihre schmerzmedikation als medikamente ansieht oder als drogen.


was sie zu ihrer eigenen machen können ist, dass sie über den TÜV(führerscheinstelle) sich eine fahrerlaubnis unter opiaten erstellen lassen; dabei wird auch ihr schmerztherapeut gefragt, wie er die situation einschätzt.
es kann und wird ihnen aber kein arzt sagen, dass sie uneingeschränkt verkehrstüchtig sind, denn auch wenn sie lange und gut auf opiate eingestellt sind, kann es ihnen niemand genau sagen, dass es nicht doch irgnedwann/irgendwie zu mangelder aufmekrsamkeit kommen kann.

und was immer noch hinzukommt, ist die eigene verantwortung!
es liegt immer in ihrem eigenen ermessen zu sagen, heute geht es mir gut oder heute fühle ich mich nicht fit genug, um aktiv am strassenverkehr teilnehmen zu können!
diese fragen sollte sich jeder verkehrsteilnehmer immer wieder aufs neue stellen und wenn sie mit medikamenten/opiaten therapiert werden, dann sollten sie diese frage noch viel kritischer beäugen und beim (kleinsten) zweifel lieber nicht auto fahren...

ich bin selber auf opiate eingestellt und fahre auto - ich weiß, wovon ich rede, wenn ich sagen, dass man sich selbstkritisch hinterfragen soll...
und ich habe auch ein gutachten vom TÜV erstellen lassen...

ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen.

viele grüse und alles gute

simone
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freeport
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 22:08    Titel: noch Fragen Antworten mit Zitat

Simmy73 hat folgendes geschrieben::
hallo jo freeport,

generell sollten sie als patient, der regelmässig medikamente einnimmt, einen medikamentenpaß haben - schon zu ihrer eigenen sicherheit....................ich bin selber auf opiate eingestellt und fahre auto - ich weiß, wovon ich rede, wenn ich sagen, dass man sich selbstkritisch hinterfragen soll...
und ich habe auch ein gutachten vom TÜV erstellen lassen...

ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen.
viele grüse und alles gute
simone


Hallo Simone,
danke für die Hinweise, könnten Sie zu dem Thema "TÜV-Gutachten" etwas mehr schreiben, vielleicht in welchen Schritten man dazu was/wo beantragen muss und wie der Schmerztherapeut darin eingebunden wird ?

Ich nehme seit längerer Zeit Opiat-Medikamente, fahre Auto, fühle mich als Autofahrer durch meine Medikamente nicht eingeschränkt. lasse mich alledings bei bestimmten gelegenheiten fahren (z.B. bei inzwischen relativ seltener Medikamenten-Umstellung oder wenn alle 2 Wochen eine Infiltrations-Behandlung erfolgt ist.

Ich habe meine Schmerzen inzwischen auch soweit im Griff, daß ich mir und meiner Familie zutrauen möchte, eine Flugreise z.B. nach Mallorca zu unternehmen.

Könnte es da Schwierigkeiten geben wenn man seine Medikamente dabei hat ? Was ist bei Auslandsaufenthalt sonst noch zu beachten (Europa, USA) ? Sollte man bei Reisen in die USA z.B. beim Ausfüllen der Einreiseformulare von sich aus die Medikamente angeben - und könnte man dann Probleme kriegen - oder sollte man besser nicht darauf eingehen und sie einfach im Koffer mitnehmen ?

jo freeport
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Simmy73
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo jo freeport,

freeport hat folgendes geschrieben::

danke für die Hinweise, könnten Sie zu dem Thema "TÜV-Gutachten" etwas mehr schreiben, vielleicht in welchen Schritten man dazu was/wo beantragen muss und wie der Schmerztherapeut darin eingebunden wird ?


VORWEG: meine informationen beziehen sich auf BW - es kann durchaus sein, dass es in anderen bundesländern bzw sogar von landkreis(stadtkreis) zu landkreis (stadtkreis) unterschiedlich gehandhabt wird!!!

1. welche art von erkrankung/behinderung haben sie (müssen sie jetzt nicht beantworten, wenn sie nicht wollen) - diese frage sollte zuerst gestellt werden und überlegt werden, ob sie anhand der erkrankung einen pkw ohne hilfsmittel (auch z.b. ein drehknopf am lenkrad ist ein beantragungs~/ eintragungspflichtiges hilfsmittel, das durch den TÜV abgenommen und im führerschein eingetragen werden muß!!! oder vertauschte pedale, verlagerte hebel etc. - all das muß eingetragen sein!!!) ganz sicher und uneingeschränkt fahren können oder ob behinderungsgerechte umbauten notwendig sind.
wenn ja, dann müssen diese -unter aufsicht eines fahrlehrers- ausgetestet werden, denn nur in einem fahrschulauto dürfen sie dann noch in begleitung fahren! alle anderen pkw's die nicht auf ihre bedürfnisse abgestimmt wurden, dürfen sie nicht mehr steuern!

2. wenn dies geklärt ist, dann werden sie zur "fahrprüfung" zum TÜV gebeten, um dort bescheinigen zu lassen, dass sie mit den angestrebten hilfsmitteln wieder voll verkehrstüchtig sind.

3. vor der vorstellung beim TÜV bzw vor/bei der ersten "fahrstunde" (keine angst, wenn sie jahrelang unfallfrei gefahren sind und keine gravierenden fehler machen, wird da nicht geguckt wie sie die regeln beherrschen, sondern wirklich nur welche hilfsmittel sie benötigen) sollten sie dann auch ihrem fahrlehrer sagen, das sie opiate nehmen, dass ihr schmerztherapeut prinzipiell nichts gegen das lenken eines pkw's hat.
meistens wird dann schon der fahrlehrer eine schriftliche bescheinigung des schmerztherapeuten anfordern (oder über sie anfordern lassen), damit auch er ein schriftstück in händen hält.
spätestens jedoch wenn sie dann zum TÜV gehen und sich dort vorstellen, wird eine bescheinigung des behandelnden schmerztherapeuten verlangt, in der bestätigt steht, dass sie in ein- und umstellungsfreien phasen bedingt verkehrstauglich sind; eine 100% tauglichkeit wird ihnen nie jemand bescheinigen.

4. tja und wenn der prüfer dann der ansicht ist, dass die gesamtsituation der STVO/verkherstauglichkeit entspricht bekommen sie die genehmigung ihr fahrzeug mit den anfallenden hilfsmitteln umrüsten zu lassen (die umbauten müssen dann noch durch den TÜV abgenommen werden, was aber meist das umbauende autohaus erledigt) und auch unter gegebener medikation wieder autofahren zu dürfen. sie bekommen dann einen neuen, umgeschriebenen führerschein und gut ist; evt. bekommen sie die auflage, dass ihr schmerztherapeut in festgesetzten abständen immer wieder bescheinigen muss, dass sie weiterhin in seinen augen bedingt fahrtauglich geblieben sind.

5. wenn sie keine umbauten benötigen, dann informieren sie sich am besten auf ihrer führerscheinstelle des zuständigen landkreises/stadtkreises, wie sie am besten vorgehen sollen.

freeport hat folgendes geschrieben::
lasse mich alledings bei bestimmten gelegenheiten fahren (z.B. bei inzwischen relativ seltener Medikamenten-Umstellung oder wenn alle 2 Wochen eine Infiltrations-Behandlung erfolgt ist.


genau dieses meine ich mit eigenverantwortlich einschätzen, ob sie in der gegebene situation sicher ein fahrzeug lenken können oder nicht!
aber auch z.b. ein grippe und damit verbunden eine "zusätzliche kopfschmerztablette" kann die konzentrationsfähigkeit in verbindung mit ihren grundmedikamenten so herabsetzen (was für jeden konsumenten gilt bzw gelten kann - auch ohne opiate!) , dass sie besser das auto stehen lassen - oder oder oder. da gibt es viele gründe...
wichtig ist eben nur, dass man sich selbstkritisch hinterfrägt und in solchen situationen lieber einmal mehr auf das auto verzichtet!

freeport hat folgendes geschrieben::

Ich habe meine Schmerzen inzwischen auch soweit im Griff, daß ich mir und meiner Familie zutrauen möchte, eine Flugreise z.B. nach Mallorca zu unternehmen.

Könnte es da Schwierigkeiten geben wenn man seine Medikamente dabei hat ? Was ist bei Auslandsaufenthalt sonst noch zu beachten (Europa, USA) ? Sollte man bei Reisen in die USA z.B. beim Ausfüllen der Einreiseformulare von sich aus die Medikamente angeben - und könnte man dann Probleme kriegen - oder sollte man besser nicht darauf eingehen und sie einfach im Koffer mitnehmen ?


um mit den nötigen medikamenten verreisen zu können und problemlos über die grenzen zu kommen, gibt für verschiedene länder verscheidene regelungen.

innerhalb der EU wurde im sog. "Schengener Durchführungsbkommen" in artikel 75 ein formblatt
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsbkommen
mitaufgenommen, in dem es ihnen möglich ist ihre btm-pflichtigen medikamente vom verordnenden arzt eintragen zu lassen und vom zuständigen amtsarzt bestätigen zu lassen.
sie dürfen dadurch geregelt die btm-pflichtigen medikamente für ihre urlaubsdauer (plus ein paar tage in reserve falls die rückreise verzögert wäre) zum eigenen gebrauch abgezählt mitnehemen. die menge richtet sich wie gesagt nach ihrem bedarf und wird in dem vordruck eingetragen.
medikamente gehören ins handgepäck zusammen mit der bescheinigung, die sie dann bei verlangen am zoll etc vorlegen können/müssen.
auch hier gilt - medikamente und bescheinigung gehören ins handgepäck (schon alleine zu ihreer eigenen sicherheit -was würden sie tun wenn der koffer weg oder vertauscht ist???)
dem schengener durchführungsabkommen beigetretene staaten finden sie unter: Auswertiges Amt - Was sind Schengener Staaten

für andere länder wie z.b. die von ihnen genannte usa sollten sie sich im vorfeld bei der jeweiligen auswertigen bootschaft eine bescheinigung über das recht die btm zum eigenen gebrauch mitführen zu dürfen, erstellen lassen.
ob es hierfür auch formvordrucke gibt, kann ich ihnen leider nicht sagen; vielleicht kann dazu ein andere user etwas posten...

ich hoffe, ich konnte ihnen ein wenig weiterhelfen und wünsche ihnen ein schönes, schmerzarmes wochenende

viele grüsse

simone
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Anettchen0815
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ Simmy73
Hallo,
ich bin selber seit Jahren Schmerzpatientin und nehme regelmäßig Opioide ein ,daher ist auch für mich das Fahren unter diesen Medikamenten ein interessantes Thema.
Kann ich nach Ihrer Schilderung davon ausgehengehen, dass es sich nicht um eine medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU/ ugs.Idiotentest) beim TÜV handelt, sondern um eine Art Fahrprüfung unter besonderen Umständen bzw Gegebenheiten? Ich habe davon noch nie gehört und werde mich in jedem Fall in Nds. erkundigen, ob so etwas auch hier möglich und zugelassen ist. Sind Sie mit Ihrem "besonderen Führerschein" schon in eine Verkehrskontrolle gekommen? Gab es Probleme? Wissen Sie etwas über die versicherungstechnische Seite im Falle eines Unfalls, oder wird auch hier die Gegenseite mit allen Mitteln versuchen eine Gefährdung, allein durch die Tatsache der Opioideinnahme und Teilnahme am Straßenverkehr, herzuleiten? Ein selbstkritsches, verantwortungsbewußtes Handeln vorausgesetzt!
Es wäre sehr interessant hierüber noch weitere Datails zu lesen.
Einen schönen Tag noch!
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Simmy73
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo anettchen,

nein, meinen informationen und erfahrungen nach ist es keine medizinisch-psychologische untersuchung!!!
ob es evt anderen ortes so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen...

ich bin seither noch nicht in eine kontrolle gekommen (ich war noch gar nie in einer kontrolle Winken ) .

da es bei uns keine eindeutige rechtssprechung gibt und in jedem beipackzettel von starkwirksamen medikamenten immer geschrieben steht, dass die konzentration so eingeschränkt sein kann, dass die teilnahme am öffentlichen verkehr und auch das bedienen von maschinen etc. nicht mehr zu 100% gegeben sein kann, wird es nie eine garantie dafür geben wie letztendlich entschieden wird, wenn etwas passieren sollte.

es wird ihnen auch nie ein arzt bescheinigen, dass sie 100% fahrtauglich etc sind, denn diese gewähr hat niemand, der unter starkwirksamen medikamenten steht.

auch wenn sie eine bescheinigung haben, kann ihnen diese zwar weiterhelfen, aber im ernstfall wird die gegnerische partei immer versuchen, ihnen zumindest eine teilschuld zu unterstellen aufgrund ihrer medikamente - sie können mit einer solchen bescheinigung jedoch eindeutig zeigen, dass sie sich die entscheidung ob es für sie möchlkich ist, ein fahrzeug zu lenken oder nicht, ganz gewiß nicht einfach gemacht oder leichtfertig getroffen haben!

aber auch damit gilt: entscheidend ist immer die aktuelle situation und das aktuelle gesundheitliche befinden!!!

das fahren unter opiaten bleibt immer ein "heißes thema";
aber wie oben schon geschrieben, gibt es inzwischen studien, die belegen, dass ein gut eingestellter schmerzpatient unter opiattherapie sicherer und konzentrierter auto fährt als ein patient, der immer und immer wieder unter schmerzspitzen leidet...
letztendlich bleibt es aber immer dem vor ort anwesenden polizisten überlassen, wie er die situation einschätzt...


soweit meine informationen als betroffene -

viele grüsse und alles gute

simone


Zuletzt bearbeitet von Simmy73 am 01.07.07, 10:57, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Winfried Gahbler
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1640

BeitragVerfasst am: 01.07.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

die Erklärungen von simone kann ich nur voll bestätigen. Vielen Dank an simone für diese ausführlichen Erklärungen Ausrufezeichen
Es gibt bisher nur für das Fentanyl-Pflaster eines Herstellers den Hinweis bzw. die Erläuterung in den Fachinformationen, dass bei einer stabilen Einstellung das Führen eine Kfz erlaubt sei. Für die Pflaster der anderen Hersteller wird da pharmakologisch kein Unterschied sein, dennoch ist es rechtlich sicher nicht problemlos, wenn jemand unter der Behandlung mit dem Pflaster ein Kfz führt. Für alle anderen Opioide gibt es diese Hinweise nicht!
Aus meiner Sicht ist dies daher die einzige Opioidmedikation, bei der ein Arzt sagen kann. "Sie dürfen unter der Bedingung einer stabilen Dosiseinstellung damit Auto fahren." Sonst verweise ich die Patienten auch an den TÜV. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass man dort mit der Fragestellung oft zunächst auch Probleme hat. Diese Frage wird offenbar selten gestellt. Was ich bei der Häufigkeit von Opioidverordnungen nur bedingt nachvollziehen kann.

MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
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Simmy73
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 01.07.07, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo herr dr. gahbler,

bitte schön, gerne geschehen...

Zitat:
Sonst verweise ich die Patienten auch an den TÜV.Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass man dort mit der Fragestellung oft zunächst auch Probleme hat. Diese Frage wird offenbar selten gestellt. Was ich bei der Häufigkeit von Opioidverordnungen nur bedingt nachvollziehen kann.


bei der anzahl von mit opiaten-therapierten schmerzpatienten kann ich es auch nicht ganz nachvollziehen, dass der TÜV da erst mal probleme macht...
was ich mir allerdings gut vorstellen kann ist, dass die betroffenen den weg zum TÜV so lange wie möglich scheuen... sicherlich aus verschiedenen gründen - was ich einerseits nachvollziehen kann, andererseits aber absolut nicht verstehe.
es geht hier ja nicht um irgendeine frage, sondern um eine sehr ernste, deren grundsituation sehr weitreichende folgen haben kann - nicht nur für den schmerzpatienten selber sondern auch für "unschuldige dritte"...

da ich niemandem zu nahe treten möchte, werde jetzt nicht weiters darauf eingehen...

ich kann und möchte nur jeden betroffenen dazu ermuntern, den weg über den TÜV zu gehen - und noch viel mehr, wenn zusätzlich evt umbauten am fahrzeug notwendig sind, um dieses wieder sicher steuern zu können!

nur mut!

viele grüsse und allen alles gute und wenig schmerzen

simone
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Roger Dormann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.07.07, 17:48    Titel: Fentanyl - TÜV Antworten mit Zitat

Ich finde es einen sehr interessanten ärztlichen Hinweis, in den Hinweisen zu oder vielleicht auch in den Fachinformationen e i n e s Herstellers finde sich die Information ....

Was soll man damit anfangen???

Kein Patient kann in Deutschland Fachinformationen zu Medikamenten nachlesen.
Offenbar ist es juristisch möglich, diese für Ärzte zu veröffentlichen aber das Lesen den Patienten, also den Betroffenen, zu verwehren.

Aber noch einmal. Die o.a. Info hat einen Wert nahe Null. Das Einzige, was der Patient nun machen könnte, wäre, die langen Hinweise zu seinem Medikament zu studieren. Wenn dort aber nichts steht? Was dann?

Entweder sollte man als Arzt eine eindeutige, nachprüfbare Information geben oder gar keine.
Der Hinweis war wohl "gut gemeint", aber das verunsichert doch nur.

Mir ist übrigens die Frage, ob jemand damit noch Fahren kann, noch nie gekommen. Entweder ist ein Betroffener in der Lage, ein Kfz zu führen oder nicht. Nach einem Glas Bier muss auch jeder entscheiden, ob er die Verantwortung tragen kann oder nicht.

Eine TÜV-Untersuchung sehe ich sehr kritisch. Man kennt ja den "weiße-Kittel-Bluthochdurch", der nur aus Nervosität angesichts eines weißen Kittels entsteht. Deshalb führte man die Finanzierung von Blutdurckmeßgeräten für die Messung zu Hause ein. Ähnlich sehe ich die Gefahr einer Fahrprüfung infolge eines Schmerzpflaster-Gebrauchs. Vermutlich fällt da jemand eher aus Nervosität als durch eine negative Beeinflussung durch Fentanyl oder Ähnlichem durch.

R.D.
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