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vorhin im Dienst...

 
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medizynicus
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Bad Dingenskirchen

BeitragVerfasst am: 19.09.07, 23:33    Titel: vorhin im Dienst... Antworten mit Zitat

Piepser geht. Wieder mal ein Zugang mit Notarzt!
Was haben wir da?
Junges Mädchen 18 J., mit Kopfschmerzen.
Migräne seit Längerem bekannt, nimmt die Pille, Blutdruck etwas erhöht.
Was mache ich?
Natürlich zur Beobachtung stationär aufnehmen.
Patientin will nach Hause.
Ich überzeuge sie, dazubleiben und sauge mir dazu Argumente aus der Nase, an die ich selber nicht glaube.
Also bleibt sie zumindest bis morgen früh.
Alle sind zufrieden.

Wirklich?
Natürlich hätte sie auch einfach zwei Tabletten Ibuprofen nehmen können.
Stattdessen ruft sie den Hausarzt an. Mittwoch Abend um achtzehn Uhr ist natürlich keiner mehr da. Auf dem Anrufbeantworter ist die Nummer des KV-Notdienst-Habenden.
Der bestellt sie in die Praxis, sie kann nicht kommen weil sie kein Auto hat.
Will Hausbesuch, Doktor will oder kann nicht rausfahren.
Sagt ihr, wenn es schlimmer wird soll sie den Notarzt rufen.
Was sie dann auch umgehend macht.
Notarzt muß sie ins Krankenhaus bringen weil er sonst nicht viel abrechenen kann für seinen Einsatz.
Wir müssen sie stationär aufnehmen weil wir sonst nichts abrechenen können wenn sie ambulant bleibt.

Irgendwas stimmt hier nicht, oder....? Aber wir alle spielen mit, schließlich hängt da auch unser Job dran!

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Gast H
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.07, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich ehrlich sein soll, kann ich das Problem nicht so recht erkennen.

Bin zwar kein Arzt, aber mit simplen Sani-Kenntnissen meine ich mich zu erinnern, dass Migräne-Patientinnen, dazu noch unter der Pille und bei neu augetretener Hypertonie, bei ungewohnt starken Kopfschmerzen schon ein Schlaganfallkandidat sein können und dies wenigstens vernünftig abgeklärt werden sollte. Aus Patientensicht ist hier m. E. nichts falsch gemacht worden. Freilich kann man drüber streiten, ob ein lokaler Einsatz hier ausreichend gewesen wäre und der Notarzt vor Ort oder die Klinikambulanz mit ein paar Triptanpillen dem Spuk nicht ebenso hätte ein Ende bereiten können.

Nun stellt sich weiterhin die Frage, ob der NA seine Entscheidung tatsächlich aus rein finanziellen Gründen getroffen hat, oder eher aus Sicherheitsgründen. Da ich mich hier nicht auskenne, wäre es interessant zu wissen, ob und wie der Notarzt aus einer Entscheidung zur Klinikverbringung tatsächlich höhere Einnahmen erzielt.
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Dr. A. Flaccus
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 3181
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 23.09.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Wie vieles im Leben hat alles zwei Seiten:

Mir selbst ist es als Notarzt völlig egal, wie der Einsatz abgerechnet wird! Ich behandle meine Patienten nach Symptomen und nicht nach Abrechnungsziffern. Außerdem reicht für die Abrechnung im Rettungsdienst auch eine ambulante Untersuchung aus.

Wenn ich denke, das geht auch ambulant und zu Hause - dann bleibt die Pat. eben daheim.

Doch es gibt auch Probleme, die damit behaftet sind:

1. Notärzte des Rettungsdienstes dürfen keine Rezepte ausstellen und z.B. Triptane sind nicht Bestandteil des Notfallkoffers.

2. Der "Sicherheitsaspekt" ist nicht zu unterschätzen: Die Frau hat viele Anrufe getätigt, die Beschwerden scheinen "ernst" zu sein. Eine Hirnblutung ist nicht sicher auszuschließen, auch andere schwere Erkrankungen kämen in Frage.
"Safety first" bedeutet hier: Krankenhauseinweisung und auch dieser Schritt ist vertretbar.

Und wenn der Notaufnahmearzt ein wenig "Mut" hat, entscheidet er medizinisch korrekt und läßt die ambulanten Pat. nach Hause gehen, oder ? Jedes Glied der im Eingangsbeitrag benannten "Kette" sollte sich deshalb ein wenig an die eigene Nase fassen...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. A. Flaccus
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Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
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medizynicus
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Bad Dingenskirchen

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 20:32    Titel: das hat nicht unbedingt etwas mit Mut zu tun... Antworten mit Zitat

Es ist wirklich so:
Wenn ein Patient im Dienst kommt und wieder geht, macht das Haus einen Verlust!
Wenn er zumindest eine Nacht bleibt, stimmt die Kasse.

Der Aufwand (Arbeitzeit von Dienstarzt und Pflegepersonal, Materialkosten, Labor, ggf. Röntgen, usw.) ist hingegen fast identisch.

Es ist schon interessant, wo und wie man behandelt wird hängt anscheinend weniger von den klinischen Beschwerden ab als davon, wen man zu welcher Tageszeit anruft.
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Dr. A. Flaccus
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 3181
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Zitat:
Es ist schon interessant, wo und wie man behandelt wird hängt anscheinend weniger von den klinischen Beschwerden ab als davon, wen man zu welcher Tageszeit anruft.


Aber es ändert nix:

Warum können Sie als Notaufnahmearzt nicht frei entscheiden ?
Können, wollen oder dürfen Sie nicht ? (Gibt´s Dienstanweisungen?)

Außerdem achten die Kassen sehr genau auf Fehlbelegungen und falsche DRG-Abrechnungen! Das kann am Ende teurer werden, als die ambulante Behandlung.

Wenn die Diagnose nicht passt, wird nämlich für stationär nicht gezahlt - fragen Sie mal Ihren Controller...

Deswegen ist Ihre Aussage:
Zitat:
Wenn ein Patient im Dienst kommt und wieder geht, macht das Haus einen Verlust!
Wenn er zumindest eine Nacht bleibt, stimmt die Kasse.


so wohl kaum aufrecht zu erhalten. Das müßten Sie mal mit Diagnosen und Abrechnungsziffern belegen. Krankenhäuser werden sehr wohl auch für ambulante Behandlungen vergütet - das wird nämlich mit den Kassen im Rahmen des Budgets ausgehandelt.

Ich bin gespannt, ob Sie Ihre Behauptungen konkret belegen können.

Gruß

Dr. A. Flaccus
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Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
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Dr. A. Flaccus
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Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 3181
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Zitat:
Man merkt es auch an der Tatsache (leere Betten kosten auch Geld) dass Patienten bei ein und demselben Eingriff (alles haargenau identisch und gut verlaufen) dort nach zwei Tagen nach Hause können und wo anders sogar über eine Woche liegen müssen *ggg*


Auch hier ist es wichtig, die Fakten zu kennen:

Beide Pat. haben exakt die gleiche sog. DRG = Schlüsselnummer für die Krankheit.
Das bedeutet: Beide Pat. werden exakt gleich vergütet!
Daraus folgt: Bei dem einen Pat. kann das Krankenhaus schon ab Tag 3 wieder "Geld verdienen"(wenn das Bett neu blegt wird), bei dem anderen erst nach über einer Woche.

Aber: Es wird nicht mehr verdient, wenn der Pat. länger liegt - im Gegenteil!

Gruß

Dr. A. Flaccus
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 12:03    Titel: ...wobei Antworten mit Zitat

"exakt die gleiche Schlüsselnummer"
in gar keinem Fall bedeutet, dass identische Fälle behandelt wurden.
Die gibts nämlich nicht - respektive bloß in Schmulla's Phantasie.

PR
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Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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