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Verfasst am: 26.09.07, 14:17 Titel: Hausarztvertrag - ich blicks nicht
Hallo ich hab seit anfang des Jahres einen Hausarztvertrag. Also heißt bevor ich zum Facharzt kann muss ich immer erst zum Hausarzt und mich überweisen lassen. Soweit so gut.
nun dachte ich aber, da in einem punkt steht, dass bei augen- und frauenärzten die überweisung nicht nötigt wird, wenn man zustimmt, dass diese die daten an den hausarzt übermitteln dürfen.
nun war ich letzte woche bei meiner gyn, ohne überweisung und musste trotzdem die 10 euro bezahlen. sie meinte ich könnte sie hinterlegen und mir diese woche noch einen überweisung holen und hinbrigen, dann würd ich die 10 euro wieder kriegen. doch das erschien mir relativ sinnfrei, da ich dann ja schon alleine fahrtkosten von 6,50 hätte und die 3,50 das dann auch net mehr rausholen würden.
so ich hab den punkt jetzt sogar extra noch mal gesucht:
• ich ohne Überweisung meines Hausarztes eine augen- und frauenärztliche Behandlung sowie die Behandlung durch Psychotherapeuten und eine notfallmäßige ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen kann. Ggf. gebe ich dem ohne Überweisung in Anspruch genommen Arzt meinen Hausarzt bekannt und stimme einer Übermittlung von Diagnosen und Befunden an meinen Hausarzt zu.
Das ist wahrscheinlich so ähnlich wie diese "Vorsorge pur" - Geschichte.
Wenn du zur reinen Krebsfrüherkennung zum Gyn gehst, musst du auch keinen "Eintritt" zahlen. Das bedeutet aber auch, dass der Gyn nur die Früherkennung macht - also z. B. keine Fragen zu Menstruationsbeschwerden beantworten wird (oder darf oder wie auch immer...).
Das kannst du dir sicherlich auch am besten nochmals von deiner Krankenkasse erläutern lassen.
Es ist wohl aber auch so, dass diese ganze Geschichte mit der Praxisgebühr oft falsch übermittelt wird. Ich habe in Arztpraxen auch schon andere Auskünfte erhalten als von der Krankenkasse. Keine Ahnung, ob das so kompliziert ist oder ob das einfach so unklar geregelt ist, wann man Eintritt zahlen muss und wann nicht? Kann ja auch sein, dass alle davon so genervt sind, dass sie sich damit nicht beschäftigen mögen.
Ich gehe relativ selten zum Arzt, lasse mir aber möglichst immer eine Überweisung vom Hausarzt geben bzw. mich zum Hausarzt "zurück überweisen". So verhindere ich die Diskussionen ob ich zahlen muss oder nicht und ob ich eine Frage stellen kann oder ob ich das nicht darf.
Verfasst am: 27.09.07, 12:43 Titel: A l l e diese Verträge
haben Eines gemeinsam: sie zerfleddern die Versorgungs- und Abrechnungslandschaft vollkommen, schaffen Unsicherheit und erzwingen auf diese Weise Fehler. Egal wie man's macht, es kann falsch sein.
Die eine Großkasse will partout den Hausarzt als Gatekeeper und besteht auf Überweisung für jeden und alles, das andere Kleinkäßchen nimmt manche Facharztgruppen, und da wieder manche Leistungen von der Überweisungspflicht aus, und damits genug Spaß (und Arbeit) macht, wechselt das innerhalb der gleichen Kasse alle Naslang, und beim beliebigen Kassenwechsel änderts sich's für den Patienten dann auch wieder.
Ich habe den massiven Eindruck, dieses Chaos sei von Frau Schmulla so gewollt.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
es mag schon sein, dass in diesem komischen hausarztvertrag einer sicher nicht kleinen krankenkasse ein solcher punkt steht. ABER: woher will dein gyn. wissen, dass du in diesem vertrag eingeschrieben bist? normalerweise kann der das ja nicht wissen. und da denke ich musst du wohl oder übel in den sauren apfel beißen und entweder den 10-er praxisgebühr zahlen und dir evtl. von deiner supertollen krankenkasse wieder holen oder du gibts die überweisung ab.
der grund hierfür ist einfach: dem gyn werden bei der honorarabrechnung für jeden patienten, der keine überweisung hatte 10 euronen abgezogen, weil das eben so im gesetz steht. und das der gyn diese 10 euro gerne von dir hätte, wenn du ohne überweisung kommst, ist verständlich. denn der hat mit dem hausarztvertrag ja eigentlich nix zu tun, weil er facharzt ist
.....was anderes wäre es, wenn du lediglich zur vorsorge zum gyn gegangen bist. wenn der nicht mehr als die vorsorge gemacht hat, darf er keine praxisgebühr verlangen. hat er aber z.b. noch ein pillenrezept bei diesem besuch mit ausgestellt oder nen ultraschall gemacht, welcher aber nicht in die vorsorge mit reinzählt, schon biste 10 euronen oder ne überweisung los....
beim nächsten mal muss ich mir wohl wieder ne überweisung besorgen...
Wie wäre es denn, den Hausarztvertrag einfach nicht zu verlängern bzw. zu kündigen. Soweit ich weiß, laufen die ja "nur" ein Jahr.
Ich habe ja das Gefühl, dass dadurch dem gemeinen Kassenpatienten die freie Arztwahl so peu à peu abgewöhnt werden soll. Und damit das Geschrei nicht so groß ist, suggeriert man den Betroffenen eben, dass sie dadurch auch noch Vorteile hätten...
Wer wirklich einkommensschwach ist, kann sich die geleisteten Zuzahlungen ja wieder von seiner Krankenkasse erstatten lassen.
Mal ganz abgesehen davon, dass es ja auch Zeit und Geld kostet, jedes Mal von Arzt zu Arzt zu laufen, um sich eine Überweisung zu holen.
also es ist ja nicht so, als ob ich der arzthelferin vorne nicht gesagt hätte, dass ich im hausarztvertrag bin und ich dachte, dass man somit nicht zwingend eine überweisung braucht, auch ohne 10 euro bezahlen zu müssen.
an sich ist der vertrag ja auch ganz gut wenns um die übrigen fachärzte geht. ich musste dieses jahr auch schon 3 mal zum Orthopäden. da versteh ich das ja mit der überweisung auch.
aber wie gesagt dachte ich die frauen- und augenärzte seien da ausgenommen.
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