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PM: "Schein"-Innovationen haben doch Vorteile

 
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 4711
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 11:32    Titel: PM: "Schein"-Innovationen haben doch Vorteile Antworten mit Zitat

ARZNEIVERORDNUNGS-REPORT 2007 BIRGT BRISANTE ZAHLEN
"Schein"-Innovationen haben doch Vorteile für Patienten - und kosten
weniger

Planegg - Ärzte sollen ihren Patienten aus Kostengründen keine
sogenannten "Schein"-Innovationen verschreiben. Aber bei einigen
dieser "Analog-Präparate" war die Berechnungsgrundlage für die
Therapiekosten bisher offenbar falsch: Diese Original-Medikamente sind
im Einzelfall tatsächlich günstiger als Generika. Das geht aus dem
Arzneiverordnungs-Report 2007 hervor.

Die Botschaft der Herausgeber des Reports an die Ärzte lautet:
Verschreibt mehr Generika! Nachahmer-Medikamente sollen möglichst die
"Me too"-Präparate ersetzen. Diese "Analogpräparate" sind neue,
patentgeschützte Originalmedikamente, die angeblich über keinerlei
Vorteile verfügen.

Die Zahlen im neuen Arzneiverordnungs-Report bestätigen diese Annahme
aber nicht. Bei bestimmten Magen-Darm-Mitteln, den sogenannten
Protonenpumpenhemmern, wird die Einsparmöglichkeit im
Arzneiverordnungsreport mit 92 Millionen Euro angegeben. Im Vorjahr
waren es aber noch 247 Millionen Euro. Weshalb diese Veränderung? Im
AVR ist als Begründung nur kurz von einer "administrativen Änderung
der deutschen DDD-Werte" durch das Bundesgesundheitsministerium die
Rede. DDD (Defined daily dosis) steht für die benötigte "Tagesration"
eines Medikaments.

Ein Vergleich der Zahlen ergibt, dass die benötigte DDD-Tagesration
bei einem dieser "Analogpräparate" laut AVR 2007 nur noch halb so groß
ist wie im Vorjahr. Wenn der Patient aber mit der halben Dosis dieses
Medikaments ausreichend behandelt werden kann, ist eindeutig belegt,
dass es effizienter wirkt als die vergleichbaren Präparate.

Außerdem sinken die Therapiekosten drastisch. Ein Vergleich mit den
Kosten der anderen Protonenpumpenhemmer ergibt: Das patentgeschützte
Präparat ist im Mittel günstiger als die Generika der Leitsubstanz!

Die politische Vorgabe an die Ärzte, aus Kostengründen statt der
"Analog"-Präparate immer Generika der Leitsubstanz zu verordnen, lässt
sich also nicht einmal mit dem Kostenargument rechtfertigen: Ein
sogenanntes "Me too"-Original mit erwiesenem therapeutischen Vorteil
ist offensichtlich billiger als ein Nachahmer-Produkt!

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Eurecon-Homepage
unter "Presse" bzw.
http://www.eurecon.de/Arzneiverordnungs-Report-2007.171.0.html

Kontakt:
Ansprechpartner: Herr Thomas Engelmann
E-Mail: thomas.engelmann@eurecon.de
Telefon: 089 89 520 235
http://www.eurecon.de/Arzneiverordnungs-Report-2007.171.0.html
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 12:38    Titel: Ja schon. Allerdings Antworten mit Zitat

vergewaltigen da sowohl die Damen und Herren Gesetzgeber als auch die Verordnungsreporter das Konstrukt DDD ganz fürchterlich.

Das Instrument DDD war mW von der WHO ? entwickelt worden zwecks Versorgungsforschung. Die Erfinder selbst sagen dezidiert: zum Vergleich ähnlicher Medikamente, gar in preislicher Hinsicht, ist es nicht gedacht, nicht gemacht und nicht geeignet.

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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 14:07    Titel: Eine der vorhergesagten Folgen des DDD-Murks Antworten mit Zitat

die entsprechende Mail-Korrespondenz mit einem seiner glühenden leider vollkommen ahnungslosen Befürworter, einem MdB aus dem Raum Heidelberg ("dient doch nur der besseren Vergleichbarkeit") schlummert noch irgendwo in den Abgründen eines älteren Rechners hier

ist, daß heute ein Blatt für Ärzte in Deutschland vor dem Teilen von Fentanylpflastern warnen muß. Dies sei ein offlabel use und von der Zulassung der Präparate nicht gedeckt.

Die Ärzte in Deutschland waren im Gefolge des DDD-Murks und der Verordnungsregresse dazu übergegangen, höherdosige Pflaster zu verordnen und diese zerschneiden zu lassen. Dies ein offlabel-use, den die Kassen normalerweise nicht bemerken und daher nicht per Regress ahnden können.

Wenn jetzt wieder in der Presse steht, offlabel use sei in Deutschland selbstverständlich möglich, so ist das de iure richtig und de facto verlogen. Denn die Kassen treiben die Regresse grundsätzlich ein und der Arzt kann dann vier Jahre vorm Sozialgericht prozessieren.

Die Schmidt'sche Anregung, einen in einer Anwendung sauteuren, in einer anderen recht billigen Antikörper off label zu verwenden, wahlweise den billigen Antikörper für die bislang teure Anwendung zwangszuzulassen, zeigt bloß, wie sehr sich diese Ministerin immer tiefer im selbst geschaffenen Regelwirrwarr verheddert. Den Fortschritt in seinem Lauf - vulgo: die Chaotisierung - des deutschen Gesundheitswesens hält eben weder Ochs noch Esel auf.

PR
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