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"VERZÖGERUNG DER AOK-RABATTVERTRÄGE"
Formalismus blockiert Einsparungen und Wettbewerb
Mörfelden / Kirchzarten - Da Arzneimittel in Deutschland nur mit einer
deutschen Zulassung vertrieben werden dürfen, stellt die Forderung
nach einer europaweiten Ausschreibung der AOK-Rabattverträge für Teva
Deutschland puren Formalismus dar. Daneben befürchtet der
AOK-Vertragspartner Teva die Verschiebung der neuen Rabattperiode
aufgrund der aktuellen innerdeutschen "Überprüfung der Ausschreibung
durch das Bundeskartellamt", die von einigen Pharma-Unternehmen
initiiert wurde. Diese bewusste Blockade des Wettbewerbs gehe auf
Kosten des deutschen Gesundheitssystems, so Michael Ewers,
Geschäftsführer von Teva Deutschland: "Durch die Verzögerungstaktik
einiger Unternehmen könnten den Patienten und den Allgemeinen
Ortskrankenkassen Einsparungen in Millionen-Höhe entgehen".
Teva Deutschland, Tochter des weltgrößten Herstellers patentfreier
Arzneimittel, ist mit sechs Wirkstoffen AOK-Rabattpartner der
aktuellen Verträge, die Ende 2007 auslaufen. Für die kommenden beiden
Jahre hat Teva laut Vorab-Information der AOK die Anzahl der
kontrahierten Wirkstoffe signifikant erhöht.
Für den 16. November ist die Entscheidung der 2. Vergabekammer des
Bundes beim Bundeskartellamt zur Fortführung der AOK-Rabattverträge
angekündigt. Wenn es durch die juristische Blockade der zweiten
Ausschreibung Anfang 2008 zur erwarteten "Übergangsfrist" kommt, sei
laut AOK mit den Apothekern geklärt, dass "die Abgabe der aktuellen
Rabattprodukte bis Februar 2008 problemlos möglich ist" (1). Teva
Deutschland wird sich mit der nötigen Flexibilität auf diese Situation
einstellen und garantiert auch in der Übergangsphase die volle
Lieferfähigkeit aller rabattierten Substanzen (2). "Wie lange die
Übergangsfrist auch dauern mag, mit der Verordnung und Abgabe von
Teva-Produkten bleiben Ärzte und Apotheker auf der sicheren Seite", so
Ewers.
Außerdem will sich Teva dafür einsetzen, dass nicht nur wie bisher die
Ärzte, sondern künftig auch die Apotheken für den Aufwand entschädigt
werden, der mit der Umsetzung der Rabattverträge in der Praxis
verbunden ist. "Wer zusätzliche Arbeit leistet, soll auch entsprechend
bezahlt werden."
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