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Blockwart Arzt
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
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BeitragVerfasst am: 04.11.07, 16:38    Titel: Ganz richtig: die Sachfrage Antworten mit Zitat

lautet: hat die Kasse Honorar für ambulante ärztliche Behandlung "zurückzufordern", das sie gar nicht gezahlt hat ?

Und meine Antwort: hat sie n i c h t , denn es herrscht Sachleistungsverfahren.

Schön, dass Sie sich da so gut auskennen. Kam mir gleich so vor.
Weiß auch, dass Kassen überhaupt nicht mögen,
1. dass Mitglieder zu wissen kriegen, welchen Weg ihre Beiträge nehmen, bis sie beim Arzt landen,
2. wovon (bzw. nicht) abhängt, wie viel es ist,
3. wenn die Mitglieder sich am Ende noch darüber Gedanken machen, welcher Anteil der Beiträge dort landet, wo dafür auch Arbeit geleistet wird
4. weshalb ja Kassens freiwilligen Mitgliedern vom Erstattungsverfahren in der Regel unter Angabe falscher Mutmaßungen vehement abraten.

PR
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Zuletzt bearbeitet von PR am 04.11.07, 22:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 17:51    Titel: Die zweite Sachfrage lautet: Antworten mit Zitat

haben Kassens das Recht, ihre im Gesetz festgelegte Risikoblindheit zu durchlöchern ?
Meine Antwort: sie haben es nicht, sollen es aber durch die Hintertür bekommen.
Weitere bereits offene Hintertüren: ihr data-mining, die DMPs, die eCard
und, natürlich, dies nachträglich eingefügt: der "Privattarif", den manche Kassen jetzt aufmachen wollen.
Meine Einschätzung dazu: dann haben Kassens ihr Attribut „solidarisch“ endgültig abzugeben, denn dieses beruht nicht zuletzt auf der Prämisse „risikoblind“.
Es ist übrigens viele Jahre her, dass ich mir mit Anderen zusammen zum erstenmal Gedanken darüber gemacht hab, ob es Sinn hat, PKV und GK“V“ auf den Weg einer allmählichen Konvergenz zu bringen, und wie das zu bewerkstelligen sein könnte, und meine noch heute: es hat. Denn die PKV hat konstitutionelle Elemente, die der GK“V“ bereits mittelfristig gut täten et vice versa. Dies bedeutete allerdings einen Systemsturz. Geradewegs aus diesem Grund meine Einschätzung: so wie gesehen durch die Hintertür geht’s dezidiert n i c h t .

Die dritte Sachfrage lautet:
haben irregeführte Parlamentarier das Recht und die Macht, sowohl ein bürgerliches Grundrecht als auch eine in einer staatlich approbierten Berufsordnung niedergelegte Schweigepflicht zu durchlöchern ?
Meine Antwort: haben sie nicht.
Meine Einschätzung seit Jahren: andernfalls muss man erstens das Verfassungsgericht zur Überzeugung bringen, dass dem zumindest grundrechtsähnlichen bürgerlichen Rechtsgut Datenschutz ein höherwertiges Rechtsgut entgegensteht, und zwar mit sämtlichen Konsequenzen, und zweitens muss man die Berufsordnungen ändern. Letzteres ist vor einigen Jahren geschehen. Der Schutz der Patientendaten vor dem Zugriff durch wen auch immer steht – mit klar benannten Ausnahmen – noch immer drin, und daran dürfte sich wohl auch nichts ändern.

Die vierte Sachfrage lautet: was im Gesetzentwurf rechtfertigt Ihren frommen Glauben, eine Ausweitung der Qualifizierung „selbstverschuldet“ sei nicht in Sicht ?
Meine Antwort: nichts.

Genug Sachfragen ?

Dass ich meine Spezialfreunde/innen im BMG nicht besonders mag, das haben Sie sauber beobachtet. Kann auch recht gut begründen, warum. Aber das ist nochmal eine andere Sachfrage…

PR
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Zuletzt bearbeitet von PR am 04.11.07, 22:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch klar, dass im Sachleistungsverfahren nur über finanziellen Regress rückabgewickelt werden kann und nicht über die Sachleistung selbst (ausgenommen Krankengeld). Sonst wäre der 52 SGB V doch sinnlos.

Und was da alles dazwischengeschaltet ist? In erster Linie die Kassenärztlichen Vereinigungen - ein Gegengewicht zu den Kassen.

Das alles ist aber vom Ausgangsthema schon etwas zu weit entfernt. Ich denke, dass es auch die Billigung des BVerfG finden wird, wenn eine entsprechende Regelung kommt. Argumente habe ich oben schon einige dargelegt
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Dr.med. Vornhusen
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 1790
Wohnort: 49377 OM

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne.Reuter hat folgendes geschrieben::
Ein Unfall ist ein Unfall. Eine Krankheit ist eine Krankheit. Das passiert (normalerweise) ja nicht weil ich es so entscheide. Habe ich da eine Willen bzw. kann bewusst etwas dafür?
Kenne genug Krankheiten für die es Risikofaktoren gibt. Ich gebe ein Bespiel: Kehlkopfkrebs. Nahezu jeder Patient mit dieser Krankheit raucht und hat Alkohol konsumiert. Das taten sie wissentlich/willentlich. Man kann sagen, sie haben sich dazu entschieden.
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 20:03    Titel: Im Sachleistungsverfahren Antworten mit Zitat

einschließlich "Honorar"zahlung via Kopfpauschale an die KV gibt es nichts "rück"-abzuwickeln, weil nichts abgewickelt wurde.

Eine Rückabwicklung könnte es nur geben im Erstattungsverfahren.

PR
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kasse kann den Versicherten sich "an den Kosten beteiligen lassen", wie es im Gesetz heisst, und das habe ich untechnisch Regress genannt. Wie das rechtsförmlich passiert, ist doch irrelevant.

Im Übrigen erkenne ich Ihr Bemühen an, sich für die Daten Ihrer Patienten stark zu machen, aber ich fürchte, Ihre Argumente werden - auch für den Gesetzgeber - eher die schlechteren sein.
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Susanne.Reuter
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Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dr. med. Vornhusen

Für mich ist es trotzdem ein Unterschied. Ich halte die Sache mit dem missglückten Piercing oder Tattoo für eindeutig(er). Aus dem Grund dürfte man das - meiner Meinung nach - auch mit gutem Gewissen durchsetzen - wenn man es könnte.

Nun ist es aber so, dass ich bei verschiedenen Sachen (hätte ich zu entscheiden) eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen strikt ablehnen würde. Da ich aber von vielen Dingen auch keine Ahnung und eben nur meine Meinung habe ist es sicher gut, dass ich da nichts entscheiden kann....

Susanne
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
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BeitragVerfasst am: 04.11.07, 22:39    Titel: Die Kasse kann Antworten mit Zitat

den Versicherten sich an Kosten beteiligen lassen, die sie gehabt hat. An Kosten, die die Kasse nicht gehabt hat, kann die Kasse auch niemanden sich beteiligen lassen. Wurscht wie Sie das nennen und in welcher Rechtsform das stattfinden sollte.

Kassen haben auf den Fall bezogene Kosten bei Krankenhausbehandlung, bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbehandlung, bei Krankengeld und eingeschränkt bei Kuren. Im Fall einer ambulanten ärztlichen Behandlung trägt die Kasse keine fallbezogenen Kosten und kann daher auch niemanden daran beteiligen.

Himmelherrgottnochmal. Es gibt jetzt wie immer zwei Möglichkeiten.
Entweder Sie sind der Blicker. Dann erzählen Sie hier Märchen, und ich bin sauer.
Oder Sie sind der Blicker garnicht. Dann entschuldige ich mich in etwa dreistelliger Höhe, weil ich Sie fälschlich für einen solchen gehalten hab. Und empfehle wärmstens, in eine mir nicht namentlich bekannte Suchunderklärmaschine die Zeichenfolge "wie kommt das Geld zum Arzt ?" einzugeben. Damit müßte sich eine Linkliste anzeigen lassen, in der ziemlich weit oben eine HP in Berlin steht. In der gucken Sie nach derselben Zeichenfolge.

Ich wünsche mehr Erleuchtung als Spaß.
Und hernach können wir uns weiterschreiben.

PR

Wie war das übrigens mit den Privilegien und dem garantierten Mindestlohn der
Ärzte ?
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
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BeitragVerfasst am: 09.11.07, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben mir immer noch kein Sachargument geliefert (ausser die Angst um Ihre Privilegien), warum der Arzt dadurch zum Blockwart werden soll.

Nehmen wir an, eine Patientin kommt wegen Beschwerden bei Piercing (in Ihrem Fall: Intimpiercing) in die Praxis. Denn greift der Leistungsausschluss im § 52 SGB V. Aus dem Arztvertrag (und Ihrer Kassenzulassung...) resultiert sodann die Nebenpflicht, die Patientin darauf hinzuweisen, dass das nur auf GOÄ-Rechnung geht. Wenn sie aber jetzt, obwohl sie weiss, dass sie keinen Anspruch gegen die GKV hat, trotzdem auf Kassenabrechnung besteht, dann teilen Sie ihr mit, dass Sie das dann melden müssen.

Sagen Sie mir, was daran schlecht sein soll.

Jeder Beitragszahler, der ein Interesse daran hat, dass seine Gelder ordentlich verwendet werden, wird dieser Regelung zustimmen. Man muss den Leuten nur erklären, dass es genau darum geht, und nicht um den gläsernen Patienten, Volksverdummung und Verletzung von Datenschutzrechten oder ähnliche vollmundige Schlagworte, die Sie nur allzu gern gebrauchen.
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
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BeitragVerfasst am: 09.11.07, 13:59    Titel: Wir machen jetzt einen Handel Antworten mit Zitat

Ich erklär Ihnen, wie ich im genannten Fall verführe, und Sie mir die Privilegien und den garantierten Mindestlohn der niedergelassenen Ärzte , ok ?

Im beschriebenen Fall würde ich die gepiercte Dame nach GOÄ behandeln oder sie bitten, sich dafür einen anderen Arzt zu suchen. Eine Meldepflicht würde ich nicht akzeptieren und auch niemals eine Meldung erstatten.

Mir fehlt Ihre Begründung über den frommen Glauben hinaus, welcher Umstand berechtigt, nicht anzunehmen, dass die geplante Meldepflicht über kurz oder lang auf andere Sachverhalte ausgeweitet würde.

Was mir desweiteren vollkommen fehlt ist die Einsicht in die Notwendigkeit, weitere gesetzliche Regelungen in einer Frage zu schaffen, zu der doch im Sozialgesetzbuch alles gesagt ist. Auch möchte ich Ihnen meine Beobachtung mitteilen dahingehend, dass Gesetzesregelungen, die dergestalt überflüssig sind, in der Vergangenheit stets zu Zwecken geschaffen wurden, die ihren deklarierten Absichten nicht ent- sondern oftmals widersrpachen. Hierin sehe ich die Volksverdummung.

PR
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 14:43    Titel: Re: Wir machen jetzt einen Handel Antworten mit Zitat

PR hat folgendes geschrieben::
Ich erklär Ihnen, wie ich im genannten Fall verführe, und Sie mir die Privilegien und den garantierten Mindestlohn der niedergelassenen Ärzte , ok ?


Hierzu soll vorerst das Stichwort "Budget" genügen, dann wissen Sie vielleicht, was ich meine...

Im Übrigen denke ich dient die vorgeschlagene Regelung, welche ja eine formellrechtliche Regelung ist, primär dazu, die materiellrechtlichen Regelungen zum Leistungsausschluss in der Praxis auch umsetzbar zu machen. Denn ohne die Mitarbeit der Ärzte ist die nunmal nicht umsetzbar. Daher die Pflicht zur Meldung. Aber wie Sie selbt ausführen, Sie müssen ja nicht melden, wenn Sie nicht auf Kasse behandeln, und das ist ja dann ihr gutes Recht bzw. Ihre Pflicht.

Dass das der Einstieg in eine neue Droge welcher Form auch immer sein soll, kann ich nicht erkennen, es geht doch primär oder allein ums Einsparen. Es gibt ja schliesslich verfassungsrechtliche Grenzen, die bisher noch immer vom BVerfG aufgezeigt worden sind (auch wenn dessen Rechtsprechung in letzter Zeit zunehmend fragwürdig geworden ist).
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 15:21    Titel: Das Budget als Mindestlohn Antworten mit Zitat

ist fürwahr eine originelle Betrachtungsweise angesichts der Tatsache, dass es in den Bereichen, in denen derzeit vom Mindestlohn geredet wird, um Arbeitsverträge mit sehr begrenzter Gegenleistung geht.

Dies ist im Bereich der niedergelassenen Ärzte gerade nicht der Fall, denn die von ihnen eingeforderte Arbeitsleistung ist im Prinzip unbegrenzt. Vergleichbare Berufsgruppen hätten für derlei Irreführung ein Hohnlachen übrig.

Im Übrigen decken Kassenumsätze längestens weder einen Arztlohn noch betriebswirtschaftlich unumgängliche Wiederbeschaffungskosten sondern gerade mal Laufkosten ab.

PR
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Kasi
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Anmeldungsdatum: 21.10.2006
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
Denn ohne die Mitarbeit der Ärzte ist die nunmal nicht umsetzbar.

Es wäre auch mal schön, wenn die Kassen Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit zumindest ansatzweise signalisieren würden, wenigstens zum Schein. Letztenendes sind sie doch der Spielball einiger irrer Bürokraten geworden, die von Gesundheit gar nichts verstehen, aber umso mehr von irgendwelchen formalrechtlichen/ materiellrechtlichen Regelungen.
Zitat:
es geht doch primär oder allein ums Einsparen

Nein, es geht um möglichst viel Gesundheit zu einem möglichst guten Preis. Der Faktor der in den letzten Jahren enorm zugenommen hat ist die Bürokratie. Wenn man eine echte Kosten-Nutzen Analyse nicht nur beim Einsatz von sinnvollen Therapien, sondern auch für die Umsetzung dieser ganzen Regelungswut erstellen würde, dann würden die allermeisten Vorschläge der letzten Jahre und eben auch dieser Vorschlag im Papierkorb landen. Ich sehe schon die vielen Briefwechsel, seitenlange Auseinandersetzungen mit irgendeinem ganz wichtigen Kassenmitarbeiter, der selbst meist noch gar nicht verstanden hat, was wieder mal beschlossen wurde. Und dann brauchen wir auch wieder Anwälte, die dem nicht meldenden Arzt auf die Finger klopfen.
Ein riesiger Aufwand für eine minimale Kostenersparnis, da freut sich die Kasse.
Als ob es nicht dringendere Probleme gäbe, die aufeine Lösung warten.

VG Kasi
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Gast H
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.07, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

gesundbrunnen hat folgendes geschrieben::
Sicher kennen Sie § 52 SGB V...
In diesen Fällen bestehen aus guten Gründen keinerlei Ansprüche gegenüber der Solidargemeinschaft. Dementsprechend haben auch die Ärzte dazu beizutragen, dass es zu einer unberechtigten Leistungsinanspruchnahme nicht kommt.


Hallo,

auch wenn Sie vielleicht anderer Meinung sind, ich sehe immer noch klare Abgrenzungsprobleme. Die Formulierung "selbstverschuldet" kann man nur als Schreibtischtäter in der Praxis immer so klar abgrenzen, wie es zu sein scheint. Paradebeispiele wie die "Trinkerleber", das Piercing oder die abgefackelte Mundschleimhaut beim Feuerschlucker ;.) sind doch eher die Ausnahme. Alles andere ist eher hochkomplex und bedarf zur Beurteilung des Grades des Selbstverschuldens doch oft mehr als den 5-Minuten-Blick des behandelnden Arztes. Ich erinnere z.B. an die kräftezehrenden Sozialgerichtsverfahren in Sachen Berufskrankheiten, dort werden i.d.R. mehrere ärztliche Gutachter und Gerichtsinstanzen über Jahre oder Jahrzehnte beschäftigt - ähnlich würde es m.E. bei der Selbstverschuldensfeststellung laufen.

Ich bin daher nach wie vor der Meinung, dass man diese Meldepflicht nicht dem Hausarzt, dem ja zudem ein besonderes Vertrauensverhältnis ggü. dem Patienten obliegt, per Gesetz aufdiktieren sollte. Nicht einmal ein Polizist oder Staatsanwalt ist bei Bekanntwerden eines Vergehens außerhalb seines Dienstbereiches/seiner Dienstzeit per Gesetz verpflichtet, aktiv zu werden (Ausnahme schwere Verbrechen/Gefahr für Leib und Leben). Das schließt ja nicht aus, dass bei offensichtlichem Bekanntwerden von Leistungsmißbrauch der Arzt eine Meldung machen kann.
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Kalli
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Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 218
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bitte versuchen Sie im Stil freundlich und sachlich zu bleiben und nicht persönlich verletzend! Danke.


Lieber Herr Jäckel!

Was sagen Sie denn dazu, das unsere Gesundheitsministerin Schmulla genannt wird?
Nicht verletzend?

Ich fände es schöner, wenn sie nicht so persönlich angegriffen würde, denn nicht sie allein und PR´s ebenso geliebter Lauterbach machen die Gesetze. Wenn die Koalition sich nicht einig wäre, kämen sie nicht zustande.

Jeder hat so seine Meinung, wie "gerecht" es zugehen sollte, aber, wie selbst PR zugeben muss, irgendwo ist ein Kompromiss nötig, alles andere wäre Diktatur oder Anarchie.

Schönes Wochenende, Kalli
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