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gesund ohne Info des Arztes?

 
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Mietzekatze
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 09:15    Titel: gesund ohne Info des Arztes? Antworten mit Zitat

Patient ist in einer 3er Gemeinschaftspraxis, seit dem 30.1. erkrankt.
Behandelt wurde er von allen 3 Ärzten, jeder hat wohl sein Fachgebiet. Operiert momentan 3x.
Heute erfolgte Anruf der Krankenkasse, warum noch ein Zahlschein abgegeben wurde, man wäre doch laut "Bericht" eines Arztes seit Mitte September wieder gesund!

1. Patient hat darüber keine Info bekommen und riskiert dadurch ja eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers.
2. der Arzt behandelte den Patienten in der letzten Zeit gar nicht, sondern ein anderer. Dieser andere Arzt aus der Gemeinschaftspraxis hat auch den erneuten Zahlschein unterschrieben. Patient wird noch behandelt.

Patient ist jetzt reichlich verwirrt, wie soll er weiter verfahren?

Er bat um Rückruf seines behandelnden Arztes, zur weiteren Klärung. Überlegt ob er sich Kopien seiner Akte zukommen lässt.
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Susanne.Reuter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich hört es sich so an, als ob es da zu einer (sehr unangenehmen) "Panne" in der Arztpraxis gekommen ist. Da weiss wohl die eine Hand nicht, was die andere tut.

Ich würde die Sache möglichst schnell in der Praxis den betroffenen Ärzten schildern und um Aufklärung bitten. Ich persönlich würde auch den "Bericht" des betreffenden Arztes einsehen wollen (der mir Arbeitsfähigkeit bescheinigt). Was schickt der den für "Berichte" in der Gegend herum?

Susanne
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Reblein67
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 20:01    Titel: Eine Antworten mit Zitat

kleine Ergänzung von mir Smilie

... der Arzt darf einer KK keine Berichte senden, wenn der Patient ihn nicht von der Schweigepflicht entbunden hat.

Wie Susanne schon sagte, muss sich der Patient dringenst mit der Praxis in Verbindung setzen und möglichst in einem Termin mit allen 3 Ärzten reden, wie dies passieren konnte. Denkbar ist ein Fehler im Praxismanagement... nur den darf nicht der Patient ausbaden.

LG Reblein
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Mietzekatze
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

das hört sich ja interessant an.

auf telefonische Nachfrage bei der Krankenkasse handelt es sich um einen mehrseitigen Bericht des ehemaligen behandelnden Arztes. Quasi wie er jetzt den Gesundheitszustand einschätzt.

ich denke mal, wenn die KK Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten möchte, dann muss sie doch den med. Dienst beauftragen, oder nicht?

Kann doch nicht angehen, dass eine Krankenkasse jederzeit Berichte anfordern kann ohne Wissen oder Einwilligung des Patienten.

Bericht wird umgehend in Kopie angefordert, Patient sehr neugierig auf Einschätzung des Gesundheitszustandes. Böse

Da ist wohl bei KK und Arzt was gehörig schief gelaufen.
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Reblein67
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 25.09.07, 18:55    Titel: ja Antworten mit Zitat

wenn die KK Infos möchte, beauftragt sie entweder den MDK und der bestellt den Pat. ein oder sie bittet eben den Arzt um Infos. Nur der/die Arzt/Ärzte dürfen Infos an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des patienten herausgeben Pfeil sonst Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.

Kleiner Tipp: Stell doch deine Anfrage besser mal hier im Schwesterforum: http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=53

LG Reblein
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29091969
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DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kurze Frage: Wielange galt denn die Krankschreibung und wann war der letzte Termin, an dem der Zahlzettel abgeholt wurde. Es gilt nämlich, dass man in bestimmten Zeiträumen einen Zettel abholen muss, ohne Aufforderung vom Arzt, versteht sich...

Grüße.
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@Rechtschreibfehler:
Ich bin durchaus in der Lage korrekt zu schreiben, leide auch nicht an Sehstörungen - die Schrift auf meinem Bildschirm ist nur viiiieeeel zu klein und da kommen dann halt Rechtschreibfehler vor, die bitte ich zu entschuldigen Winken
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Pasta
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Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Koeln

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 18:17    Titel: wer verschweigt wem was?! Antworten mit Zitat

Also, es kann Ihnen auch passieren das die Akte einfach schon geheckselt worden ist, anstatt das sie ihnen oder der Krankenkasse zugeschickt wird.
Pastellgelber NRW Vorgang.... Mit den Augen rollen
Oder das der vermeintliche Arzt "Ihres Vertrauens" in der Kabine A eines stadbekannten Kaufhauses sitzt und ihnen einen Hosenkauf verbietet.
Wenn sie ihn allerdings in seinen Arbeitsräumen aufsuchen, leidet er an eklatantem Alzheimer:
will sagen er kann zu Ihren dringenden Fragen, ueberhaupt keine Auskunft geben.
Sein Berufsfeld scheint ein bischen anders definiert, als es für Ihre Gesundheit oder Gesundwerdung zuträglich ist.
Patient= Ware; ein heikles Feld!
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Mietzekatze
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

so, ich melde mich wieder und beantworte erstmal die Fragen.

also Zahlscheine werden schon regelmässig abgegeben, immer gegen den 20. eines Monats, da die Krankenkasse ja recht lange für die Auszahlung braucht Geschockt
Dann nochmal zum 1. eines Monats, damit auch der ganze Monat abgerechnet wird, man muss ja leben.

Geklärt ist dieses ominöse Gutachten nicht, lt. Auskunft des ehemaligen behandelnden Arztes gab es keines!

Aber nun stehen wir vor dem Problem Nr. 2....eben rief die KK an und teilte freundlich mit, sie hätte mit dem behandelnden Arzt gesprochen (!ja, mit dem richtigen) und beide sind der Auffassung Patient wäre wieder arbeitsfähig und zwar per 30.11.
Auf dem gerade abgegebenen Zahlschein war aber bis auf weiteres eingetragen, Patient wurde auch vom Arzt nicht über die plötzliches Gesundung informiert. Im Gegenteil, es waren noch Behandlungen geplant!

Praktischerweise ist ja heute Freitag, niemand mehr zu erreichen usw.

Lt. Telefonat mit der KK kommt das auch noch schriftlich, die Zahlung von Krankengeld wird per 30.11. eingestellt. Heute ist ja auch erst der 23.11. Mit den Augen rollen
In dem Schreiben wird dann auch ein Zahlschein sein, den braucht nur noch der Patient zu unterschreiben, der Arzt nicht mehr.

Warum? keine Ahnung *hilflos guck*

Patient kann sich ja auch bei einem anderen Arzt weiter behandeln lassen, oder etwa nicht?

Patient ist kein Simulant, aber demnächst ohne Arbeit und zwar....ratet und staunt...per 30.11.

Ist das ein Zufall?

Am Sonntag ruft der behandelnde Arzt privat zurück, vielleicht gibt es dann schon neue Infos. Ich hoffe sehr, dass er den Patienten nicht gesundschreibt, denn das ist er ja nicht.
Allerdings wohl zu jung für zwei künstl. Knie...nunja.
Krankenkasse hat in vergangenen Telefonaten auch ständig nach Reha gefragt, ob sie beantragt wäre usw.
Patient verneinte dies, da ja noch Behandlungen geplant seien.
Mir stellt sich die Frage, ob es wirklich so ein Gespräch zwischen KK und Arzt gab...und ob der Arzt wirklich meint, per 30.11. wäre nun alles wieder ok.

Ansich gab es vor einigen Wochen ein Gespräch zwischen Patient u. Arzt, der Patient hat nochmal deutlich klargemacht, dass er Schmerzen hat und nicht krankgeschrieben sein will, damit er bis zum 30.11. nicht arbeiten gehen muss!
Dem Arzt war das klar, es wurden weitere Behandlungen abgesprochen.

Und nun das.
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Mietzekatze
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

so, die KK war schnell und stellte dem Patienten heute am 24.11. durch einen privaten Kurierdienst das Schreiben zu.

Der MdK hätte nach Aktenlage entschieden...was durchaus möglich ist....Patient sei wieder arbeitsfähig...per 30.11.
Daher stellt die KK per 30.11. die Zahlung von Krankengeld ein.

Der Patient wusste gar nicht, dass der MdK ihn begutachtet hatte.
Der Patient hat auch kein Gutachten mit den Ergebnissen erhalten.

Das Schreiben der KK sagt aus, der MDK kam zu dem Ergebnis:
"Es besteht ein vollschichtiges Leistungsvermögen für vergleichbare Tätigkeiten"
Was immer das bedeuten mag Mit den Augen rollen

Das man diesem Schreiben widersprechen kann, steht nirgends. Nur eine lange Stellungnahme, dass Beurteilung n. Aktenlage möglich sei.

Da hat Patient ja recht lange Zeit, nächste Woche also vom Montag 26.11. bis Freitag 30.11. alles in die Wege zu leiten Mit den Augen rollen

Wenn Patient damit nicht einverstanden ist, welche Wege sind dann zu gehen?
Widerspruch einlegen gegen das Schreiben der Krankenkasse?
Vorsichtigerweise Meldung bei der Arbeitsagentur?
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falco1996
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DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mietzekatze,

Beurteilungen des MDK "nach Aktenlage" sind sehr häufig. Soweit mir bekannt, kann man dagegen in Widerspruch gehen und z. B. eine persönliche Begutachtung verlangen. Das solltest Du auf jeden Fall tun!

Zum zweiten solltest Du Dich sofort!, also gleich Montag früh, bei der Arbeitsagentur melden. Wenn Dir bekannt ist, daß Du zum 30.11. kein Arbeitsverhältnis mehr hast, hättest Du das eigentlich längst tun sollen. Darf ich fragen, warum das nicht gemacht wurde?

Zu der Einschätzung des MDK: Es gibt einen Unterschied, ob Du erwerbstätig, ALG-I- oder Hartz-IV-Empfänger bist. Erwerbstätig u. ALG I - dann heißt arbeitsfähig, daß Du mind. 6 h Deiner Arbeit nachgehen kannst. Bei Hartz IV gilt man bei einer mögl. Arbeitsleistung von mind. 3 h als arbeitsfähig.

Dann sammle mal am WE Deine Unterlagen zusammen, schreibe den Widerspruch und dann am Mo. gleich ab zur AA und evtl. auch zur Krankenkasse!

Berichte dann mal, wie es so weitergeht.

Alles Gute!

PS: Das mit der Reha solltest Du nochmal überdenken! Die Bereitschaft dazu bringt bei der KK u. dem MDK meist "Pluspunkte". Damit zeigst Du eben, daß Du gerne wieder fit werden willst.
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Mietzekatze
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

doch, eine Meldung von drohender Arbeitslosigkeit ist bereits erfolgt und zwar kurz nach der schriftlichen Kündigung.
da aber der Angestellte krankgeschrieben war und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand, hat die Arbeitsagentur die Arbeitslosmeldung nicht angenommen.
Es wurde vom Sachbearbeiter in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, sobald keine AU mehr besteht, solle man sich umgehend melden.
Vorher nicht!

Es wurde auch keine Unterlagen angenommen um den Fall der Arbeitslosigkeit schon einmal "vorzubereiten".

Ja, der Patient wird am Montag gleich mit dem Schreib der KK zum Arbeitsamt gehen. Dann müssten sie die Meldung ja annehmen.

Eine Reha wurde noch gar nicht in Erwägung gezogen, da der Patient ja noch in laufenden Behandlungen ist. Normalerweise erfolgt doch eine Reha abschliessend um die erfolgten Behandlungen noch zu unterstützen und den Patienten danach ins Berufsleben zu entlassen.

Trotzdem empfindet man so eine Behandlung der KK schon als dreist. Am Telefon wurde nämlich mitgeteilt, der behandelnde Arzt ist zu dem Schluss gekommen, Patient wäre gesund. Im Schreiben der KK liest sich das aber anders, da war es der MDK.
Es war ja dem Patienten nicht einmal bekannt, der eine Begutachtung erfolgte. Die erfolgte so ganz still und heimlich. Ein Gutachten oder die kompletten Ergebnisse des Gutachtens liegen auch nicht vor.
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Pasta
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Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Koeln

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 17:09    Titel: patienta heisst geduld! Antworten mit Zitat

wie sie die vorgänge beschreiben, komme ich zu dem schluss, das die information, die
ihnen vorenthalten wurde, also die gesundschreibung zum termin der kündigung, weder
ihrer gesundheit noch ihrer arbeitsf#higkeit entspricht.
die benannten instanzen: arzt abwesend, krankenkasse als ersatzlohnleister und arbeitgeber
bilden ein dreieck das einem nebelstreif gleicht.
fast könnte es sich bei dem informationsfluss der stattfindet, als schreiben einer:
"schwarzen liste" handeln....
sorgen sie so für sich das sie gesund werden und bleiben und nicht opfer von abwesenden!
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Reblein67
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 57
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 17:59    Titel: MDK Antworten mit Zitat

Hallo Miezekatze,

einige Ergänzungen noch zum Beitrag von falco:

Du musst sofort Widerspruch bei der KK einlegen und eine persönliche Vorstellung beim Gutachter des MDK fordern.
Ähm die Frage nach der Aktenlage beim MDK würde ich auch stellen. So wie ich den Postings entnehme, hat kein behandelnder Arzt irgendein Gutachten der KK gesandt. Die haben also durch den MDK das Gutachten nur auf Grund der ICD-10-codierungen auf den Krankenscheinen erstellen können.... Wat muss das für ein dolles Gutachten sein!

Den Widerspruch /Einspruch unbedingt mit Einschreiben/Rückschein absenden, damit du auch ne Bestätigung hast, dass der bei der KK eingegangen ist.

Und dann ab zum behandelnden Arzt mit dir und die weiteren Strategien mit ihm besprechen. Notfalls musst du dir einen im Sozial-/Medizinrecht bewanderten Anwalt suchen!

LG Reblein
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Pasta
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Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 30
Wohnort: Koeln

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 15:30    Titel: Stimmt! Antworten mit Zitat

Allerdings nochmals zu dem darf, soll, und ist Stand in dem beschriebenen Vorgangsverlauf:
Der Arzt darf keine Gutachten ohne das er von der Schweigepflicht enthoben wurde weiterschicken.
Wenn er#s doch tut ist wer draussen?!
Also der Anwalt der das Soll einfordert oder der Patient, der verrtaut hat?!
Oder der Arzt, der sich nicht an gültige Handlungslinien hält?!
Den Ärger hat wiederum, derjenige der behandelt und verwaltet wird.
Also sich selber zum Anwalt der eigenen Interessen machen heisst für mich:
Dem Arzt auf die Zehen treten, und für die eigene Gesunderhaltung und Lohnfortzahlung
sorgen.
Direkt zum AA oder direkt zur KK gehen und sich selber vertreten.
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