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Verfasst am: 09.12.07, 23:49 Titel: Die Freiberuflichkeit der Ärzte
werde selbstverständlich nicht angetastet, ließ neulich das BMG ausrichten.
Schlechte Nachricht, finde ich, denn was das BMG ausrichten läßt, ist ziemlich oft das Gegenteil dessen was wirklich ist.
Im thread nebenan („die Privilegien…“) hielt „gesundbrunnen“ mehrfach für angebracht, Ärzte mit anderen Freiberuflern, notabene Rechtsanwälten, zu vergleichen. Völlig daneben fand ich dabei ja die Geschichte vom Rechtsanwalt, der in einer Partei oder Fraktion ganze Arbeit für halben Lohn hätte abliefern sollen.
Völlig daneben – Volksverdummung, meine ich – ist aber auch der Vergleich anderer Freiberufler mit Kassenärzten.
Welcher freiberuflich tätige Rechtsanwalt, Architekt, Ingenieur etc. hat denn z.B. Residenz- oder Notdienstpflicht ? Wer hat Vertreter einzustellen bei mehr als 60 Tagen Abwesenheit im Jahr ? Wer hat strikt eingeschränkte Niederlassungsfreiheit ?
Wer hat einen Sicherstellungsauftrag und muss die Fläche abdecken ? Wer wird für veranlaßte Leistungen in Haftung genommen ? Wer kriegt laufend mehr Bureaukratieprügel in den Weg geschmissen (man komme mir nicht mit den Bauvorschriften des Architekten, die muss der nicht vierzig-fünfzigmal am Tag abarbeiten) ? Wer ist Ausgaben-Kapitalismus und Einnahmen-Sozialismus gleichzeitig unterworfen ?
Wer kann durch Mehr- oder rationellere Arbeit sein Einkommen mehren und wer nicht ? Wer wird für Innovationen gelobt und wer bestraft ? Wer kann über sein Geschäftsfeld selbst bestimmen und wer nicht ? Wer kann fast beliebige Arbeit an billig gehaltene Angestellte delegieren und wer nicht ? Wessen Betriebseinrichtung ist die teurere ?
Nönö, das war bloß mal wieder der übliche Mundtot-Schnellschuß.
Denn der freiberufliche Kassenarzt ist von Staats wegen längst demontiert.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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