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Qualifikation zur Heimleitung

 
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atacama
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 02:43    Titel: Qualifikation zur Heimleitung Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Ihr dürft gratulieren, ich bin auserkoren die Nachfolge meiner Heimleiterin anzutreten. Jetzt soll ich der Geschäftsführung Vorschläge unterbreiten, wie ich an die nötige Qualifikation komme. Die Weiterbildungskosten werden von der Einrichtung übernommen, dafür soll ich mich für 4 Jahre verpflichten - soweit ich mich erkundigt habe ist das fair und gängig.

Aber meine großen Fragezeichen: Was sind denn lt. Heimgesetz überhaupt Voraussetzungen dafür? Wie ergeben sich die großen Unterschiede der Anbieter, sowohl im zeitlichen Umfang wie auch in den Kosten (von angeblich unter 1000,- bis über 8000,-€)? Gibt es auch "Angebote" die (entgegen der Beschreibung) gar nicht die Voraussetzungen erfüllen? Auf was muss ich achten?

Ein Fernstudium kommt aus didaktischen Gründen für mich nicht in Frage, Vollzeitausbildung geht zeitlich nicht. Bin ich damit schon vor evtl. unseriösen Angeboten geschützt?

Zu guter Letzt, kann jmd. eine gute Fachschule/Akademie/wasauchimmermit berufsbegleitender Weiterbildung in Süddeutschland aufgrund eigener Erfahrung empfehlen? (Diese letzte Frage bitte per PN beantworten, keine Werbung veröffentlichen Geschockt !)

Zu meinen Voraussetzungen: bin staatl. anerk. HEP, habe über 2 Jahre Berufserfahrung und werde meines Wissens somit zu entsprechenden Lehrgängen ohne Probleme zugelassen.

Danke sehr, a.
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atacama
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Schade dass niemand etwas weiß... Ich hab inzwischen noch weiter gestöbert, bin aber auf nichts weiter gestoßen als dieses hier (Heimgesetz):
Zitat:
§ 2 Eignung des Heimleiters
(...)
(2) Als Heimleiter ist fachlich geeignet, wer
1.eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluß nachweisen kann (...)

§ 4 Eignung der Beschäftigten
(...)
(2) 1Als Leiter des Pflegedienstes ist geeignet, wer eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen mit staatlich anerkanntem Abschluß nachweisen kann. (...)
Heißt das, dass eigentlich schon meine abgeschlossene und staatlich anerkannte Ausbildung ausreicht? Gibt es keine weiteren Vorschriften über Qualifikationen für PDL und Heimleitung?
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Brigitte Goretzky
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 1947
Wohnort: Keighley, West Yorkshire

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo atacama,

welche Anforderungen stellt denn die oertliche Heimaufsicht an die Heimleitung?

Viele Gruesse,
B. Goretzky
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