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Verfasst am: 14.08.07, 19:54 Titel: Medizinstudium mit Vorstrafen
Hallo,
da ich nun bald mein Abitur machen werde (mit Zielsetzung 1,5 oder besser), und mich durchaus für ein Medizinstudium interessiere, möchte ich mich mal hier bezüglich folgender Sachverhalte erkundigen:
Ich habe einiges "auf dem Buckel" - sowohl was Vorstrafen, als auch Suchtvergangenheit angeht. Nun habe ich diese "Phase" hinter mir, kann eine erfolgreich abgeschlossene Therapie nachweisen, seit der ich keinen einzigen Rückfall mehr hatte. Dies ist auch teilweise dokumentiert, durch die Urinkontrollen beim Wiedererlangen meines Führerscheins.
Die Vorstrafen belaufen sich auf 2 Diebstähle und einen räuberischen Diebstahl/minderschwerer Fall.
Wie sieht es aus, ist es möglich Medizin zu studieren (und Arzt zu werden), eventuell mit Auflagen verbunden oder kann ich mein Vorhaben gänzlich knicken ?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
Liebe Grüße sDz _________________ ~set the controls for the heart of the sun~
in der Tat ist die Recherche z.B. in unserem Schwesterforum www.recht.de wahrscheinlich die geeignetere Plattform.
Zitat:
Wie sieht es aus, ist es möglich Medizin zu studieren (und Arzt zu werden) ...
Auskennen tue ich mich da nicht, so dass es eine Vermutungs"diagnose" wird:
Man muß die Frage wohl zweiteilen:
Studieren können Sie alles, schließlich ist das Recht auf Bildung gesetzlich festgeschreiben, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen haben Vorstrafen m.E. keine Gewichtung - im Immatrikulationsantrag werden diese Daten ja nicht abgefragt (z.B. http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/imma_antrag.pdf), sondern nur die HZB, die absolvierten Vorstudien und ob man schon mal ge-ext wurde.
Für die "Arztwerdung" (Approbation) brauchen Sie ein polizeiliches oder sogar amtliches Führunsgzeugnis, dort stehen Vorstrafen aller Art drin. Für die spätere ärztliche Niederlassung oder die Anstellung in staatlichen Einrichtungen sieht es ähnlich aus. Vorstrafen sind dort ein ziemliches k.o.-Kriterium.
Knackpunkt dürfte hier also die Tilgungsfrist sein, die -je nach Straftat- zwischen 3 und 20 Jahren liegt. Steht im Führungsgzeugnis nichts mehr drin, gilt die Vorstrafe als nicht mehr existent.
Ich weiß zwar nicht mehr wo das war, aber da wurde ein Schwerverbrecher zum Arzt mit all der Politik und den Medien im Hintergrund. Galt als geläutert. Es kann dir keiner Verweheren zu studieren. Hauptsache der Lebenslauf schaut nachher gut aus und du musst nix erklären. Ich denke auch, dass du mit Sicherheit keine Offenbarungspflicht einem Arbeitgeber später gegenüber hast.
Deine Einsicht kommt zwar spät aber besser so als nie.
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