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Verfasst am: 03.01.08, 17:13 Titel: Aufklärungspflicht bei Versandapotheken
Sehr geehrte Fachforenexperten,
... da bei Versandapotheken keine Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht gibt es sicherlich auch Gefahren im Rahmen der hier vorliegenden Selbstmedikation.
Frage: Gibt es bei den großen Versandapotheken nicht wenigens eine Beratungshotline inbound, um über diesen Weg diesem Anspruch wenigstens auf freiwilliger Basis gerecht zu werden. Nach mir vorliegenden Kenntnissen gibt es dergleichen bisher nicht bei diesem neuen Marktsegment ...
ein Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf nicht erfolgen, wenn keine telekommunikative Möglichkeit zur Beratung besteht.
Ist dies nicht der Fall, dürfte eine Versandhandelserlaubnis nicht bewilligt werden.
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