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Verfasst am: 01.01.08, 21:42 Titel: Und daraus schloss er messerscharf dass nicht sein kann, was
nicht sein darf: "...wurde in Artikel 12 der seit 1. Januar 1996 geltenden Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Januar 1997 präzisiert..."
Tja, so kommt manchmal persönliche Erfahrung mit Gesetzen in Konflikt...
Damit hat also "gesundbrunnen" entweder entdeckt,
dass in der Schweiz doch ganz aufregend ungesetzliche Zustände herrschen (was ja auch in Deutschland gar nichts Neues wäre, wenn ich an hoch verschuldete Kranke Kassen denke),
oder dass in der Schweiz kaum jemand "grundversichert" ist.
Tststs. Wenn wir uns dazu noch mal die Überschrift dieses threads angucken, dann haben wir da jetzt aber wirklich zumindest eine auffällige Koinzidenz und damit ein argumentatorisches Problem. Finden Sie nicht ? Will ja nicht gleich wie bei Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach üblich Korrelation und Kausalität miteinander verwechseln...
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
drum ist dort ja auch die Karzinom-Mortalität ein paar Nummern niedriger als woanders -
oder was wollten Sie damit sagen ?!?!?
Bin zunehmend irritiert, liebe/r Frau/Herr "gesundbrunnen", und meine,
wenn Sie der Ansicht sind, diese und jene bisherige Kassenleistung sei unnötig, überflüssig, schädlich, gefährlich - ein "Einsparpotential", um es mit einer der üblichen Verdeckungsmetaphern zu sagen -
dann müssen Sie nicht ewig übelgelaunt an den Ärzten in aller Welt rummeckern,
sondern die Regierung dazu kriegen, ehrlich frisch fromm und frei von der Leber weg der Bevölkerung zu sagen: diese und jene Kassenleistung, die werden wir Ihnen jetzt einfach wegnehmen, damit's mit fortschreitender Gesundheizreform zum Beispiel für die Herrschaften Mohn (Bertelsmann), Münch (Rhön Klinikum AG) etcetera nicht gar so arg teuer kommt, den Laden vollends zu übernehmen.
Das schiene mir ehrlich und alles andere -. na was wohl ?
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.01.08, 11:24 Titel: Re: Danke. Da sind wir uns völlig einig.
PR hat folgendes geschrieben::
Auch ich brauche für eine Pillenverordnung keine Untersuchung.
Wäre nur noch interessant zu wissen, warum der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem ja immerhin auch Ihre Standesvertreter sitzen, in seiner Empfängnisregelungs-Richtlinie schreibt:
"Vor der erstmaligen Verordnung eines Mittels zur Empfängnisverhütung sollen neben der Erhebung der Anamnese die gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung und die zytologische Untersuchung des Portio-Abstrichs durchgeführt werden."
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.01.08, 11:35 Titel:
Corry hat folgendes geschrieben::
Ich lebe seit 30 Jahren in der Schweiz.
Seit 28 Jahren lasse ich den Pap-Abstrich jährlich durchführen.
Der grösste Teil meines weiblichen Bekanntenkreises genau das selbe und dies jedes Mal zu Lasten der Kasse.
Also werde ich dies wohl besser wissen, als Sie!
Noch besser weiss es das geltende Recht (Artikel 12 der KLV):
"Die ersten beiden Untersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahresintervall und danach alle drei Jahre. Dies gilt bei normalen Befunden; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen."
Vielleicht melden Sie sich bei Gelegenheit nochmal und erklären uns, warum Sie so vehement etwas anderes behaupten.
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 04.01.08, 11:35 Titel:
Lieber PR
PR hat folgendes geschrieben::
Bin zunehmend irritiert, liebe/r Frau/Herr "gesundbrunnen", und meine,
wenn Sie der Ansicht sind, diese und jene bisherige Kassenleistung sei unnötig, überflüssig, schädlich, gefährlich - ein "Einsparpotential", um es mit einer der üblichen Verdeckungsmetaphern zu sagen -
dann müssen Sie nicht ewig übelgelaunt an den Ärzten in aller Welt rummeckern,
bitte bleiben auch Sie sachlich und freundlich im Umgangston.
Aber immer doch. Sie haben auf dem Server sicherlich gesehen, dass ich aus den Vorversionen Etliches an Schärfen rausgenommen hab ? Bloß: immer kanns aus dem Wald nicht anders rausschallen als hineingerufen wird.
Zur Sache.
Behauptet wird, ein Pillenrezept gäbe es stets und ausschließlich, wenn soeben und nur zu diesem Anlass eine gynäkologische Untersuchung stattgefunden habe. Ich stelle fest: dies ist, was meine Arbeit angeht, die Unwahrheit. Dies ist auch, was die Arbeit der Mehrzahl meiner Fachkollegen angeht, die Unwahrheit.
Behauptet wird, Krebsabstriche würden "aufgenötigt". Ich stelle fest, dies ist, was meine und die Arbeit meiner Fachkollegen angeht, die Unwahrheit.
Ich werde implizit für die Richtlinien des GemBA verantwortlich gemacht. Das ist sachlich vollkommen daneben. Meine Antwort darauf lautet: ich werd den Teufel tun, mich in Widerspruch zu fachlichen Richtlinien setzen zu lassen. Vielmehr entscheide ich vor Ort in jedem Einzelfall im informed consent mit der jeweils vor mir stehenden Patientin, wann und wie oft ich welche Untersuchung durchführe.
Ganz offensichtlich ist das auch in der Schweiz so. Deshalb wirkt es ein wenig ridikül, wenn hier berichtete persönliche Erfahrungen einfach nur in Abrede gestellt werden.
Ansonsten war und ist es allein früherer und aktueller Regierungsppolitik zuzuschreiben, dass die rein fachlichen Aspekte medizinischer Arbeit zunehmend verdrängt wurden von ökonomischen Aspekten.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.01.08, 14:07 Titel:
PR,
hier berichtete persönliche Erfahrungen sind von mir nicht einfach nur in Abrede gestellt worden, sondern von mir ist lediglich darauf hingewiesen worden, wie die Rechtslage in der Schweiz ist, und die ist nunmal so, dass die "Vorsorge" nur alle 3 Jahre bezahlt wird.
Die KLV ist geltendes Recht, und daran kommt kein Arzt, keine Krankenkasse und auch keine Patientin vorbei.
Dies aufzuzeigen, halte ich, anders als Sie, keineswegs für lächerlich.
Und wenn Sie mit ihrer Klientel im informed consent arbeiten, dann mag das sehr lobenswert sein - ist indes eher die Ausnahme denn die Regel. Die Realität bei Ihren Kollegen sieht - länderübergreifend - nämlich oftmals anders aus bis hin zum misinformed consent ("ohne drei- oder sechsmonatige Untersuchung gibt es generell keine Pille" - das wäre in CH allerdings schon systembedingt nicht möglich).
Verfasst am: 04.01.08, 19:51 Titel: Jeder wie er's versteht.
Meine Informationen sind jedenfalls nicht ausm Fernzäh.
Halten wir mal fest: da gibts in der Schweiz 1 Apotheker, 1 Krankenversicherungsverbandsler, 1 Krebsspezialist und 1 Schurnalist, allesamt sicherlich im alltäglichen ärztlichen Umgang mit Patientinnen geschult wie verruckt, und die wollen jetzt den Schweizer Frauen ein paar medizinische Untersuchungen wegnehmen mit dem Argument, die seien unnötig teuer und illegal. Was den Fernzähschurnalisten selbstverständlich berechtigt, den einzigen Zitierten, der (Johnny Bitzer) tagtäglich fast ausschließlich mit den Schwierigsten unter den Frauen zu tun hat, nämlich mit den Junkies und den Huren der beiden Basler Kantone, einfach und schurnalistisch sauber unterzubügeln.
Nönö. Derlei Öffentlichkeitsarbeit ist zwar mittlerweile auch in Deutschland eingerissen, darf an die Sprachregelungsseminare des BMG für die Öffentlichkeitsarbeiter des Landes erinnern, aber es pflegt
1. sowas ans Licht zu kommen, nicht zuletzt ist Montag wieder Sprechstunde, und da wird wirklich gesprochen
2. einem älteren Sprichwort zufolge Unehrlichkeit eher früher als später in die Hosen zu gehen.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Ich lebe seit 30 Jahren in der Schweiz.
Seit 28 Jahren lasse ich den Pap-Abstrich jährlich durchführen.
Der grösste Teil meines weiblichen Bekanntenkreises genau das selbe und dies jedes Mal zu Lasten der Kasse.
Also werde ich dies wohl besser wissen, als Sie!
Noch besser weiss es das geltende Recht (Artikel 12 der KLV):
"Die ersten beiden Untersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahresintervall und danach alle drei Jahre. Dies gilt bei normalen Befunden; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen."
Vielleicht melden Sie sich bei Gelegenheit nochmal und erklären uns, warum Sie so vehement etwas anderes behaupten.
Ich behaupte nicht, ich weiss es.
Andernfalls habe ich und alle meine Freundinen wohl einen heimlichen Gönner, der uns die Untersuchungen bezahlt hat.
In der Schweiz ist es so, dass die Kassen viele Dinge nicht müssen, es aber trotzdem tun. Soll ich nun meine Kassenbelege und die meiner Freundin kopieren, um von Ihnen nicht mehr als Besserwisserin hingestellt zu werden?
Aber dies würde wohl kaum was nutzen.
Ich weiss was ich weiss und das reicht mir.
Und damit verabschiede ich mich aus der Runde.
Anmeldungsdatum: 01.11.2007 Beiträge: 297 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.01.08, 22:56 Titel:
Hallo Corry,
entscheidend ist nun mal die Rechtslage, auch als Ausdruck des – in der Schweiz sehr demokratisch konstituierten – politischen Willens, und die gibt (nur) das her, was ich gesagt hatte. Art. 12 der entsprechenden Verordnung finden Sie hier als offizielles Dokument der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
was soll „ans Licht kommen“, welche Unehrlichkeit „in die Hosen gehen“? Halten Sie sich für verfolgt, nur weil ich nicht Ihre Ansichten teile? Das wäre ein merkwürdiges Verständnis von Diskussion.
Was die Definition des Regelfalles anbelangt, so überlasse ich diese zur Bestimmung im einzelnen Fall Ihnen, denn der Facharzt sind Sie.
(Ein ergänzungswürdiger Aspekt wäre übrigens noch, dass bei den - dreijährig - durchgeführten Pap-Tests in CH thinprep Standard ist.)
Ach ja, by the way, die von Ihnen erwähnten Huren und Junkies dürften wohl in der Stadt ungleich stärker vertreten sein als im schönen Baselbiet, ich wüsste nicht, an welche Orte Sie da denken.
Verfasst am: 05.01.08, 09:41 Titel: Wobei thinprep und Ähnliche
bislang keinesfalls bewiesen haben, dass sie bezüglich des einzig relevanten klinischen Endpunkts besser sind als der Pap. Nur siehts da halt im Mikroskop viel schöner aus, es braucht dazu keine Menschen, und es ist vielfach teurer.
Das Marketing funktioniert offenbar.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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