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In der Schweiz sind die Ärzte einfach besser
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 17:41    Titel: Danke. Da sind wir uns völlig einig. Antworten mit Zitat

Auch ich brauche für eine Pillenverordnung keine Untersuchung. Hatt ich ja geschrieben.

Wären Sie eben noch so nett, den "Regelfall" zu definieren ?

PR
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 21:42    Titel: Und daraus schloss er messerscharf dass nicht sein kann, was Antworten mit Zitat

nicht sein darf: "...wurde in Artikel 12 der seit 1. Januar 1996 geltenden Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Januar 1997 präzisiert..."

Tja, so kommt manchmal persönliche Erfahrung mit Gesetzen in Konflikt...

Damit hat also "gesundbrunnen" entweder entdeckt,
dass in der Schweiz doch ganz aufregend ungesetzliche Zustände herrschen (was ja auch in Deutschland gar nichts Neues wäre, wenn ich an hoch verschuldete Kranke Kassen denke),
oder dass in der Schweiz kaum jemand "grundversichert" ist.

Tststs. Wenn wir uns dazu noch mal die Überschrift dieses threads angucken, dann haben wir da jetzt aber wirklich zumindest eine auffällige Koinzidenz und damit ein argumentatorisches Problem. Finden Sie nicht ? Will ja nicht gleich wie bei Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach üblich Korrelation und Kausalität miteinander verwechseln...

PR
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

"Denn die Krankenkassen zahlen nur alle drei Jahre.", s. u.

Wenn der Abstrich gleichwohl noch jährlich gemacht wird, dann wohl oftmals deswegen, weil ihn die Frauenärzte den Frauen schlichtweg aufnötigen:

http://www.sf.tv/sf1/kassensturz/sendung/beitrag.php?beitragid=1330

Aber wahrscheinlich ist auch das Schweizer Fernsehen da völlig falsch informiert, oder?
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 09:31    Titel: Genau, Antworten mit Zitat

drum ist dort ja auch die Karzinom-Mortalität ein paar Nummern niedriger als woanders -
oder was wollten Sie damit sagen ?!?!?
Bin zunehmend irritiert, liebe/r Frau/Herr "gesundbrunnen", und meine,

wenn Sie der Ansicht sind, diese und jene bisherige Kassenleistung sei unnötig, überflüssig, schädlich, gefährlich - ein "Einsparpotential", um es mit einer der üblichen Verdeckungsmetaphern zu sagen -

dann müssen Sie nicht ewig übelgelaunt an den Ärzten in aller Welt rummeckern,

sondern die Regierung dazu kriegen, ehrlich frisch fromm und frei von der Leber weg der Bevölkerung zu sagen: diese und jene Kassenleistung, die werden wir Ihnen jetzt einfach wegnehmen, damit's mit fortschreitender Gesundheizreform zum Beispiel für die Herrschaften Mohn (Bertelsmann), Münch (Rhön Klinikum AG) etcetera nicht gar so arg teuer kommt, den Laden vollends zu übernehmen.

Das schiene mir ehrlich und alles andere -. na was wohl ?

PR
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:24    Titel: Re: Danke. Da sind wir uns völlig einig. Antworten mit Zitat

PR hat folgendes geschrieben::
Auch ich brauche für eine Pillenverordnung keine Untersuchung.


Wäre nur noch interessant zu wissen, warum der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem ja immerhin auch Ihre Standesvertreter sitzen, in seiner Empfängnisregelungs-Richtlinie schreibt:

"Vor der erstmaligen Verordnung eines Mittels zur Empfängnisverhütung sollen neben der Erhebung der Anamnese die gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung und die zytologische Untersuchung des Portio-Abstrichs durchgeführt werden."

Was heisst denn da "sollen" ?
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Corry hat folgendes geschrieben::
Ich lebe seit 30 Jahren in der Schweiz.
Seit 28 Jahren lasse ich den Pap-Abstrich jährlich durchführen.
Der grösste Teil meines weiblichen Bekanntenkreises genau das selbe und dies jedes Mal zu Lasten der Kasse.
Also werde ich dies wohl besser wissen, als Sie!


Noch besser weiss es das geltende Recht (Artikel 12 der KLV):

"Die ersten beiden Untersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahresintervall und danach alle drei Jahre. Dies gilt bei normalen Befunden; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen."

Vielleicht melden Sie sich bei Gelegenheit nochmal und erklären uns, warum Sie so vehement etwas anderes behaupten.
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jaeckel
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 4711
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber PR
PR hat folgendes geschrieben::

Bin zunehmend irritiert, liebe/r Frau/Herr "gesundbrunnen", und meine,

wenn Sie der Ansicht sind, diese und jene bisherige Kassenleistung sei unnötig, überflüssig, schädlich, gefährlich - ein "Einsparpotential", um es mit einer der üblichen Verdeckungsmetaphern zu sagen -

dann müssen Sie nicht ewig übelgelaunt an den Ärzten in aller Welt rummeckern,


bitte bleiben auch Sie sachlich und freundlich im Umgangston.

Danke.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.medizin-forum.de
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 12:50    Titel: Bitte recht freundlich... Antworten mit Zitat

Aber immer doch. Sie haben auf dem Server sicherlich gesehen, dass ich aus den Vorversionen Etliches an Schärfen rausgenommen hab ? Bloß: immer kanns aus dem Wald nicht anders rausschallen als hineingerufen wird.

Zur Sache.
Behauptet wird, ein Pillenrezept gäbe es stets und ausschließlich, wenn soeben und nur zu diesem Anlass eine gynäkologische Untersuchung stattgefunden habe. Ich stelle fest: dies ist, was meine Arbeit angeht, die Unwahrheit. Dies ist auch, was die Arbeit der Mehrzahl meiner Fachkollegen angeht, die Unwahrheit.

Behauptet wird, Krebsabstriche würden "aufgenötigt". Ich stelle fest, dies ist, was meine und die Arbeit meiner Fachkollegen angeht, die Unwahrheit.

Ich werde implizit für die Richtlinien des GemBA verantwortlich gemacht. Das ist sachlich vollkommen daneben. Meine Antwort darauf lautet: ich werd den Teufel tun, mich in Widerspruch zu fachlichen Richtlinien setzen zu lassen. Vielmehr entscheide ich vor Ort in jedem Einzelfall im informed consent mit der jeweils vor mir stehenden Patientin, wann und wie oft ich welche Untersuchung durchführe.

Ganz offensichtlich ist das auch in der Schweiz so. Deshalb wirkt es ein wenig ridikül, wenn hier berichtete persönliche Erfahrungen einfach nur in Abrede gestellt werden.

Ansonsten war und ist es allein früherer und aktueller Regierungsppolitik zuzuschreiben, dass die rein fachlichen Aspekte medizinischer Arbeit zunehmend verdrängt wurden von ökonomischen Aspekten.

PR
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

PR,

hier berichtete persönliche Erfahrungen sind von mir nicht einfach nur in Abrede gestellt worden, sondern von mir ist lediglich darauf hingewiesen worden, wie die Rechtslage in der Schweiz ist, und die ist nunmal so, dass die "Vorsorge" nur alle 3 Jahre bezahlt wird.

Die KLV ist geltendes Recht, und daran kommt kein Arzt, keine Krankenkasse und auch keine Patientin vorbei.

Dies aufzuzeigen, halte ich, anders als Sie, keineswegs für lächerlich.

Und wenn Sie mit ihrer Klientel im informed consent arbeiten, dann mag das sehr lobenswert sein - ist indes eher die Ausnahme denn die Regel. Die Realität bei Ihren Kollegen sieht - länderübergreifend - nämlich oftmals anders aus bis hin zum misinformed consent ("ohne drei- oder sechsmonatige Untersuchung gibt es generell keine Pille" - das wäre in CH allerdings schon systembedingt nicht möglich).
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
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BeitragVerfasst am: 04.01.08, 19:51    Titel: Jeder wie er's versteht. Antworten mit Zitat

Meine Informationen sind jedenfalls nicht ausm Fernzäh.

Halten wir mal fest: da gibts in der Schweiz 1 Apotheker, 1 Krankenversicherungsverbandsler, 1 Krebsspezialist und 1 Schurnalist, allesamt sicherlich im alltäglichen ärztlichen Umgang mit Patientinnen geschult wie verruckt, und die wollen jetzt den Schweizer Frauen ein paar medizinische Untersuchungen wegnehmen mit dem Argument, die seien unnötig teuer und illegal. Was den Fernzähschurnalisten selbstverständlich berechtigt, den einzigen Zitierten, der (Johnny Bitzer) tagtäglich fast ausschließlich mit den Schwierigsten unter den Frauen zu tun hat, nämlich mit den Junkies und den Huren der beiden Basler Kantone, einfach und schurnalistisch sauber unterzubügeln.

Nönö. Derlei Öffentlichkeitsarbeit ist zwar mittlerweile auch in Deutschland eingerissen, darf an die Sprachregelungsseminare des BMG für die Öffentlichkeitsarbeiter des Landes erinnern, aber es pflegt
1. sowas ans Licht zu kommen, nicht zuletzt ist Montag wieder Sprechstunde, und da wird wirklich gesprochen
2. einem älteren Sprichwort zufolge Unehrlichkeit eher früher als später in die Hosen zu gehen.

PR
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 19:55    Titel: Was mir noch fehlt Antworten mit Zitat

ist Ihre Definition des Regelfalls, liebe/r "gesundbrunnnen".

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Corry
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
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BeitragVerfasst am: 04.01.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

gesundbrunnen hat folgendes geschrieben::
Corry hat folgendes geschrieben::
Ich lebe seit 30 Jahren in der Schweiz.
Seit 28 Jahren lasse ich den Pap-Abstrich jährlich durchführen.
Der grösste Teil meines weiblichen Bekanntenkreises genau das selbe und dies jedes Mal zu Lasten der Kasse.
Also werde ich dies wohl besser wissen, als Sie!


Noch besser weiss es das geltende Recht (Artikel 12 der KLV):

"Die ersten beiden Untersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahresintervall und danach alle drei Jahre. Dies gilt bei normalen Befunden; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen."

Vielleicht melden Sie sich bei Gelegenheit nochmal und erklären uns, warum Sie so vehement etwas anderes behaupten.


Ich behaupte nicht, ich weiss es.
Andernfalls habe ich und alle meine Freundinen wohl einen heimlichen Gönner, der uns die Untersuchungen bezahlt hat.
In der Schweiz ist es so, dass die Kassen viele Dinge nicht müssen, es aber trotzdem tun. Soll ich nun meine Kassenbelege und die meiner Freundin kopieren, um von Ihnen nicht mehr als Besserwisserin hingestellt zu werden?
Aber dies würde wohl kaum was nutzen.
Ich weiss was ich weiss und das reicht mir.
Und damit verabschiede ich mich aus der Runde.

Gute Nacht

LG
Corry
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gesundbrunnen
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
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BeitragVerfasst am: 04.01.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Corry,

entscheidend ist nun mal die Rechtslage, auch als Ausdruck des – in der Schweiz sehr demokratisch konstituierten – politischen Willens, und die gibt (nur) das her, was ich gesagt hatte. Art. 12 der entsprechenden Verordnung finden Sie hier als offizielles Dokument der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/832_112_31/a12.html


Liebe/r PR,

was soll „ans Licht kommen“, welche Unehrlichkeit „in die Hosen gehen“? Halten Sie sich für verfolgt, nur weil ich nicht Ihre Ansichten teile? Das wäre ein merkwürdiges Verständnis von Diskussion.

Was die Definition des Regelfalles anbelangt, so überlasse ich diese zur Bestimmung im einzelnen Fall Ihnen, denn der Facharzt sind Sie.

(Ein ergänzungswürdiger Aspekt wäre übrigens noch, dass bei den - dreijährig - durchgeführten Pap-Tests in CH thinprep Standard ist.)

Ach ja, by the way, die von Ihnen erwähnten Huren und Junkies dürften wohl in der Stadt ungleich stärker vertreten sein als im schönen Baselbiet, ich wüsste nicht, an welche Orte Sie da denken.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 09:41    Titel: Wobei thinprep und Ähnliche Antworten mit Zitat

bislang keinesfalls bewiesen haben, dass sie bezüglich des einzig relevanten klinischen Endpunkts besser sind als der Pap. Nur siehts da halt im Mikroskop viel schöner aus, es braucht dazu keine Menschen, und es ist vielfach teurer.

Das Marketing funktioniert offenbar.

PR
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Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 297
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielfach teurer?

Bei einer Laborrechnung über Fr. 20,- kann davon wirklich keine Rede sein.
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