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Guten Tag,
ein gewisser Anteil der IGEL-Leistungen beim Gynäkologen steht in Zusammenhang mit der Krebsfrüherkennung. Ich kann mich nur wiederholen,was ich früher schon schrieb:
würde man im Rahmen der Früherkennung auch einen Vaginalultraschall zur Pflicht machen, müßte man diesen nicht als IGEL-Leistung anbieten. Auf den Vorteil einer derartigen Untersuchung gehe ich nicht nochmals ein. Das wäre ähnlich einem Gesundheitscheck beim Internisten ohne Labor oder EKG. Aber es gibt ja m.E. zwei wesentliche Gründe, die einen Einschluß in die gynäkologische Untersuchung nicht erlauben:
die Früherkennung wäre ausschließlich in der Hand der Frauenärzte bzw. die an der Früherkennung ( der Frau) teilnehmenden Ärzte müßten eine Vaginalultraschallqualifikation nachnweisen ( die dann einzuführen wäre) und
die Früherkennung müßte dann natürlich höher vergütet werden.
Beides aber ist wohl utopisch und so bleibt dem einzelnen Frauenarzt nichts anderes übrig, als vor der Untersuchung die Patientin darauf hinzuweisen, daß in seiner Praxis diese Zusatzleistung angeboten wird. _________________ Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
die objektiven Zahlen und das subjektive Gefühl der (Test-)Patientinnen sagen mehr als Ihre wortreichen Beiträge, welche möglichen Erklärungen es denn geben könnte, dass mal wieder... oder nicht... oder vielleicht doch... und überhaupt.. und die Politik sowieso.. und so.
Mein liebe/r H.S.,
jetzt lehnen Sie sich mal ganz entspannt zurück und lesen einfach nochmal, was geschrieben würde: Ich kritisiere Ihre Art, irgendwelche skurrilen (ich bin lernfähig - danke!) Sachverhalte mit Zahlenmaterial aus x-beliebigen Quellen zu "untermauern" - (AOK? Das kann nur ein Scherz sein! ).
Wo ist hier der Widerspruch? Ich habe nie irgendwo angekündigt, mir irgendwelche lumpigen Zahlen aus dem Hut zu zaubern.
EInfach nochmal durchlesen, sonst wird das nix.
Kasi
Kleiner Notiz am Rande:
Diese Zahlen wurden sowohl von den AOks , Den Bkks,Ikks oder den Ersatzkassen nach außen gegeben...
Aber egal wo die Zahlen herkommen. Die Quelle ist und bleibt die Stiftung Warentest.
Verfasst am: 14.04.08, 12:23 Titel: "...in Deutschland wird den Frauen eingetrichtert,
sie schwebten praktisch in Lebensgefahr, wenn...nicht..."
In Deutschland werden die Frauen pflichtgemäß beraten. Mein Beratungsblatt hab ich hier zur Diskussion gestellt. Es ist verfasst unter Verwendung der Arbeit von Mühlhauser, die Sie ja selbst auch zitiert haben. Ich habs geschrieben, weil dazu sonst noch keiner was geschrieben hat, obwohl der Beginn der gesetzlichen Beratungspflicht im Nachhinein auf den 01.01.2008 rückdatiert worden ist. Die Beratungspflicht steht in einem Gesetz, das merkwürdiger Weise "Wettbewerbsstärkungsgesetz" heisst.
Im Beratungsblatt steht ausdrücklich "Die Teilnahme an der jährlichen Untersuchung zur Früherkennung des Muttermundskrebses ist keine gesetzliche Pflicht. Sie können sie ohne Nachteile seitens des Gesetzgebers ablehnen." Was es da noch zu meckern gibt, ist nicht mir nicht offensichtlich.
Die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung in einen Topf zu werfen mit Selbstzahlerleistungen, für die es eine Nachfrage, einen Markt, und innerhalb diesem auch einen Wettbewerb gibt, das ist schon eine ganz besondere Geistesleistung.
Sie persönlich wünschen, die Früherkennungsintervalle auszudehnen. Bittschön, nichts leichter als das. Soll einfach der Gesetzgeber hergehen und den deutschen Wählerinnen erklären: wir möchten Euch jetzt was wieder wegnehmen, was wir Euch vor fünfzig Jahren geschenkt haben. Dann wird genau das eintreten, was mir meine Patientinnen vorhersagen: sie werden weiter einmal jährlich kommen und das in zwei von drei oder vier von fünf Fällen aus eigener Tasche zahlen. Dann kann sich der Gesetzgeber rühmen, den Wettbewerb wirklich gestärkt zu haben, und zwar auf dem Rücken derer, die er zu schützen vorgibt, indem er eine bis dato für sinnvoll gehaltene Untersuchung zur IGeL-Leistung gemacht hat.
Zu den besten Gesundheitssystemen der Welt:
das hab ich von Ihnen und Ihren Freunden auch schon völlig anders gehört.
Die Schweiz unterscheidet tatsächlich schon eine "Grundversorgung" von dem, was tatsächlich jeden Tag medizinisch passiert. Dass in der Schweiz (und auch in den USA) viel öfter als drei- bis fünfjährig untersucht und der Pap abgenommen wird, haben Mitleserinnen bestätigt. Sie haben es schlicht ignoriert und das auch hier wieder unterschlagen. Ehrlicher Weise hätten Sie schreiben müssen, im Rahmen der Grundversorgung werde da und dort drei- bis fünfjährig untersucht.
Ehrlicher Weise.
Aber genau da liegt ja das Problem.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Ich habe das "unterschlagen", weil ich in meinen Beiträgen ohne Haarspalterei auskomme.
Wenn die Wissenschaft befundet, dass ein Abstrich öfter als alle 3 Jahre grundsätzlich nicht sinnvoll ist, dann kann man IGELn, soviel man will, dadurch wird er auch nicht sinnvoller.
Oder wollen Sie etwa damit sagen, die Grundversorgung in der Schweiz sei schlechter als die in Deutschland?
Verfasst am: 14.04.08, 18:26 Titel: Es gibt in Deutschland keine definierte Grundversorgung.
Hab mich über dieses Thema zu anderen Zeiten mit noch ganz Anderen gezerft. Es gibt sie in Deutschland nicht, die Grundversorgung, denn weder der Staat noch seine Regierung noch deren Parteien wollten dafür jemals den Kopf hinhalten. Man hätte seinen Wählern nämlich was wieder wegnehmen müssen, und das wollen sie noch heute nicht o f f e n .
Die Schweiz ist da ein bisschen weiter. Aber auch dort zeigt sich: kaum jemand nimmt nur - und nichts als - die Grundversorgung in Anspruch. D a s haben Sie igrnoriert und verschwiegen, und zwar nicht, um Haarspaltereien zu vermeiden.
Nö, unser System und seine Prinzipien sind da einfach zwei Nummern hinterfotziger gestrickt. Hier gilt nämlich
- gegenüber denen, die, die Gesunde und Kranke zu betreuen haben, der Anspruch WANZ (wirtschaftlichausreichendnotwendigzweckmäßig), alles darüber hinaus dürft Ihr nicht leisten, aber was alles WANZ gewesen wäre und was nicht, das sagen wir Euch dann nach einem dreiviertel Jahr, dann wisst Ihr, was Ihr wieder zuviel an Leistung abgegeben habt
und
- gleichzeitig gegenüber den Kassenmitgliedern die Aussage, Ihr kriegt alles, was Ihr braucht. Punktum. Keiner der dieses feine System "Steuernden" sagt den Kassenmitgliedern, dies und das dürft Ihr nicht bekommen.
Das führt klar zur politischen und fiskalischen Geiselnahme derer, die im Gesundheitswesen die Arbeit machen. Sie machen's selber jetzt ja wieder genauso. Nicht mal erkennen Sie an, dass es den mehr oder weniger gut demokratisch legitimierten GemBA mit dem staatlichen Auftrag gibt, an Staates Stelle landesweit festzulegen, was denn überhaupt auf Chipslette geht und was nicht.
Drum nochmal in aller Klarheit: bringen Sie entweder den GemBA dazu, zur Frequenz der Früherkennungsuntersuchungen was Anderes zu beschließen, oder machen sie ihn vollends zum Büttel der Ministerin, oder schaffen Sie den GemBA ab, mir alles egal.
Aber hören Sie endlich auf, diejenigen - alle Ärzte -, die nicht weiter tun, als dessen Richtlinien in die Tat umzusetzen, dafür mit den unmöglichsten Argumenten zu diffamieren. Es wirkt und ist unglaubwürdig.
So, und dann hören Sie bittschön auch auf, den Leuten ins Hirn zu klopfen, was denn gefälligst ihre Bedürfnisse zu sein haben.
Sie machen sich damit lächerlich, denn darüber befinden weder die Wissenschaft noch deren eigenwillige Interpreten.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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