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Psychotherapie und Gutachterverzicht der Krankenkasse

 
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Skyline
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 107
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 17:14    Titel: Psychotherapie und Gutachterverzicht der Krankenkasse Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

momentan ist mein Problem, das ich einen Tiefenpsychol. Therapie von 2005-Anfang 2007 gemacht hatte und diese vorzeitig beendet hatte. Nun bin ich auf der Suche nach neuen Therapeuten und einem anderen Therapieverfahren (Verhaltenstherapie). Da die Therapeuten sehr stark ausgelastet sind, ist es Recht schwierig einen Termin bzw. Platz zubekommen.

Nun habe ich erfahren, das wenn die GKV auf ein Gutachten verzichtet ich evtl. die Chance auf einen relativ schnellen Platz hätte, durch meine Erkrankung. Als ich vor längerer Zeit mal einen Sachbearbeiter der Krankenkasse darauf Ansprach verneinte er dies.

Meine Fragen: Wer kennt sich in deser Angelgenheit aus? Muss die Krankenkasse generell auf ein Gutachten bestehen?

Mir wurde nämlich von der Sekretärin eines Therapeuten mitgeteilt, das ich ein Recht auf ein Gutachterverzicht hätte.

Über eine baldige antwort wäre ich sehr dankbar, da ich mich nochmals bei der KK erkundigen möchte.

LG Skyline
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Skyline
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 107
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, das sich niemand in dieser Thematik auskennt.... Momentan finde ich auch nichts bei Recherchen heraus...
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Sessa
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo skyline,

normalerweise ist es so, daß Du 2 Jahre warten mußt, bis Du wieder eine neue Therapie machen kannst, wenn sie abgeschlossen wurde. Das hast Du sicher auch schon öfter gehört.
Wenn Du zu einem anderen Therapieverfahren wechselst (was in Deinem Fall ja ist), kannst Du auch direkt wieder eine Therapie machen, ohne die 2 jahre Wartezeit. Du bist dann (für das andere Therapieverfahren) so gestellt, wie jemand, der noch nie eine Therapie gemacht hat. Das bedeutet insbesondere, wenn Du einen Verhaltenstherapeuten findest, der von der Gutachterpflicht befreit ist (sind die meisten, würd ich aber nachfragen), kann der Therapeut direkt einen Antrag über zunächst mal eine Kurzzeittherapie bei der Kasse stellen. Das ist dann nur eine Formsache und geht nicht über den Gutachter. Das heißt, wenn der Therapeut eine Therapie bei Dir für angebracht hält, kannst Du davon ausgehen, daß es auch klappt.
Allerdings bekommt man sowohl bei der Kasse als auch bei vielen Therapeuten erstmal falsche Auskünfte. Grad den Threapeuten scheint so Verwaltungskram nicht so zu liegen. Frag bei Deiner Kasse nochmal nach jemandem, der sich speziell mit psychotherapie auskennt, laß Dir es von ihm nochmal erklären, laß Dir seine Nummer geben und gib diese dem potentiellen Therapueuten, damit er dort nochmal nachfragt.

Viel Erfolg!
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Skyline
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 107
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sessa,

vielen Dank für deine Nachricht, so wie du es Anfangs geschrieben hast, trifft es auf mich zu. Mittlerweile habe ich zig Therapeuten, sei es telef., E-Mail, persönlich durch, doch sie sagen alle das Gleiche... Sie müssten dann ein Gutachten erstellen und seien nicht dazu bereit. Auch wenn ich sage, das es eine andere Therapieforrm ist, bekomme ich die Aussage. Weißt du zufällig ob es dazu einen Paragraphen gibt? Bin schon am suchen, habe aber noch nichts darüber gefunden.

LG Skyline
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Sessa
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo skyline,

ja, das hab ich von Therapeuten auch schon so mitbekommen und ich finde es echt ärgerlich, wenn sie so steif und fest behaupten, das geht nicht (und wenn man 10mal sagt, daß die Krankenkasse es anders sagt). Da denk ich mir immer, wenn die eine so festgefahrene falsche Meinung haben, wer weiß, wie gut man bei denen Therapie machen kann.
Einen Paragraphen kenne ich nicht, müssen wohl irgendwelche Richtlinien der Krankenkassen sein. Deswegen meinte ich, frag Dich doch erstmal bei Deiner Krankenkasse durch, bis Du dort diese Information bekommst und laß Dir von dem Sachbearbeiter, der das bestätigt, unbedingt dessen TElefonnummer geben. Wenn sich ein Therapeut nicht darauf einläßt, bei diesem Sachbearbeiter nachzufragen, würd ich mir eh denken, daß man den vergessen kann. Und wenn es die entscheidende Stelle (in dem Fall die Krankenkasse) sagt, glauben es die Therapeuten wohl eher...
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Skyline
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 107
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sessa,

mittlerweile Blick ich bei der KK auch nicht mehr durch, zu Anfang sagten sie mir, es wäre eine andere Therapieart und müsste so gehen, dann hieß es mit Gutachten. Nun teilte der Sachbearbeiter der KK, das sie eine Einzelfallentscheidung trafen und ich die Rest Sitzungen, wenn ich den Antrag persönlich einreiche, über Postweg wäre es zu kompliziert, das ich diese genehmigt bekäme. Danach würde der Regelweg mit der 2-Jahresfrist bzw. Gutachten gehen. Ich muss mich noch mal erkundigen, ob die 2 Jahre dann neu von dem letzten Termin angerechnet werden, was wiederum schwachsinn wäre. Da man auf ein Therapieplatz eh warten muss, so das, wenn z.B. erst im Sept. oder Okt. anfangen würde ich auch noch bis März warten könnte, da dann die 2 Jahre abgelaufen sind.

Nächste Woche habe ich einen neuen Kennenlerntermin und da werde ich nochmals darauf ansprechen.

Lieben Dank noch mal für deine Auskunft und schöne Grüße, Sky.
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Simba12
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Mir wurde auch von einer Therapeutin gesagt, dass man mit Wechsel der Therapieform gleich wieder einer Therapie beantragen kann.

Eine Ärztin für Psychotherapie sagte, nur nach zwei Jahren Pause Neuantrag möglich.

KK sagte mir Antrag stellen, und dann sehen was raus wird. Kann sein, dass dann keine Therapie bewilligt wird. Sondern die Empfehlung für eine stationäre Therapie ausgesprochen wird.

Jeder sagt was anderes.

Viele Grüße Simba12
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Skyline
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 107
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simba,

vielen Dank für deine Nachricht, leider stimmt es was du geschrieben hast. Der eine weiß nicht was der andere tut und somit sind die unterschiedlichen Aussagen vor programmiert.

LG Sky.
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