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Verfasst am: 20.04.08, 14:03 Titel: Wie komme ich aus sozialpsychiatrischer Einrichtung raus?
Hallo,
habe nach einem Gerichtsverfahren als Bewährungsauflage bekommen,mich die nächsten 5 Jahre in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung aufzuhalten.Gibt es Möglichkeiten ineine Wohngemeinschaft zu kommen bzw. in betreutes Einzelwohnen?Habe den §63 auf Bewährung bekommen.Kann man durch ein neues Gutachten was ausrichten?
nun, manchmal werden solche Beschlüsse sehr schnell und unverhältnismässig gefasst,
manchmal allerdings gibt es dafür gute Gründe.
Aus Deinem Post geht leider nicht hervor, was bei Dir der Grund für diese Auflage ist, ohne das ich mir das Recht herausnehmen würde, zu entscheiden ob es tatsächlich richtig oder falsch ist.
Vielleicht stellst Du Deine Frage besser in den Rechte - Foren? Dann solltst Du allerdings auch etwas mehr über die Hintergründe sagen, denn sonst kann keiner wirklich darauf antworten.
Auch ein neues Gutachten zu beantragen dürfte eine Frage Deines Rechtsanwaltes sein, Deine Fragen haben jedenfalls wenig mit diesem Forum zu tun, da es sich ja nicht primär um Fragestellungen zum Thema Psychiatrie handelt, sondern um Fragen zum Psychiatrierecht.
Versuche es am besten dort, denn dort kann man Deine Fragen wohl besser beantworten.
Ich stehe Deinen Fragen jedenfalls hilflos gegenüber, ich kenne den §63 (und §64) aber habe von den rechtlichen Aspekten leider keine Ahnung, dass sind tatsächlich eher Fragen, bei denen Dir jemand antworten kann, der Ahnung vom Strafrecht hat und das - glaube ich - ist hier wohl weniger der Fall.
Alles gute
Alexander _________________ Der Mensch ist ein hervorragendes Beispiel für den oftmals grimmigen Humor der Evolution!
Ich stehe Deinen Fragen jedenfalls hilflos gegenüber, ich kenne den § 63 (und § 64) aber habe von den rechtlichen Aspekten leider keine Ahnung, dass sind tatsächlich eher Fragen, bei denen Dir jemand antworten kann, der Ahnung vom Strafrecht hat und das - glaube ich - ist hier wohl weniger der Fall.
... wie ich schon sagte, ich kenne den § 63 StGB (und den in etwa dazugehörigen § 64 StGB) schon, aber was ich mir vorstellen kann und was ein Rechtsanwalt kann bzw. was in einem in dejure.org veröffentlichem Urteil steht, ohne auch nur die kleinste Hintergrundinformation zu haben, ist es schwierig, darauf zu antworten.
Vorstellen kann ich mir viel, zumal § 63 StGB ja eine recht grosse Palette an Straftaten abdeckt. Doch macht es keinen Sinn, einfach zu mutmassen, denn wir wissen nunmal nicht, worum es geht.
Als Auflage, sich 5 Jahre in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung aufzuhalten kann vieles bedeuten, geschlossen, offen(?) ... was auch immer. Der OP (ich habe vergessen, diesen Link, den ich erwähnte, einzustellen, danke das Du es getan hast) wird sich anhand der dort veröffentlichen Urteile selbst ein Bild über seine Problematik und dann seine Möglichkiten machen können, denn wir wissen auch nicht, ob er sich einen Rechtsanwalt leisten kann / konnte oder er über PKH einen Verteidiger bekam, der keinen entsprechenden Antrag mehr stellen möchte.
Bei Anwälten über PKH mus man schon Glück haben, einen zu finden der "gut" ist, Rolf Bossi wird diesen Fall sicher nicht übernehmen
Deshalb schrieb ich auch:
Zitat:
Auch ein neues Gutachten zu beantragen dürfte eine Frage Deines Rechtsanwaltes sein, Deine Fragen haben jedenfalls wenig mit diesem Forum zu tun, da es sich ja nicht primär um Fragestellungen zum Thema Psychiatrie handelt sondern um Fragen zum Psychiatrierecht.
Weiter können wir hier nicht gehen, wir haben weder die rechtlichen Kompetenzen noch das Wissen um die Tatumstände und die Kenntnisse um den § 63 StGB lassen natürlich viel Raum fü rSpekulationen, doch jeder Rechtsfall in .de muss einzeln verhandelt werden und welche Instanzen ihm noch offen stehen wissen wir auch nicht, also sollte er sich besser bei dejure.org umsehen, dort stehen auch eine Menge Urteile mit Begründung, dort wird er eher etwas finden, dasss ihm weiterhilft, als wenn wir hier wild drauflos spekulieren.
Alexander _________________ Der Mensch ist ein hervorragendes Beispiel für den oftmals grimmigen Humor der Evolution!
Wahrscheinlich ist es für die Bevölkerung besser,daß du da aufbewahrt wirst....
umsonst wurden diese 5Jahre nicht beschlossen.....
es ist gut für dich und auch gut für die Bürger....
Die Straftaten die zur Verurteilung geführt haben,sehen folgendermaßen aus:Ich habe bei einem Streit in dem es um meinen Hund ging einen Mann mittelstark in den Bauch getreten,bei einem anderen Streit mit einem Justizbeamten,biss ich diesen in den Finger und kratzte ihn.Die psychiatrische Einrichtung um die es sich handelt,ist eine offene.
Das Rechtsforum ist momentan geschlossen,deshalb kann ich da nichts einstellen.
Hoffe irgendjemand kann antworten.
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