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Hallo,
ich könnte auch Rat brauchen:
bei meinem Vater besteht Verdacht auf Alzheimer. Leider haben sich meine Eltern bisher nicht um eine Vorsorgevollmacht gekümmert. Dies soll jetzt nachgeholt werden.
Wir wollen jedoch nicht erst beim Notar rausfinden, das der Notar nach dem Gespräch evtl. nicht von einer Geschäftsfähigkeit meines Vaters ausgeht. Dies würde ja ohne gültig beurkundete Vollmacht (da Immobilie involviert) und dennoch mit Notarkosten enden.
Im Netz habe ich jetzt den Hinweis gefunden, die Geschäftsfähigkeit könnte man sich vom Arzt bestätigen lassen.
-Stimmt dies so wirklich ?
- Was für ein Arzt könnte dies tun (Hausarzt ?, Neurologe+Psychater ?, ... )
Ist denn ihr Vater schon in Behandlung bei einem Hausarzt bzw. Neurologen? Dieser wäre für die Begutachtung in diesem Falle zuständig. Außerdem muss eine Vorsorgevollmacht befristet werden , um dem Vollmachtgeber die Möglichkeit zu geben, aus wichtigen Gründen zu widerrufen. Eine unwiderrufliche Generalvollmacht ist nach §138 I BGB unwirksam. Das sollte vielleicht bei dem Krankheitszustand ihres Vaters bedacht werden je nach Diagnose des Arztes. _________________ Liebe Grüße
vielen Dank für die schnelle Antwort,...mein Vater wird zur Zeit vom Hausarzt zur Abklärung möglicher anderer Ursachen für die Gedächtnis-/Orientierungsprobleme zu verschiedenen Spezialisten geschickt - in Kürze auch zu einem Neurologen.
Somit sollte eine Bestätigung also möglich sein.
Danke auch für den Tipp über das widerrufen der Vollmacht - dies hatte ich trotz intensiver Recherche im Netz bisher so nirgends gefunden.
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