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Frage zu einer Arztrechnung

 
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Mario-Berlin
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Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 17:18    Titel: Frage zu einer Arztrechnung Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen.
Ich bin seit kurzer Zeit privat krankenversichert und musste das erste Mal eine ärztliche Leistung in Empfang nehmen. Kurze Beschreibung: Ich hatte ein Problem mit meinem Kreislauf, hatte Herzrasen und ein Engegefühl in der Brust, worauf ich mich ins Krankenhaus zur Untersuchung begab. Es stellte sich Gott sei Dank nichts Schlimmes heraus, sondern einfach nur eine Überarbeitung. Ich habe zwar auf dem medizinischen Gebiet ein bisschen Ahnung, da ich Feuerwehrmann bin, aber von der Abrechnung verstehe ich leider noch gar nichts. Hatte ja nun auch das erste Mal damit zu tun. Jedenfalls kam die Rechnung heute ins Haus geflattert und ich war ganz erstaunt. 108,50 Euro für eine kurze ambulante Untersuchung. Also bin ich die Positionen der GOÄ mal einzeln durchgegangen.
GOÄ 1 (Beratung) 4,66Euro mal Faktor 2,3 macht 10,73 --> EINVERSTANDEN!
GOÄ 8 (Ganzkörperstatus) 15,16Euro mal Faktor 2,3 macht 34,86Euro --> NICHT EINVERSTANDEN! Warum wird ein Ganzkörperstatus abgerechnet? In der GOÄ steht drin, dass diese Untersuchung unter anderem eine Begutachtung der Haus, des Stützsystems, der Bauchorgane, der Schleimhäute, usw beinhaltet. Das wurde aber alles nicht gemacht. Da ich dem Personal meine Beschwerden fachkundlich erläutert habe, würde doch eher GOÄ 4bzw5 (symptombezogene Untersuchung) Sinn machen, oder? Die kostet nämlich nur 4,66Euro mal Faktor. Das sind ja knapp 25 Euro weniger nur bei der Position.
GOÄ 250 (Blutentnahme) 2,33Euro mal Faktor 1,8 macht 4,20Euro --> EINVERSTANDEN!
GOÄ 266 (Peripherer Venenzugang) 11,66Euro mal Faktor 2,3 macht 26,81Euro --> NICHT EINVERSTANDEN! Warum ein peripherer Venenzugang? Ich hatte keinen Zugang gelegt bekommen. In der GOÄ steht bei 260 sogar, dass es sich um einen ZVK, bzw. um einen arteriellen Katherer handelt. Das wurde nicht gemacht. Mit der Blutentnahme kann das ja wohl auch nix zu tun haben, da diese mittels Kanüle durchgeführt wurde. Also 26,81Euro zu viel.
GOÄ 651 (EKG) 14,75Euro mal Faktor 1,8 macht 26,54Euro --> NICHT EINVERSTANDEN! In der GOÄ steht drin, dass 651 ein EKG mit mindestens 9 Ableitungen ist. Bei mir wurde ein 3-Kanal-EKG gemacht. Wäre das dann nicht eher GOÄ 650? Da steht nämlich in der GOÄ, dass es sich um ein Notfall-EKG handelt. Und was anderes war es doch auch nicht. Das kostet dann nur noch 8,86Euro mal Faktor 1,8, was dann 15,95Euro macht. Also wieder gute 10Euro weniger.
GOÄ 70 (Kurzbefund) 2,33Euro mal Faktor 2,3 macht 5,36Euro --> EINVERSTANDEN!

Wenn mir jemand mal erklären könnte, wie das alles zusammen kommt und ob das überhaupt alles stimmt, wäre ich sehr dankbar. Auch das mit dem Faktor verstehe ich nicht so ganz. Warum mal 1,8 und mal 2,3? Und wo tauchen überhaupt die Laborkosten auf? Schließlich wurde ja ein Blutbild gemacht.

Vielen Dank schonmal.

Gruß, Mario-Berlin
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
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BeitragVerfasst am: 29.06.08, 20:13    Titel: Würde mal tippen: Antworten mit Zitat

die Abrechnung hat eine Hilfskraft gemacht und sich dabei haarscharf ans Qualitäzhandbuch gehalten.

In dem könnte zB stehen: Notfall Kreislaufsystem
-Ganzkörperstatus
- großes EKG
- venöser Zugang

Das Labor wurde entweder vergessen oder es kommt noch eine Rechnung vom Laborchef nach.

Die Rechnung sollen Sie erst mal nicht zahlen sondern sehr bald dem Ambulanzchef das schreiben, was Sie hier geschrieben haben, und um rasche Stellungnahme - vor Fälligkeitstermin, der draufstehen muss - bitten.

Wahlweise die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen zusammen mit dem o.g. Text.

Die Steigerungsfaktoren sind schon richtig. Ärzteliche Leistung bis GOÄ x 2,3, technische oder delegierte Leistung bis x 1,8, Labor weiß ich nicht mehr, macht meine Maschine alleine.

So kanns gehen, wenn nicht einer alles macht, auch die Abrechnung.

Was die Politik
(irgendwas aus der Politik muss hier schon rein, sonst sind Sie im falschen Forum )
nicht daran hindert, alles zu tun, um diejenigen medizinischen Einrichtungen, in denen einer wirklich noch alles im Griff haben k a n n , mit voller Absicht kaputtzumachen.

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Humungus
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Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 2004

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte ja auch bald vorbei sein, das mit den Steigerungssätzen, wenn sich so einige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder börsennotierter Unternehmen durchsetzen können.

Dann wird die Abrechnung viel einfacher und fehlerloser - schon alleine, weil es weniger Helferinnen gibt, die sie falsch machen könnten.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 23:42    Titel: Tout doucement, Antworten mit Zitat

lieber Kollege.

Der Schulte hat grad verlautbart, der PKV-Verband sei sich vohollkohommen einig, es habe sich bloß um interne Gedankenspiele gehandelt. Und jedenfalls e i n e r der Abweichler (dreibuchstabig mit Standbein in Fronkreisch) wiegelt intern auch schon wieder ab. Was sich freilich auch wieder ändern kann, falls die Neuzugänge wirklich so wegbleiben, wie es ja das Ziel aller Bunzxundheizboldig ist...

Aber mal im Ernst.
Was die Versicherungen erstatten, und was wir auf Rechnungen schreiben, das hatte noch n i e m a l s Ein- und Dasselbe zu sein. Wir k ö n n e n darauf Rücksicht nehmen, aber müssen, das müssen wir nicht.

"Nach billigem Ermessen" steht in der GOÄ. Das heißt n i c h t "nach Belieben billig".
Den Halbsatz soll erst mal irgendwer da rauskiregen.

PR

PS: manchmal, ganz manchmal kommt eine ansich schwerkranke Patientin und sagt: mein Mann sagt, ich soll Ihnen sagen, nu schreibensemal endlich eine anständige Rechnung...
So kanns gehen, wenn lieb nicht gleich teuer ist.
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Mario-Berlin
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Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Halli Hallo,
also erstmal danke für die Antworten. Wenn ich das Geschriebene richtig deute, ist meine Skepsis also berechtigt gewesen und es ist das ein oder andere wirklich zu teuer. Oder?
Falls ja, werde ich wie angeraten dem Leiter der Notaufnahme einen entsprechenden Brief schreiben.

Gruß, Mario-Berlin
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 17:21    Titel: "zu teuer" Antworten mit Zitat

mein Lieber,
hab ich jetzt echt nicht geschrieben.
Winken Winken

Aber nach Ihrer Schilderung ist die Rechnung n i c h t k o r r e k t.
Wenn das so ist, dann können Sie das mit Fug und Recht dem Rechnungssteller gegenüber geltend machen.

PR
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