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Frage zur Borrelien Serologie

 
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chucky
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 10:02    Titel: Frage zur Borrelien Serologie Antworten mit Zitat

Hallo,

bei mir wurde zwecks einer Entzündung am Fuß Blut abgenommen. (Verdacht auf Gicht - Kontrolle der Harnsäure)

Habe in Kopie den Laborzettel mitbekommen.

Im Abschnitt Borrelien Serologie steht was von "Borrelien IgM-AK EIA positiv" und "Borrelien IfN-AK Immunoblot positiv"

Der Arzt sprach diesen Abschnitt nicht an, weil dies so OK. ist. Meine Frage an die Fachleute, also noch eine Meinung ist gefragt, ob dies wirklich ok ist? Vllt. Interpretiere ich das falsch?

habe mal einen Screenshot angefügt, ich hoffe, es kann mal lesen, ansonsten schreibe ich des mal ab:

http://i50.photobucket.com/albums/f309/jjchucky/befund.jpg
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FataMorgana
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 3419

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 21:13    Titel: Re: Frage zur Borrelien Serologie Antworten mit Zitat

Guten Abend chucky,

das Problem bei der Borrelienserologie ist, dass diese nur im Zusammenhang mit Ihren Beschwerden, dem Untersuchungsbefund, evtl. erinnerlichen Zeckenstichen etc. interpretiert werden kann.

Sie schreiben nicht viel über Ihre Beschwerden außer einer "Entzündung am Fuß". Untersuchen kann man Sie über das Internet auch nicht. Daher kann man auch nicht sagen, ob Sie eine behandlungsbedürftige Borreliose haben oder nicht.

chucky hat folgendes geschrieben::
Im Abschnitt Borrelien Serologie steht was von "Borrelien IgM-AK EIA positiv" und "Borrelien IfN-AK Immunoblot positiv"


Auch beim Immunoblot heißt es "IgG-AK". Sie haben also "spezifische" IgM-Antikörper gegen Borrelien. Das kann bedeuten, dass Sie eine Borreliose haben, muss es aber nicht bedeuten.

chucky hat folgendes geschrieben::
Der Arzt sprach diesen Abschnitt nicht an, weil dies so OK. ist. Meine Frage an die Fachleute, also noch eine Meinung ist gefragt, ob dies wirklich ok ist?


Das kann Ihnen hier niemand sagen. Wenn Sie Zweifel haben, müssten Sie Ihr Recht auf eine zweite Meinung in Anspruch nehmen und einen anderen Arzt aufsuchen, der Sie befragen, untersuchen und dann diese Befund im Zusammenhang interpretieren kann.
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