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Hallo,
eine Frage zum obigen Thema:
Kurzvorgeschichte:
Impfung in der Kindheit gegen Röteln wurde durchgeführt,
Infektionen danach mit Rötel-Erregern nicht bekannt, ebenso nicht bis zur Blutanalyse;
bei Blut-Voruntersuchungen in der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche wurde folgendes festgestellt:
es liegen Hinweise darüber vor, daß evtl. eine Infektion stattgefunden habe oder (und?) besonders hohe Antikörper vorhanden sind, aus welchem Grund auch immer?
meine Frage: wie gesundheisgefährlich oder -ungefährlich können die Rötelerreger sein
oder wie geht man vor, wenn sich beim endgültigen Ergebnis der Verdacht bestätigen sollte?
vielen Dank im Voraus
emphy
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien werden in der Erstuntersuchung verschiedene Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Mutterpaß eingetragen werden. Dazu gehört auch die Bestimmung der Röteln-Immunität.
Diese Immunität muß gegeben sein, denn ansonsten ist eine Schwangerschaft sozusagen kontraindiziert, denn eine spätere Röteln-Impfung im Verlauf der Schwangerschaft ist nicht möglich, um eine Röteln-Embryofetopathie zu verhindern.
Der hohe Antikörpertiter (IgG) gegen Röteln ist entweder nur Ausdruck der stattgefundenen Impfung bzw. der durchgemachten Röteln (das kann man nicht unterscheiden) oder kann, bei Anstieg (Titerverlauf!) auch Hinweis sein für eine selten (nach Jahre zurückliegender Erstinfektion oder Impfung) vorkommende Röteln-Reinfektion (IgM bleibt hier negativ!), welche bis auf einen ggf. erhöhten IgG-Titer ansonsten meist symptomlos bleibt.
Kommt es in der Schwangerschaft zu einer Röteln-Infektion der Schwangeren, so kommt es meist zur Röteln-Embryopathie (Gregg-Syndrom = congenital rubella syndrome, CRS).
Das Risiko bzgl. der Embryopathie ist am größten im 1. Trimenon (ca. 60 % in der 1. bis 6. SSW) und nimmt kontinuierlich ab. Ab der 2. Schwangerschaftshälfte (ab der 17. SSW) kommt es nur noch selten zur Röteln-Embryopathie des Kindes.
Organschäden der Röteln-Embryopathie, v. a.:
- Auge: Retinopathie, Katarakt, Glaukom
- Ohr: Taubheit
- Herz: PDA (persistierender Ductus apertus Botalli), Septumdefekte, Pulmonalstenose
- ZNS: multifokale Schäden und geistige Retardierung
- Wachstums- und Gedeihstörungen
- reduziertes Geburtsgewicht (hypotrophe Neugeborene bzw. Frühgeborene)
Sollten Schwangere innerhalb des 1. Trimenons Kontakt zu Röteln-Patienten gehabt haben (bei unbekanntem Immunstatus bzw. ohne Immunität), muß VOR Ausbruch des Röteln-Exanthems bei der Mutter eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) mit Hyperimmunglobulin erfolgen! Nach Exanthemausbruch ist diese Maßnahme sinnlos! Das Hyperimmunglobulin kann innerhalb der Inkubationszeit vor der Virämie (Virenverteilung mit dem Blut) meist die Entwicklung der Embryopathie verhindern.
Also, in dem geschilderten Fall besteht eine Immunität gegen Röteln (trotz des hohen Titers, lieber zu hoch als fehlend!) und somit besteht kein Handlungsbedarf! Es sei denn, die Mutter hatte Röteln-Kontakt ohne vorherige Erkrankung bzw ohne Impfung und es wurde eine akute Röteln-Immunreaktion (IgM-Antikörper) festgestellt, dann erfolgt die o. g. PEP!
Eine Reinfektion der Mutter hat keine Konsequenzen!
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