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Rückentraining unter fachlicher Anleitung verordnungsfähig?

 
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derhonk
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 16:17    Titel: Rückentraining unter fachlicher Anleitung verordnungsfähig? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Ich habe ein Wirbelgleiten im LWS-Bereich und seit ca. einem dreiviertel Jahr regelmäßig Schmerzen. Ausgelöst wurden die Probleme vermutlich durch jahrelanges falsches Training in einem Fitnessstudio, weil ich dort falsch beraten wurde.
Mein Orthopäde empfiehlt mir jetzt unbedingt wieder die Rückenmuskulatur zu trainieren, um die Schmerzen loszuwerden. Krankengymnastik habe ich hinter mir und soll nun wieder an Geräten trainieren. Nach den schlechten Erfahrungen die ich bereits gemacht habe, möchte ich nun aber nichts riskieren und will eine wirklich kompetente Beratung.
Eine entfernte Bekannte hat mir dann erzählt, sie hätte von ihrem Arzt ein Rückenaufbautraining an Geräten verschrieben bekommen. Das fand in einer Klinik statt und sie wurde die ganze Zeit von einem Physiotherapeuten betreut, der ihr genau gezeigt hat, welche Übungen sie wie machen soll.
Als ich meinen Arzt danach gefragt habe, meinte er nur das kennt er nicht und die Kassen würden sowas sowieso nicht zahlen. Ich denke aber das so ein betreutes Training für mich genau das richtige wäre und möchte mal fragen, ob hier jemand etwas besser Bescheid weiß.
Ist so etwas verordnungsfähig? Wo kann ich Informationen dazu bekommen, wo so etwas angeboten wird etc.
Und ob man evtl. etwas besonderes beachten muß, damit die Kasse zahlt? Ich bin derzeit noch Student und hätte wohl keine andere Möglichkeit so etwas zu finanzieren.

Vielen Dank schon mal im voraus.
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bröselchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.06.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, das gibt es auf Rezept und heisst KGG = Krankengymnastik am Gerät! Man muss dafür jediglich eine Zuzahlung leisten, etwa soviel wie bei normaler KG.

LG Bröselchen
_________________
Was mich nicht umbringt, macht mich stark!
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derhonk
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Klasse. Vielen Dank, dann kann ich meinen Arzt mal gezielt darauf ansprechen.
Solche Verordnungen belasten doch auch nicht das Budget der Ärzte oder?
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Angie111
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

doch - die Verordnung KGG belastet das Heilmittelbudget der Ärzte.

Deshalb viel Glück! Hoffentlich bekommst Du eine Verordnung.

Angie111
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