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Verfasst am: 07.09.08, 13:59 Titel: Teil-Invalidität nach Schulterbruch
Hallo zusammen,
Ich habe in diesem Thread eine andere Frage zu einem gleichem Problem. Ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe vor ca. 2 Jahren einen schweren Motorradunfall mit folgenden Frakturen erlitten:
- Scapulafraktur links mit Abriss des Proc. coracoideus und Glenoidfraktur
- Clavikularfraktur links
- Fraktur 4. Rippe links.
Daneben noch diverse andere Verletzungen.
Jetzt hatte ich ein ärztliches Gutachten bezüglich dieser Verletzungen um eine (Teil-)Invalidität zu bestätigen. Dieser Gutachter bescheinigte mir mündlich am Tag des Gutachtens, dass ein Dauerschaden in der Schulter bestehen bleiben wird.
Kann man dazu irgendwie herausbekommen, wie hoch die Prozentzahl für die Teil-Invalidität dazu ist? Habe schon gegoogelt, aber es kommt immer nur die Antwort auf eine Vollinvalidität der Schulter (70%).
Hoffe, es kann mir jemand helfen. _________________ MfG
SamFisher35
Anmeldungsdatum: 26.08.2006 Beiträge: 1947 Wohnort: Keighley, West Yorkshire
Verfasst am: 08.09.08, 23:52 Titel:
Hallo SamFisher,
der Grad der Invaliditaet ist das Ergebnis der gutachterlichen Arbeit. Es wird daher im Gutachten stehen, welchen GdB ihre Schulterverletzung nach sich zieht. Keiner kann hier vorhersagen, was das Ergebnis sein wird.
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