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Auffrischimpfung Hepatitis B

 
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JFreezerR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 15:10    Titel: Auffrischimpfung Hepatitis B Antworten mit Zitat

Hi Community!

Da ich Montag-Freitags immer arbeiten war, konnte ich mich für die Auffrischimpung (2. Impfung) gegen Hepatitis B leider nicht 1 Monat später impfen lassen.
Seit der 1. Impfung sind nun ca. 7 Wochen vergangen - muss ich nun wieder von vorne anfangen, oder ist es nicht so schlimm, wenn ich die 2. Impfung erst später als zum angesetzten Termin bekomme?

Ab September werde ich meinen Zivildienst bei einer Zivistelle mit ehemals Alkoholkranken und Drogenabhängigen antreten. Empfiehlt ihr dafür noch andere Impfungen, und gibt es eine Möglichkeit nachzuweisen, dass ich vor Ziviantritt keine Krankheiten besitzt habe, die ich evtl. nach dieser Zivizeit habe, um dies im Notfall für Folgekosten beweisen zu können?

Danke im voraus, lG, Johannes
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JFreezerR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 10:31    Titel: *hochschieb* Antworten mit Zitat

*hochschieb*
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Brigitte Goretzky
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 1947
Wohnort: Keighley, West Yorkshire

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

*in ein passendes Forum schieb*
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Schnatti
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 319
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die verspätete Impfung ist kein Problem, nur vorverlegen sollte man Impfungen möglichst nicht. Sie können also beruhigt die nächste HepB-Impfung auch jetzt bekommen und es zählt als zweite, nicht "erneut erste".

Ansonsten empfiehlt sich bei der künftigen Arbeitsstätte unbedingt die HepA-Impfung; da ist der Arbeitgeber eigentlich klar in der Aufklärungs- und Impfpflicht.

Was den dritten Punkt des "Nachweises bestehender Krankheiten" betrifft, kann ich nicht weiterhelfen. Bereits vorhandene Krankheiten können nicht immer immunologisch nachgewiesen werden, auch wenn IgM-, IgA- und IgG-Antikörper oftmals auftreten. Nicht immer sagt die Höhe deren Serumkonzentrationen auch etwas zum Impfschutz und dergleichen aus. Ob man hier also klar eine Linie ziehen kann, wage ich zu beweifeln, in der Hinsicht würde ich aber eher mal im Labordiagnostik-Forum anfragen.

Ob solche Nachweise haftungsrechtlich überhaupt erforderlich und sinnig sind, weiß ich ebenso nicht.

Grüße,
Schnatti
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