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... auf Grund der gesetzlichen Lage ist auch heute schon eine freiwillige Rückkehr
in einer gesetzlichen Krankenkasse nach dem SGB V möglich, wenn ich das richtig
verstanden habe.
In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus der hier zu ermittelnde Monatsbeitrag
auch jetzt schon auf Grund aller 7 Einkunftsarten ermittelt. Was würde passieren, wenn
im Rahmen dessen ein Bürger bei einem Antrag auf freiwllige Mitgliedschaft bestimmte Vermögensbestandteile unterschlagen würde. Das wäre doch durchaus auch ein Grund für die betreffende Krankenkasse die Mitgliedschaft einseitig zu kündigen.
Anmeldungsdatum: 24.05.2008 Beiträge: 508 Wohnort: USA & D
Verfasst am: 01.10.08, 22:08 Titel:
Meines Wissens nach ist de GKV verpflichtet jeden zu nehmen, der dies beantragt, ob dies auch für freiwillige gilt, weiß ich nicht.
Aber selbst wenn jemand diverse Einkünfte unterschlägt, hat die Kasse ja dennoch das Recht, die Beiträge nachzufordern und den Versicherten rechtlich zu belangen.
Anmeldungsdatum: 24.05.2008 Beiträge: 508 Wohnort: USA & D
Verfasst am: 02.10.08, 13:42 Titel:
Das sehe ich etwas anders.
Wenn ich schwarz fahre, kündigt mir das Verkehrsunternehmen ja auch nicht das Nutzungsrecht für die Busse, sondern verlangt das (erhöhte) Beförderungsentgelt und danach ist alles wieder gut.
Der Staat schiebt einen auch nicht ab, weil man Steuern hinterzogen hast, man bezahlt seine Strafe + die Steuern hinterher und gut ist.
Ein Vetrauensbruch reicht vielleicht in vielen Bereichen des Lebens aus, um einen Vertrag, z.B. ein Arbeitsverhältnis zu lösen, das gilt aber mit Sicherheit nicht für alle Verträge.
Sind Sie zufällig in der Versicherungsbranche tätig, oder woher das Interesse an diesen Sachverhalten? Mit medizinischem Interesse kann man das ja nicht wirklich begründen, oder?
... auf Grund der gesetzlichen Lage ist auch heute schon eine freiwillige Rückkehr
in einer gesetzlichen Krankenkasse nach dem SGB V möglich, wenn ich das richtig
verstanden habe.
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Das haben Sie wohl nicht richtig verstanden, lieber Schuhl.
Was ich nicht verstanden habe: Wo ist hier der Zusammenhang mit medizinischer Ethik, unter der dieser Thread läuft? Allenfalls dass es evenentuell "unethisch" aus Sicht der Pflichtversicherten wäre, wenn es der Gesetzgeber zugelassen hätte.
Gruß von
Gerhard _________________ Besuche bereiten immer Freude - wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen!
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