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Verfasst am: 16.10.08, 19:29 Titel: Spinalanästhesie und Schlafmittel?
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bekam zur OP einer Sprunggelenkfraktur eine Spinalanästhesie und wohl ein Schlafmittel. Ich beschreibe jetzt mal was ich noch weiß.
Ich kann mich noch an das Sitzen erinner, als man mir erst die örtl. Betäubung im Rücken gab und dann auch noch die eigentl. Spinale. Mir wurde gesagt, daß ich jetzt gleich spüren werde, daß die Beine warm werden. Ich sagte noch, nö, noch merke ich nix und ab dann ist Filmriss. Ich weiß noch nicht mal mehr, daß ich mich zurück gelegt hätte.
Was hab ich da denn bekommen? Kann das ein Schlafmittel gewesen sein, was so super schnell wirkt? Ich hatte auch mal eine Vollnarkose und da kann ich mich noch erinnern, daß alles so langsam verschwommen wurde und mir die Augen zu gefallen sind, aber diesmal............Was war das?
Ich habe mir hinter her keine Gedanken mehr gemacht, weil ich einfach nur froh war, daß ich wieder wach geworden bin, aber in ein paar Wochen bin ich mit der Metallenfernung dran und das soll ja auch wieder mit einer Spinalen gemacht werden.
Kann es kaum abwarten Antwort zu bekommen. _________________ LG
Verena
Jetzt haben es so viele gelesen. Weiß denn keiner was dazu ?
Habe schon gelesen, daß man ein leichtes Schlafmittel zur Spinalen bekommen kann, aber kann man davon so von jetzt auf dann völlig weg sein? Leichtes Schlafmittel heißt für mich auch leichter Schlaf, aber nicht noch schneller weg sein wie bei einer Vollnarkose.
Würd mich echt über Erfahrungen freuen. _________________ LG
Verena
bitte ein wenig Geduld - ich sitze nicht ständig am Rechner, um die Anfragen im Medizin-Forum zu beantworten.
Möglichweise hat man Ihnen Midazolam gespritzt. das Mittel hat die (zum Teil erwünschte) Eigenschaft der retrograden Amnesie d.h. Sie vergessen den Zeitraum nach bwz. auch manchmal kurz vor der Injektion bis sie wieder "wach" geworden sind - als so sich an Dinge wieder erinnern. Das ist keine Vollnarkose.
Manche finden dies angenehm, anderen ist es eher unangenehm.
Dieses Mittel wird relativ häufig bei Engriffen gegeben, damit der Eingriff nicht bewußt miterlebt wird.
Alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben
http://www.schmerzkreis.net
Vielen, vielen Dank für die Antwort!
Das beruhigt mich jetzt wirkl. sehr! Wenn dem so ist wie Sie sagen, (davon geh ich aus) wird man dann da künstl. beatmet so wie bei einer Vollnarkose? Ich denke mal nicht, oder?
Habe mittlerweile mit einem Bekannten gesprochen, dem es ganz genauso ging. Er konnte sich auch noch an die Spritze in den Rücken erinnern und das war es. Wußte auch nicht mehr, daß er sich zurück gelegt hat.
Wie riskant ist denn dieses Schlafmittel? Kann ich davon ausgehen, wenn es mir letztes Jahr damit gut ging, daß es jetzt dann auch wieder so gut läuft?
Ich habe diesmal mehr Gedult
Versteh ich natürl. daß Sie nicht die ganze Zeit am PC sitzen und auf Fragen warten.
Sorry! Die Frage von mir, ob da denn keiner was darüber weiß, war nicht böse gemeint, sonder eher verzweifelt. _________________ LG
Verena
wenn ein Anästhesist Ihnen zusätzlich zu einer rückenmarksnahen Regionalanästhesie (z.B. Spinalanästhesie) ein Medikament zum "Schlafen" gibt. So können Sie sicher sein, dass er weiß, was er tut. D.h. er wird weiterhin Kreislauf, Herztätigkeit, Atmung, Suaerstoffgehalt im Blut etc. überwachen. Er wird sicher nicht während des Eingriffs "weglaufen". Und unter diesen Bedingungen ist die Anwendung von Midazolam auch ganz gewiss als "sicher" zu bezeichnen.
Wenn Sie also damals damit zufrieden waren und sich sonst an Ihrem Gesundheitszustand nichts Einschneidendes geändert hat, ist m.E. nicht gegen eine Wiederholung einzuwenden.
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben
http://www.schmerzkreis.net
nein, eine künstliche Beatmung ist hierbei überhaupt nicht erforderlich. Der Patient atmet spontan- Während Sie des nachts schalfen, bedarf es ja auch keiner künstlichen Beatmung.
MfG W.Gahbler
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Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben
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Vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Das beruhigt mich! Dann ist mir die Spinale auf jeden Fall lieber, als eine Vollnarkose. _________________ LG
Verena
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