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Resolution zum Welttag für seelische Gesundheit am 10.10.200

 
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BeitragVerfasst am: 13.10.04, 23:32    Titel: Resolution zum Welttag für seelische Gesundheit am 10.10.200 Antworten mit Zitat

BPE c/o Dachverband e.V., Thomas-Mann-Str. 49a, 53111 Bonn
www.bpe-online.de

Resolution zum Welttag für seelische Gesundheit am 10.10.2004

Das Jahr 2003 war das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung. Im Fordergrund der Aktivitäten standen die Menschenrechte und die Menschenwürde von Menschen mit Behinderungen. Wir Psychiatrie-Erfahrene wollen dieselben Rechte haben wie alle anderen Menschen auch. Wir brauchen keine besonderen Rechte, um ein humanes Leben zu führen, denn Menschenrechte sind nicht teilbar. Wir wollen Menschenrechte und das Recht, psychiatrische Behandlung zu verweigern, so wie dies auch bei jeder anderen medizinischen Behandlung der Fall ist. Menschen mit psychischen Problemen sind nicht besser oder schlechter als andere Gesellschaftsmitglieder. Angesichts der ständigen Bedrohung der Menschenrechte von Psychiatrie-Erfahrenen fordern wir den Schutz der Menschenrechte und speziell den Schutz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Eingesperrt werden (ohne ein Verbrechen begangen zu haben), Zwangsbehandlung und fehlende Aufklärung über die Risiken der Behandlung müssen verboten und juristisch verfolgt werden. Psychiater sollten für die Schäden, die sie verursachen, rechtlich belangt werden. Ihre Opfer sollten Schadensersatz erhalten. Wenn Menschenrechte als unteilbar gelten, dann müssen sie uneingeschränkt auch für Psychiatrie-Erfahrene gelten.



„Von jetzt an nichts mehr ohne uns oder über uns“ war das Motto des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen. Trotzdem hat der Europarat ohne Anhörung der Betroffenenverbände ein Folgedokument des „white paper“ erarbeitet, in dem die ambulante Zwangsbehandlung, Zwangsunterbringung ohne Gerichtsbeschluss und zwangsweise Verabreichung von Elektroschocks gerechtfertigt werden sollen. Selbst nach Verlassen von psychiatrischen Einrichtungen nach akuten Aufenthalten sollen Psychiatrie-Erfahrene möglicherweise lebenslang in der »Freiheit« zur vorbeugenden Dauerbehandlung mit psychiatrischen Psychopharmaka gezwungen werden können. Was der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener vorher im Zusammenhang mit der Reform des Betreuungsrechtes in Deutschland mit Unterstützung vieler Verbände und Einzelpersonen abwenden konnte, droht nun, über Europa erneut auf uns zuzukommen.



Wir fordern

· sich gegen dieses Folgedokument des „white paper“ zu stellen, damit - entsprechend den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union (Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam vom Mai 1999) Menschen mit psychosozialer Behinderung rechtlich nicht schlechter gestellt werden als andere Menschen.

· gesetzlich zu verbieten und Personen mit Behinderung davor zu schützen, dass medizinische oder wissenschaftliche Experimente ohne ihre freie und informierte Einwilligung an ihnen durchgeführt werden.



Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen wurde versucht die Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren, mit denen sie im Alltag konfrontiert werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Herstellung der Chancengleichheit von den meisten chronisch kranken und behinderten Mitbürgern nicht an Gesetzestexten oder politischen Deklarationen gemessen wurde, sondern an den Verhältnissen ihres konkreten Lebensumfeldes, d.h. an den Möglichkeiten, am Leben teilzuhaben. Oft sind es Missstände vor Ort, Barrieren in der unmittelbaren Umwelt und vor allen Dingen in den Köpfen, die abgebaut werden müssen. Dies gilt auch für Psychiatrie-Erfahrene. Darum wollen wir angemessene, selbst definierte Hilfen bekommen. Nichtpsychiatrische Alternativen für Menschen, die psychosoziale Hilfe, aber keine Diagnosen, Psychopharmaka und Elektroschocks wollen, fehlen überall. Deshalb fordern wir den Aufbau eines psychosozialen Hilfesystems, dass Selbsthilfe zum Integralen Bestandteil macht, Zwang vermeidet und nicht nur auf der Gabe von Psychopharmaka aufbaut.



Wir fordern

* Förderung von Selbsthilfeprojekten und anderen nicht-stigmatisierenden, nicht-psychiatrischen Ansätzen aktive Mitbestimmungsrechte von Psychiatriebetroffenen bei allen psychiatriepolitischen Entscheidungen, Planungsprozessen und der Festlegung von Qualtätsstandards
* Freiheit der Auswahl aus Behandlungsangeboten auch für Psychiatriepatientinnen
* die Stärkung der Menschenrechte auch für Psychiatrie-Erfahrene






Kassel, den 10.10.2004
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