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Hautstraffungen - Kosten und evtl. Kostenübernahme durch KK

 
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Poison
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 15:09    Titel: Hautstraffungen - Kosten und evtl. Kostenübernahme durch KK Antworten mit Zitat

Guten Tag,

seit dem 01.01.2004 nahm ich bisher 50 kg ab und will innerhalb diesen Jahres weitere 19 kg abnehmen (Zielgewicht 65 kg bei 174 cm Körpergröße, 32 Jahre alt).

Meine Haut vor allem an Oberschenkeln und Bauch ist schon jetzt sehr faltig, was ich durch Sport wohl auch nicht mehr in den Griff bekomme (Übergewicht von Jugend an). Eine Bruststraffung soll irgendwann auch mal stattfinden, wo ich aber von ausgehe, dass ich diese Kosten definitiv allein tragen werde, da die OP aus rein ästhetischen Gründen erfolgen soll.

Jetzt aber meine Fragen:
Da die Haut an Oberschenkeln und Bauch sehr faltig ist, könnten sich durchaus Wundstellen bilden - würde die Krankenkasse (BKK Der Partner) die Kosten für OPs (keine Fettabsaugungen, nur Hautstraffungen) übernehmen?
Wie müsste ich vorgehen, um das zu beantragen?
Sollte ich damit bereits jetzt anfangen oder erst, wenn ich in der Nähe meines Zielgewichts angelangt bin?
Meine Gewichtsabnahme erfolgte ohne jegliche ärztliche Betreuung - habe ich unter diesen Voraussetzungen überhaupt Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt bzw. sich daran beteiligt?

Vielleicht gibt es ja auch einen Link zu all diesen Fragen - in dem Fall wäre ich dankbar, könnte man mir diesen nennen :o)

Wie hoch wären ca. die Kosten für Bein- und Bauchstraffungen, wenn die Krankenkasse sich nicht beteiligt?

Ich wohne übrigens in Hannover - gibt es hier vielleicht Ärzte, die sich darauf spezialisiert haben?

Vielen Dank bereits im Voraus für Informationen :o))
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Sixtus Allert
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 953
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
zunächst Glückwunsch zur erfolgreichen Gewichtsreduktion.
Sie sollten sich bei einem Plastischen Chirurgen vorstellen, der Sie untersuchen und beraten wird. Prinzipiell fallen Straffungseingriffe nicht unter die Leistungspflicht der Kassen. Es liegt aber schlußendlich immer an Einzellfallentscheidungen, ob Kosten übernommen werden. Der Kollege, zu dem Sie gehen, wird auch, bei entsprechendem Befund einen sog. Kostenübernahmeantrag an die Kasse senden.
Ein Straffungseingriff sollte bei erreichtem Wunschgewicht durchgeführt werden. Eine Untersuchung/ Antragstellung kann durchaus schon einige Zeit vorher stattfinden, da Kassen auch eine Zeit zur Entscheidung brauchen.
In Hannover können Sie zu den Moderatoren des Forums gehen (s.o.) oder zu den Kollegen Axmann/ Hirsch, Prof. Vogt oder Dr. Wakili. Weitere Infos diesbezüglich finden Sie unter www. vdpc.de
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert
_________________
Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie am Sana Klinikum Hameln - www.dr-allert.de
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Poison
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank für die Antwort :o)

Dann werde ich, sobald ich nur noch 10 kg vom Wunschgewicht entfernt bin, mich mal vorstellig machen :o)))
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