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An wen wendet sich eine "Mörderin"?

 
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Katrin Schuster
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 16:47    Titel: An wen wendet sich eine "Mörderin"? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

an wen wendet man sich im vorliegenden Fall.

49-jährige verwitwete Frau nach Badeunfall (reanimiert direkt danach und kurz nach Einlieferung nocheinmal, war etwa 15 Minuten im Wasser). Seit 6 Jahren im Wachkoma, inzwischen 5 Apoplex (Schlaganfall) und vier Reanimationen.
Frau wohnt bei Tochter (noch zwei Geschwister, beide jünger), Tochter pflegt sie, ist selbst schwerer krank, hat eine Tochter, berufstätig (weil alleinerziehend und sonst finanziell unmöglich). Keine Patientenverfügung, keine Gespräche vor Unfall über den Fall des Falles. Pflegende Tochter hat beschlossen, beim nächsten Mal nicht mehr reanimieren zu lassen und dies dem Notarzt mitgeteilt. Beim nächstem drohenden Herzstillstand Notarzt gerufen und erklärt: "Bitte keine Reanimation, nur schmerzlindernde Medikamente", Geschwister kamen zum Abschiednehmen, wollten Mutter aber nicht sterben lassen, wieder Notarzt gerufen, Frau ins Krankenhaus mitgenommen, dort Intensivstation, Reanimation, einige Tage Klinikaufenthalt, dann wieder zu pflegender Tochter. Jetzt täglich mehrmals Kontrollanrufe seitens der Geschwister und Drohung mit Polizei ..., falls Reanimation beim nächsten Mal wieder verweigert.

Bitte keine ethischen, moralischen oder ähnlich geartete Zurechtweisungen, habe mir gut überlegt, keiner Reanimation mehr zuzustimmen und es reicht mir schon von meinen Geschwistern als "Mörderin" beschimpft zu werden.

Herzlichen Dank für eure Antworten im Voraus,
Katrin
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Corry
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 2436
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin

Ich finde es eine absolute Frechheit, was deine Geschwister sich da erlauben.
Eigentlich sollte man ihnen die kranke Mutter zu Pflege überlassen.

Hast du denn schon mal bei eurem Hausarzt, respektive beim behandelnden Arzt nach gefragt?

Ich wünsche dir viel Kraft.

LG
Corry
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe Ihnen etwas per Pager geschickt.
Lassen Sie sich nicht verrückt machen und lassen Sie sich schon gar nicht als Mörderin bezeichnen.

Gruß

Anno
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Schuster,

kleine Fragen, um wichtige Hintergrundinformation zu erhalten:
    (1) Wer ist vom Gericht zum Betreuer ihrer Mutter bestellt?
    (2) Welche Aufgaben sind dem Betreuer zugeordnet?
    (3) Besitzen sie griffbereit (!) Schriftstücke, die die Krankengeschichte und den Zustand ihrer Mutter aus ärztlicher Sicht dokumentieren?

Mit höchstem Respekt vor ihrer Leistung: ich glaube, dass wir hier alle zusammen ein paar helfende Gesichtspunkte erarbeiten können.

Herzliche Grüße; mit guten Wünschen für sie (und für ihre Mutter).
_________________
Joachim Wagener
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hollo,

offensichtlich existiert neben dem Ethischen- und dem Medizinischen- auch noch ein Rechtsproblem. Dazu folgende Hinweise, zusätzlich zu den PM Tipps:

Offensichtlich sind Sie vom Gericht zu Betreuerin Ihrer Mutter mit dem Aufgabenkreis
    Aufenhaltsbestimmung,
    Gesundheitssorge,
    usw.

bestellt. In diesem Fall können Sie ggf. eine Patientenverfügung anstelle der Patientin erstellen. Wenn Sie jemand durch Drohung o. ä. dazu nötigen will, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, so macht diese Person sich möglicherweise bereits selbst strafbar.
Oder wie der Gesetzgeber sagt:
§ 240 StGB "(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Und bereits:
"(3) Der Versuch ist strafbar."

Lassen Sie sich also durch Drohungen mit der Polizei nicht ins Bockshorn jagen. Der oder diejenige, die dies tun haben sich im Gegensatz zu Ihnen möglicherweise bereits strafbar gemacht.

Gruß Anno
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Dr. Ch. Erbschwendtner
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 970

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Es empfiehlt sich mit den betreuendem Arzt (Hausarzt, Klinikarzt), dem zuständigem Sachwalter (vom Gericht betraute Person) und evt. auch rechtlichem Beistand den Verlauf der Erkrankung zusammen zu fassen und die Prognose (erwartet Besserungen oder Verschlechterungen) fest zu halten.

Dann erstellen Sie gemeinsam eine Patientenverfügung mit dem Arzt/Ärzten, was noch gemacht werden soll/darf für die einzelnen möglichen Komplikationen/Krankheiten.

Die fertige Patientenverfügung bitte auch bei Gericht, welche den Sachwalter bestellt hat deponieren.

Hochachtungsvoll

Erbschwendtner
_________________
Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Ch. Erbschwendtner hat folgendes geschrieben::
(...)zuständigem Sachwalter (vom Gericht betraute Person) (...)

Hallo Christian,

in diese Richtung zielte ja meine Anregung mit dem BETREUER (den österreichischen Begriff SACHWALTER kennt das deutsche Familienrecht nicht).

Wir hätten dann die wesentlichen rechtlichen Probleme gelöst; aber die Schwierigkeiten innerhalb der Familie wären wohl unverändert. Möglicherweise muss man hinnehmen, dass es in solchen Situationen auch unlösbare Konflikte gibt....

Einen schönen Sonntag!
_________________
Joachim Wagener
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Dr. Ch. Erbschwendtner
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 970

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Joachim !

Da gebe ich Dir schon recht.

Oft ist eine von einem kompetenten Außenstehenden moderiertes Gespräch aller Angehörigen untereinander, evt. mit Hinzuziehen des Arztes sinnvoll.

Das führt oft zu einem Überdenken der eigenen Situation (Warum darf die Mutter nicht sterben, um bei diesem Fall zu bleiben. Oder kann man die anderen Angehörigen in die Pflege einbinden?)

Ich habe persönlich einige dieser Gespräche als Arzt begleitet, Moderation war durch einen Psychologen/Psychotherapeuten bzw. durch einen Seelsorger.

Liebe Grüsse

Christian
_________________
Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
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Katrin Schuster
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Antworten.

Ich wurde zum Betreuer meiner Mutter bestellt, war allerdings aus unserer Familie die einzige, die das machen wollte. Ich weiß, dass meine Mutter nicht in ein Heim oder ins Krankenhaus wollen würde, deshalb habe ich sie bei mir zu Hause. Das mit der Arbeit klappt schon, da ich vorwiegend Schichtdienst habe und mir so alles gut einteilen kann. Außerdem kommt eine Krankenschwester stundenweise zu uns, wenn ich nicht da bin.

Habe auf Ihr Anraten hin mit dem behandelnden Arzt gesprochen, der mir seine Unterstützung zugesagt hat. Sollte meiner Mutter wieder etwas passieren, soll ich ihn anrufen und nicht den Notarzt. Außerdem hat er mit mir die rechtlichen Fragen erörtert. Es ist so, dass ich als pflegende Person alleine diese Entscheidung (keine Reanimation mehr) treffen darf. Das werde ich auch tun. Ich werde mich auch mit meinen Geschwistern unterhalten und ihnen die Sache erklären. Denn ich muss zugeben, nicht annähernd ein so guter Mensch zu sein, wie ich es gerne sein würde. Einer der Gründe, warum ich meine Mutter nicht mehr reanimieren lassen möchte, ist nämlich, dass ich meiner Tochter (9 Jahre) ersparen möchte, jedesmal Angst um ihre Oma zu haben, und mir, ihr imme wieder erklären zu müssen, dass die Oma jetzt in den Himmel kommt und es da viel besser hat und man deshalb nicht traurig sein muss (weil das egoistisch ist) sondern sich für die Oma freuen sollte, zumal sie ja dann wieder bei Opa ist. Außerdem wird es mir langsam zuviel mit ansehen zu müssen, wie schlecht es ihr geht und ehrlich gesagt auch zuviel Arbeit. Laut meinem Arzt müsste schon ein Wunder passieren, dass sich an ihrem Zustand noch etwas ändert, zumindest medizinisch gesehen. Er hat mir angeboten, dies auch meinen Geschwistern zu sagen und mir ein Gutachten zu schreiben, mit dem ich dann (eben wie von Ihnen schon empfohlen) zum zuständigen Gericht gehen und eine Patientenverfügung erlassen kann, unabhängig von dem was meine Geschwister wollen.
Ich möchte halt nicht, dass meine Geschwister dann nix mehr mit meiner Tochter zu tun haben wollen (wegen mir), da diese ja dann keine näheren Verwandten (mich ausgenommen) hätte.
Schwierig das alles, aber ich will Sie damit nicht nerven und mich im Gegenteil bedanken, für die Lösung meines Problems, die Sie mir aufgezeigt haben. Ich bin jetzt richtig erleichtert, egal wie es ausgeht.

Herzlichen Dank, Katrin

P.S. Ich möchte nur noch kurz sagen, dass ich meine Geschwister trotzdem sehr gern habe. Sie sind halt anderer Meinung als ich, haben dafür aber bestimmt auch trifftige Gründe.
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leja
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 107
Wohnort: mannheim

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallo katrin
meine meinung dazu ist kurz und bündig ,
ich denke jeder mensch hat es verdient in würde sterben zu dürfen,sie sollten den verwanden vor augen halten ,,,,dass man nicht an sich selbst denken darf und soll,,,,,
damit tut man der mutter doch keinen gefallen.es ist immer schwer einen menschen den man liebt zu verlieren, aber es ist noch schwerer die mutter leiden zu sehen.
ich kann sie gut verstehen,denn ich stand vor dem gleichen problem,und hatte die gleichen gewissensbissen wie sie,ich habe bei meiner mutter alle lebenserhaltenden masnahmen abgelehnt und meine mutter gegen den willen meiner verwandschaft sterben lassen.
das ist jetzt fast 2 jahre her,und im nachhinein haben die alle eingesehen dass es richtig war.
ich wünsche ihnen viel kraft
leja
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