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Ann
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.05, 20:10    Titel: Studium Antworten mit Zitat

Ich weiß das das hier nicht hingehört aber kann ikr jemand sagen wie man Päthologe wird (Studium wie lange? was alles? ). Und mit welchen Abiturschnitt man Medizin studieren kann
Vielen Dank Ann
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Martin Stadler
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 3329

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 20:53    Titel: Re: Studium Antworten mit Zitat

Hallo Ann!

Um Pathologe zu werden, müssen Sie erstmal ganz normal Medizin studieren (Minimum 6 Jahre). Anschließend erfolgt die Facharztweiterbildung zum Pathologen.

Sie können mit einem bestandenen Abitur Medizin studieren. Je besser Ihre Abiturnote ist, desto kürzer ist in Abhängigkeit des NC die Wartezeit.

Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre "ZVS-Info", herausgegeben von der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund.
(Geben Sie ZVS bei Google ein, um auf die Homepage zu gelangen)
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ann
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.05, 14:09    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für diese Information.
Noch bin ich in der 9. Klasse aber ich träume von diesem Beruf schon total lange (seit ich das erste mal diagnose mord mit dick van Dye geschaut habe)
Ich weiß zwar noch nicht 100 % ig ob ich pathologe oder doch Arzt werden soll aber ich neige eher zum ersten.
Ich bin aber in der schule so mittelmäßig (schnitt 2,Cool aber ich hoff mal das word noch besser!

Also herlichen Dank das wollt ich schon immer mal wissen

Ann
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Martin Stadler
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 3329

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 15:39    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

Hallo Ann!

Naja, dann strengen Sie sich ordentlich an! Versuchen Sie jedes kommende Schuljahr den Schnitt etwas im Vergleich zum Vorjahr zu verbessern!
Eine glatte 2 im Abitur kann sicher nicht schaden, um in absehbarer Zeit einen Studienplatz zu bekommen!

Viel Erfolg!
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SnakeSven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Stadler,

da ich selber auf einen Studienplatz warte muss ich sie in einem Punkt berichtigen. Es ist nicht zweifelsfrei sicher, dass man mit einem besseren Abischnitt auch eine kürzere Wartezeit hat bis man mit dem Studium beginnen kann. Würde ja eigentlich Sinn machen. Es ist aber immer abhängig von den anderen Bewerbern im entsprechenden Semester. Momentan ist es so, dass man in zwei Wartelisten eingetragen wird. Erstmal eine über den NC und eine zweite über die Semester in Wartezeit. Zudem ist es noch davon abhängig in welchem Bundesland man sein Abitur gemacht hat, weil nur mit diesen Bewerbern wird man verglichen. Wenn man nun zwei Personen hat, wobei Person A einen Schnitt von 2,4 und Person B einen Schnitt von 2,8 hat und beide die gleiche Anzahl Wartesemester. Weiter angenommen, der NC in dem eigenen Bundesland wird NICHT unter 2,3 fallen, dann muss Person A genauso lange wie Person B warten. Erst wenn beide in der Liste der Wartesemester reinkommen wird Person A bevorzugt... sprich, wenn es zuviele Studenten mit den benötigten Wartesemestern gibt, dann kann es passieren, dass Person B ein weiteres warten muss. Aber auch da kann die Sache auch wieder ganz anders aussehen, wenn Person B vielleicht ein besseres Sozialkriterium hat als Person A.

Das Ganze ändert sich aber zurzeit etwas. Zum nächsten WS sollen die Unis in NRW zum Beispiel andere Auflagen bekommen. Nach diesesn sollen die Unis 60% der Studenten selbst aussuchen (dabei liegt es ihnen frei welches Verfahren sie benutzen), 20 % der Studenten sollen von der ZVS nach NC und die restlichen 20% sollen von der ZVS nach Wartezeit vergeben werden.

Weiterer Irrglaube, ist dass man seinen Abischnitt jedes Wartesemester um 0,1 verbessert. Dies ist NICHT der Fall.


Ich kann hier nur von meinen eigenen Erfahrungen sprechen.. sollte ich irgendwas an dem sehr "konfusen" System der ZVS mißverstanden haben, so bitte ich um Korrektur.

Liebe Grüße,
Sven
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Ann
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.05, 14:26    Titel: Soziales Jahr Antworten mit Zitat

Danke für alle ihre Antworten und informationen,
Könnten sie mir noch eine Frage beantworten?
Unzwar wenn ich jetzt nach dem Abi ein freiwilliges soziales Jahr machen würde(nur theoretisch ich denke eher das ich das nicht mach) hat man dann ein bessere Chance einen Platz zu bekommen.
Grüße Ann
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Martin Stadler
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 3329

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 17:40    Titel: Re: Soziales Jahr Antworten mit Zitat

Hallo!

Da bin ich, ehrlich gesagt, nicht gerade firm drin. Mit den Augen rollen
Ich habe nach der vorherigen AppOÄ studiert, also nicht nach der neuen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ein freiwilliges soziales Jahr ähnlich wie Wehrdienst oder Zivildienst 2 Wartesemester angerechnet bekommt. Ich tendiere eher zu nein.
Allgemeine Vorteile hat man dadurch aber nicht.

Für genauere Angaben dazu würde ich die Foren der Medi-Learn-Studenten-Community www.medilearn.de empfehlen oder auch das ZVS-Info-Heft www.zvs.de
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Emily The Strange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für ein FSJ, Bund oder Zivi bekommt man genauso Wartezeit angerechnet, als wenn man nur zu Hause sitzen und nichts tun würde. Hauptsache, man ist nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, denn das bringt keine Wartesemester. Smilie

Vorteile, wenn man einen Dienst macht, bei der Studienplatzverteilung:
- Bekommt man währenddessen einen Platz, so wird der freigehalten, bis der Dienst zuende ist.
- Gilt als sogenanntest nachrangiges Kriterium, wenn Noten- bzw. Wartesemestergleichheit besteht (siehe "Listen" oben).

Ansonsten kann ich das Forum www.medi-foren.de sehr empfehlen. Wurde ja auch oben schon mal erwähnt.

@ann: Das Beste ist, du hängst dich mordsmäßig in die Schule rein. Dann kannst du auch gleich nach dem Abitur mit dem Studium anfangen und musst nicht ewig warten. Auch wenn ich bezweifle, dass der Berufswunsch "Pathologin" in der 9. Klasse so durchdacht und realistisch ist. Hast du dich mal über das Berufsbild informiert? Die wenigste Zeit verbringen Pathologen damit, Leichen zu obduzieren. Die Hauptaufgabe: Operationspräparate, etc. histologisch zu untersuchen.

Alles Gute, Emily
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Martin Stadler
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 3329

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Emily!

Das ist leider nicht ganz richtig!
Denn: Wenn man zuhause sitzt und Däumchen dreht bekommt nur 2 Wartesemester!
Für den Zivildienst oder Wehrdienst bekommt man 2 zusätzliche Wartesemester!!! (also 4 Semester für's erste Jahr!)
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Emily The Strange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Irrtum, das stimmt nicht!

Ich warte selbst bereits seit 7 Semestern und habe auch ein FSJ absolviert.

Siehe ZVS:
http://193.159.218.53/regeln/auswahl001/wartezeit001.htm

Gruß, Emily
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Martin Stadler
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 3329

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon!

Denn ich hatte selbst als Zivi 4 Wartesemester während meiner 13. Jahrgangsstufe über das eine Jahr Zivildienst angesammelt! (von daher hatte ich einen reibungslosen Übergang vom Zivildienst zum Studium)

Außerdem zählt eben FSJ wohl nicht dazu, weil das mit Zivil- oder Wehrdienst nicht zu vergleichen ist!
Es muß hier der Nachteil der Männer, die dazu verpflichtet sind, ausgeglichen werden, und das erfolgt über die zusätzliche Anerkennung der Wartesemester!


So bin ich informiert und so war mein Stand 1996/97!
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Emily The Strange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Stand ist von 2004/2005, also etwas aktueller *g* :

Ich habe das ZVS-Heft vor mir liegen; da steht es schwarz auf weiss.

Zu den Diensten gehört das FSJ dazu.

Ich beschäftige mich jetzt schon seit über 2 Jahren mit den ZVS-Regelungen und Co.; so stimmt's garantiert. Seit 1996/97 hat sich ja auch einiges geändert, wie z. Bsp. Abschaffung des Medizinertests, unterschiedliche Gewichtungen des NC's, veränderte Anzahl der Wartesemester bei Berufsausbildung vor dem Abi, etc. .

Der Nachtteil des Zwangsdienstes ist durch den Anspruch auf einen bereits während des Dienstes bekommenen Platzes "ausgeglichen". Inwiefern das wirklich ausgeglichen ist, kann man sich natürlich streiten, da dadurch immerhin etwa 1 Jahr verloren geht, etc. Aber dann kann man auch mit dem Argument kommen, dass Frauen durch Mutterschaft auch einige Jahre (im Regelfall) verloren gehen. Aber das würde die Diskussion meiner Meinung nach ad Absurdum führen. Smilie

Lieben Gruß, Emi
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Martin Stadler
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 3329

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Emi!

Na, dann gebe ich mich mal geschlagen! Winken
Wenn Sie vor dem aktuellen ZVS-Heft sitzen wird das natürlich stimmen, was da steht.
Daher verweise ich auch gerne auf dieses Heft und die Homepage der ZVS, weil man so nichts falsch machen kann.

Einige Änderungen hab ich natürlich, vor allem anfangs, mitbekommen.
Z. B. hatte ich 1995 den vorletzten TMS gemacht. Da war also klar, daß der 1996 zum letzten Mal stattfinden wird und abgeschafft wird.

Natürlich kann man sich über vieles streiten, so auch hier, was gerecht ist und was nicht. Ich denke aber, daß man ein FSJ nicht mit einem Pflichtdienst vergleichen kann, und auch die Mutterschaft ist weitgehend planbar und nicht zu einem festen Zeitpunkt zwingend. Naja, egal, wie schon festgestellt, absolute Gerechtigkeiten sind halt selten realisierbar und man kann sich immer drüber streiten. Man muß es halt hinnehmen, wie es gerade ist.

Wie weit sind Sie denn? Noch in der Schule oder Warten auf den begehrten Platz und mit Zwischentätigkeiten beschäftigt (FSJ)? Winken
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*Julia*
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich höre in der letzten Zeit häufig von Schülern, die als Berufswunsch "Pathologe" angeben. Natürlich will ich niemandem absprechen, dass er wirklich die Arbeit eines Pathologen meint. Aber ich denke, durch verschiedenste Fernsehserien wird ein völlig falsches Bild diesen Berufes vermittelt. In der Medizin gibt es zwei Berufsgruppen, die sich unter anderem mit Leichen beschäftigen, den Pathologen und den Gerichtsmediziner. Das ist nicht das gleiche.

In der Pathologie geht es bei Leichen in erster Linie um natürliche Todesfälle. Es wird "ermittelt", ob beispielsweise eine tumoröse, entzündliche oder degenerative Erkrankung zum Tod geführt hat. Viel bestimmender für das Berufbild ist es jedoch, Gewebeproben von lebenden Menschen unterm Mikroskop zu beurteilen. So kann beispielsweise die genaue Diagnose einer Tumorerkrankung Auswirkungen auf die Art der Therapie haben.

Die Gerichtsmedizin befasst sich mit der Überschneidung von medizinischen und rechtlichen Fragen. Wenn hier Leichen untersucht werden, dann steht im Raum, dass eine nicht-natürliche Ursache zum Tod geführt haben könnte. Ein Gerichtsmediziner kann zum Beispiel die Frage klären, ob ein Mensch durch einen Brand ums Leben gekommen ist oder schon vorher tot war und dann verbrannt ist.
Auch Gerichtsmediziner haben nicht nur mit Leichen zu tun. Aber auch die Arbeit eines Gerichtsmediziners ist nicht die gleiche, die man zur Zeit in vielen amerikanischen Serien zu sehen bekommt. Vielleicht gibt es da tatsächlich unterschiedliche Berufsbilder in den USA und in Deutschland, aber ein Gerichtsmediziner führt in Deutschland keine Ermittlungen durch. Er befragt keine Zeugen und nimmt keine Verdächtigen fest. Er untersucht lebende oder tote Menschen und sagt als Sachverständiger vor Gericht ausschließlich zu den medizinischen Aspekten eines Falles aus. Ein Gerichtsmediziner, den ich sehr schätze, hat uns mal in einer Vorlesung erzählt, dass er es sogar vermeidet, das Urteil in einem Prozess, in dem er als Sachverständiger ausgesagt hat, zu erfahren, um sich so seine Unvoreingenommenheit in späteren Fällen zu bewahren.
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Martin Stadler
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 3329

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia!

Kleine Anmerkung:
Die korrekte Bezeichnung (das weiß ich jetzt aber sicher!) ist nicht Gerichtsmedizin, sondern "Rechtsmedizin"!
In Westdeutschland wurde der Begriff schon vor sehr vielen Jahren eingeführt. In Ostdeutschland wurde dieser Begriff mit der Wende übernommen.

Damit soll erreicht werden, daß eben diese Rechtspathologen nicht ausschließlich Gerichtsgehilfen sind, sondern unabhängig auch von anderen Stellen beauftragt werden können.
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