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welches syndrom

 
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deveraux
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 12:05    Titel: welches syndrom Antworten mit Zitat

hallo liebe leser

gestern bei der gerichtsverhandlung mußte ich mir von der rechtsanwältin meines noch-mannes sagen lassen..ich würde unter einem syndrom leiden, weil ich angeblich menschen ständig versuche negativ zu beeinflussen.

gibt es denn sowas überhaupt?

lg
deveraux
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bavmd
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 09:14    Titel: Re: welches syndrom Antworten mit Zitat

Hallo!

Es gibt durchaus Menschen, die diese Neigung wirklich haben. Dabei handelt es sich aber weniger um ein bestimmtes Syndrom, sondern um eine sog. Persönlichkeitsstörung.
Im Zweifelsfalle könnte der Richter, wenn er dies für angebracht hält, ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten einfordern.

MfG
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deveraux
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 12:16    Titel: Re: welches syndrom Antworten mit Zitat

vielen lieben dank für diese antwort...gestern habe ich über das internet einen persönlichkeitstest durchgeführt und nach aussage der auswertung wären bei mir anzeichen da....

gegen eine gerichtlich angeordnete begutachtung hatte ich bisher nichts dagegen...allerdings nach diesem test und ihrer aussage nun doch meine bedenken..immerhin geht es um das sorgerecht für meinen sohn...

was kann ich denn jetzt tun?

lg
deveraux
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 08:44    Titel: Re: welches syndrom Antworten mit Zitat

Lassen Sie sich v.a. weder von anwaltlicher "Stimmungsmache" noch von irgendwelchen Internet-Tests irritieren. Der Anwalt vertritt in erster Linie die Interessen der Gegenseite und Internet-Tests taugen gar nichts, sondern sollen Ihre Neugier nur auf die entsprechenden Seiten lenken.
Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung oder irgendeines "Syndroms" ist nicht Sache eines (gegnerischen) Anwalts, sondern eines Arztes.

Was soll überhaupt mit "negativ beeinflussen" sein?
Hinterlassen Sie vor Gericht einen recht netten und kooperativen Endruck und besprechen Sie diesen Syndrom Quatsch erst mal mit Ihrem Anwalt. Er wird einschätzen können, wie groß die Gefahr ist, dass das Gericht tatsächlich einen Gutachter bemüht und mit einiger Erfahrung kann er auch in etwa abschätzen können, ob Ihnen das eher nutzt oder eher schadet.
Also: Immer schön die Ruhe bewahren!
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