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Verfasst am: 09.10.04, 09:39 Titel: alter thread "Pflege vs. Arzt"
"Hierzu gehören alle Diagnose- und Therapieentscheidungen sowie solche Verrichtungen und Eingriffe, die aufgrund ihrer Komplikationsdichte und Gefährdungsnähe ärztliches Wissen und Können unbedingt erfordern. Diese Tätigkeit obliegt in erster Linie den approbierten Ärzten. Maßnahmen, die keine besonderen Gefahren für die Patienten mit sich bringen (= Heilkunde im weiteren Sinne), können dem Grundsatz nach auch von nichtärzlichem Fachpersonal durchgeführt werden. "
gefunden bei "Wernerschell.de"
Delegation von ärztlichen Tätigkeiten ist ein weites Feld...
Grundsätzlich kann man sagen je ungefährlicher eine Maßnahme ist (man spricht in diesem Fall von "Komplikationsdichte") desto delegabler ist sie.
D.h. im fall der Befunde etc. werdet ihr wohl eine "zwischenmenschliche Lösung" finden müssen. Überlastungsanzeigen bei Personalmangel oder Gespräche mit der PDL könnten hier hilfreich sein. Es kann ja nicht sein das wir uns zum HIWI des Arztes degradieren...sonst fängt der noch an das Kaffeekochen zu delegieren. Ob es für derartige Probleme jedoch rechtliche Regelungen gibt waage ich zu bezweifeln. Meiner Erfahrung nach kommt man(und Frau;-)) am weitesten mit hoher Fachkompetenz und einem gewissen Maß an zivilem Ungehorsam (soweit das vertretbar ist .
@Florence: Ich denke es wird nicht ausreichen zu wissen "was Antibiosen anrichten können..." im Zweifel wird es entscheident sein ob du die auftretenden Komplikationen beherrschen kannst und ob die Anordnung rechtlich wasserdicht (d.h. zunächst mal schriftlich dokumentiert wurde.
FKP-Watcher
(Mehr zu diesem Thema>>www.wernerschell.de)
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