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Verfasst am: 18.09.04, 11:52 Titel: Frage zu Kostenübernahme bei Ohren-OP
Hallo,
ich (16 Jahre) möchte mir meine abstehenden Ohren anlegen lassen. Mein HNO-Arzt hat mir nun einen Attest für die Krankenkasse (BKK) ausgestellt, und hofft, dass so die Kosten für die OP von der Kasse übernommen werden. Was gäbe es aus Sicht der Krankenkasse für Gründe, der OP nicht zuzustimmen? Es geht nämlich darum, dass ich vor einiger Zeit ohne das Wissen meiner Eltern einen Psychologen aufgesucht habe, und nun Angst habe, dass sie es doch noch erfahren, wenn ich mich mit dem Attest an die Krankenkasse wende. Was meinen Sie dazu? Könnte der Besuch des Psychologen irgendwie gegen eine Kostenübernahme sprechen (ich war öfters in meiner Kindheit krank, also habe ich oft Ärtze aufgesucht ect., die BKK musste viele Kosten übernehmen...)?
Danke für Ihre Hilfe,
Katja
Katja, der Psychologe, besser aber ein Psychiater sollte bestätigen, dass Du Probleme durch abstehende Ohren hast, und zwar massive psychische Probleme. Keine Hemmungen bei der Kasse, wenns unbedingt sein mußte, ist das ja in Ordnung. DIe Ärzte schicken doch keine Rechnungen zu Euch nach Hause? Die rechnen direkt mit der Kasse ab, da erfährt keiner von der Family, ob Du beim Arzt warst, wenns Leistungen sind, die die Kasse bezahlt. Meinen Kindern wurden auch die Ohren angelegt, als sie noch Kinder waren. Das wurde wie mit einem Faden hinter demOhr festgehalten, so erklärt ich das mal. Aber im Laufe der Jahre (vielleicht 20 - 30 Jahre) kann sich dieses Fädchen auch wieder lösen. Weiß nicht, welche OP-Technik heute angewandt wird. Wende Dich auch an einen Arzt für plastische- und Wiederherstellungschirurgie oder an eine Ambulanz in einem Krankenhaus, die z.B. diese OPs durchführen, hole vorab Infos ein., Gruss kati
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