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Brustfehlbildung - Kostenübernahme nach OP möglich?

 
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Hanane
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 21:26    Titel: Brustfehlbildung - Kostenübernahme nach OP möglich? Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Dr. Allert,

ich habe, als 38jährige, am vergangenen Mittwoch eine Brustvergrößerung in einer Uniklinik durchführen lassen.

Immer habe ich unter meinem Busen gelitten, und nachdem mein derzeitiger Gynäkologe mir ein Mittelchen für das Brustwachstum angepriesen hat, ohne, daß ich ihm von meinem psychischen Problem wegen eben jener Brüste erzählt habe, stand mein Entschluß fest: ich lasse eine Brustvergrößerung durchführen.

Mit keinem Menschen (außer meinem Freund) habe ich darüber gesprochen. Das erste Beratungsgespräch habe ich in der Uniklinik wahrgenommen und gleich den Termin für die OP gemacht.

Nun lese ich nach der OP im Brief an den weiterbehandelnden Arzt: "Mammaaugmentation bei tubulärer Brust". Meine Recherchen im Internet haben nun ergeben, daß ich evtl. einen Kostenübernahmeantrag bei meiner KK hätte stellen können, hätte ich denn gewußt, daß dies eine anerkannte Fehlbildung ist.

Nun meine Frage: hat es Sinn, den Antrag auf Kostenübernahme nachträglich zu stellen. Ich war zuvor nicht informiert: auch die Ärzte des Uniklinikums haben mich zuvor nicht auf diese Fehlbildung aufmerksam gemacht und gesagt, es käme evtl. eine Kostenübernahme in Frage.

Wie sehen Sie das? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß+Dank
Hanane
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Sixtus Allert
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 953
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hanane,
eine tubuläre Brust ist tatsächlich eine Fehlbildung im Sinne des SGB, die zur Leistungspflicht der Kassen führen kann. Nicht ganz erkennbar für mich ist, warum eine Uni(frauen?-)klinik Sie nicht darauf hingewiesen hat.
Es ist erfahrungsgemäß schwierig, im Nachhinein einen Kostenübernahmeantrag zu stellen - aber nicht unmöglich. Wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihren Operateur, der Sie darauhin beraten sollte. Wahrscheinlich werden Sie dann zum MdK zur Begutachtung geladen, wobei Photos eine entscheidende Rolle spielen werden, da der Originalzustand nun ja nicht mehr besteht.
Viel Erfolg und beste Grüße
Dr. Sixtus Allert
_________________
Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie am Sana Klinikum Hameln - www.dr-allert.de
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Hanane
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Dr. Allert,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Am Montag werden die Fäden gezogen; dann werde ich mit dem Arzt sprechen, und ihn bitten, mir die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

Viele Grüße
Hanane
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