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Verfasst am: 17.10.05, 20:19 Titel: Abrechnung Blutzuckermessungen in der Schwangerschaft
Hallo allerseits,
arbeite in einer gynäkologischen Praxis, wo wir zur Zeit überlegen, wie wohl Blutzuckermessungen in der Schwangerschaft abzurechnen sind.
Nach Auskunft der KV werden die Messungen übernommen, wenn Verdacht auf Gestationsdiabetes besteht. Ist das aber auf Dauer bei zu vielen Patientinnen der Fall, kommt es wohl automatisch zu einer Prüfung mit anschliessendem Regress.
Es wird aber empfohlen, den Blutzucker mindestens zweimal während einer Schwangerschaft zu messen, da immer noch viele Schwangere zu spät oder gar nicht als Diabetikerinnen erkannt werden.
Verfasst am: 21.10.05, 13:46 Titel: Das Screening aller
auf Gestationsdiabetes ist empfohlen, wurde aber bisher nicht in die MuRicht aufgenommen.
Die einen IGeLn das. Ich machs anders.
Ich hab einen Automatenbrief an den Hausarzt, in dem die Vorgehensweise und die Normwerte des OGTT mit 75 g Glucose stehen. Mit freien Zeilen für die Befunde.
Schalle ich ein zu dickes Kind oder ist die Frau deutlich übergewichtig oder gibts aus der Familienanamnese einen Hinweis oder hat die Frau früher Kinder über 4.500 g gehabt oder früher einen Gestationsdiabetes oder hat sie wiederholt Glucosurie, dann geht der Automatenbrief an den Hausarzt mit der Bitte um OGTT. Der freut sich, die Schwangere auch mal wieder zu sehen, macht den OGTT, trägt die Werte ein und gibt der Schwangeren den Brief mit retour.
Hat sich so bewährt.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
danke für die Info. Nur scheint man dann doch nicht generell Blutzuckerbestimmungen bei den Schwangeren machen zu können Doch erst, wenn irgendein Befund auffällig ist. Igeln wollen wir das allerdings auch nicht. Momentan bestimmen wir zweimal nach der 28. Woche den Blutzucker auf Praxiskosten und rechnen nur in wirklichen Verdachtsfällen ab.
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