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Feststellung über Rechtfertigung einer Psychotherapie

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.04, 17:02    Titel: Feststellung über Rechtfertigung einer Psychotherapie Antworten mit Zitat

Hallöchen

Wahrscheinlich wurde das ähnlich schon diskutiert ich würde die Frage aber dennoch nochmal konkret formulieren. Es geht um folgendes: Meine Freundin hat mir vor kurzem unter Tränen gestanden (Sie 18 Ich 21) das sie als Kind von einem Verwanten sexuell belästigt wurde. Sie hat damit rausgerückt als es beim Sex immer schlechter lief und sie überhaupt keine Lust mehr hatte und auch öfter angefangen hatte zu weinen. Ich will das auch gar nicht jetzt weiter erläutern mir gehts jetzt darum das ich ihr geraten habe unbedingt eine Therapie zu machen. Da sie jedoch ihrer Familie nicht schaden will, will sie ihnen auch nichts erzählen. Die Frage ist jetzt wie das Verfahren ist eine Psychotherapie zu bekommen und das diese dann auch über die Krankenkasse getragen wird. Wir haben beide überhaupt nich die Möglich keit sowas zu finanzieren. Die Fragen sind sicher sehr einfach aber wir haben beide überhaupt keine Ahnung. Auch will sie ebend nicht das ihre Eltern etwas mibekommen und da weiß ich auch nicht ob das mit der Kasse funktioniert!

Wäre klasse wenn jemand einen Rat wüsste

Gruss Maik
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.11.04, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Maik,
eigentlich dürfte es für deine Freundin überhaupt kein Prolbem sein, eine Therapie von der Kasse übernommen zu bekommen.
Ich selbst komme aus einer Familie, in der ein Kind sexuell mißbraucht wurde und bin noch dzu in einer Sekte aufgewachsen. Meine Therapie wurde anstandslos genehmigt. Ein Gespräch mit dem Hausarzt genügte.
Viel Erfolg euch beiden
Lorella
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DrVolkerBux
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 5
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Maik,

um eine Psychotherapie zu beginnen muß Deine Freundin lediglich einen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen. Der klärt dann die Kostenübernahme mit der zuständigen Krankenkasse. Da sie älter als 18 ist erfahren die Eltern nichts.

Dr. Bux
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