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Ich bin mit meiner Zahnästhetik sehr unzufrieden, habe verfärbte Zähne und an den Schneidezähnen weiße Flecken. Zudem hatte ich vor ca. 10 Jahren einen Unfall und dabei sind mir an den 4 Voderzähnen im Oberkiefer Zahnstücke rausgebrochen. Die Füllungen sehen inzwischen auch sehr unschön aus.
Im Unterkiefer habe ich zum Glück keine Füllungen.
Nun würde ich gerne auch mal ein wunderschönes Lächeln haben
Habe nun schon viel über Veneers und Bleaching gelesen und bin entschlossen mich in der Richtung behandeln zu lassen.
Nun stehe ich vor dem Problem, bei welchem Arzt?
Meine Zahnärztin bietet solche Methoden nicht an.
Komme aus dem Ruhrgebiet, Gelsenkirchen.
Kann mir jemand einen guten Arzt in dem Raum nennen, der sich mit solchen zahnästhetischen Maßnahmen auskennt und diese durchführt?
Eine weitere Frage wäre, wenn der Arzt mir nach der Beratung einen Kostenvoranschlag macht, bin ich damit verpflichtet die Leistung auch in Anspruch zu nehmen oder kann ich danach immer noch die Behandlung ablehnen?
Entstehen mir Kosten durch diesen Voranschlag?
Wäre toll wenn mir jemand Auskunft geben könnte!
Über einen Erfahrungsaustausch bin ich auch sehr interessiert.
Sie hören sich für mich nach einem glasklaren Fall für Veneers (=Keramikverblendschalen) an. Ästhetisch gibt es nichts besseres.
Der Nachteil: sie sind keine Kassenleistung und deshalb rein privat. Da Ihr Zahnarzt das offenbar nicht anbietet, würde ich Ihren Zahnarzt direkt mal fragen, wen er denn von seinen Kollegen kennt. Manchmal klappt das. Zumindest ist er dann nicht beleidigt, wenn Sie mit neuer Front wieder bei ihm auflaufen.
Da die Preise für Veneers reine Willkür sind (von 300 bis 800 das Stück) empfehle ich auch, mehr als ein Angebot einzuholen. Und dran denken: nicht Sie sind der Bittsteller, der vom Zahnarzt einen Gefallen möchte, sondern umgekehrt.: der will Ihnen was Teures verkaufen.
Eine weitere Frage wäre, wenn der Arzt mir nach der Beratung einen Kostenvoranschlag macht, bin ich damit verpflichtet die Leistung auch in Anspruch zu nehmen oder kann ich danach immer noch die Behandlung ablehnen?
Entstehen mir Kosten durch diesen Voranschlag?
Der Zahnarzt kann ihnen einen Betrag für einen Kostenvoranschlag in Rechnung stellen, ja.
Ober er das wirklich tut, ist seine Entscheidung - also anfragen.
Und ob sie in die Behandlung einwilligen, ist ihre Sache.
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