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Verfasst am: 15.11.04, 00:10 Titel: Re: Definition von Bettlägerigkeit
Hallo Hugo,
liebe KollegInnen,
Hugo hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich finde im Internet die Definition von Bettlägerig oder Bettlägerigkeit weder im Gesetz noch in einem Urteil.
Allgemeine Definition ohne fachspezifische Besonderheiten:
Bettlägerig ist,
-wer in den bei vergleichbaren Menschen
-üblichen Phasen des Wachseins
-auf eigenen Wunsch
-im Wesentlichen ohne vollständige oder teilweise Hilfe
-das Bett verlassen kann,
-um sich den üblichen Verrichtungen des täglichen Lebens zu widmen.
Hugo hat folgendes geschrieben::
Nebenbei würde ich mich noch über die Übersetzung von Bettlägerig/keit auf Englisch sehr freuen.
bettlägerig: bedridden
bettlägerig sein: to be bedridden
´Hoffe, ich konnte helfen; ansonsten melden sie sich noch einmal!
Verfasst am: 15.11.04, 11:42 Titel: Re: Definition von Bettlägerigkeit
Joachim Wagener hat folgendes geschrieben::
Bettlägerig ist,
-wer in den bei vergleichbaren Menschen
-üblichen Phasen des Wachseins
-auf eigenen Wunsch
-im Wesentlichen ohne vollständige oder teilweise Hilfe
-das Bett verlassen kann,
-um sich den üblichen Verrichtungen des täglichen Lebens zu widmen.
Hallo, Herr Wagener!
Ich habe mir diese Stelle jetzt mindestens dreimal durchgelesen. Habe ich ein Brett vorm Hirn oder fehlt da doch irgendwo im Text das Wörtchen "nicht".....??
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