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vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Meine Story geht schon länger und irgendwie kann ich das Buch auch noch nciht schließen..
2005 habe ich an der Studie für Akupunkturbehandlungen teilgenommen und musste pro Sitzung 11,- € dazu bezahlen (Gebühr für Zusatzleistungen).
Da ich eine Zusatzversicherung habe, habe ich die Rechnung von 110,- € (10 Sitzungen á 11,- €) eingereicht.
Nach kurzer Zeit bekam ich eine Rückmeldung, dass meine Ärztin (anerkannt in TCM) eine Einzelaufstellung der Leistungen machen soll - diese weigert sich, auch nach mehrmaligen Anrufen und persönlichen Gesprächen.
Begründung: Ich habe eine Patienteninformation (!) unterschrieben und hatte einer Pauschalzahlung zugestimmt. Somit hätte ich, nach ihren Angaben mit diesem Schreiben zugestimmt, dass sie keine Einzelauflistung machen bräuchte.
Ich weiß nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter von der Zusatzversicherung, dass ich rechtlich gesehen die Karten in der Hand habe, da sie eine Einzelaufstellung machen muss und die Patienteninformation auch nur eine Information ist.
Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob es sich bei dem Betrag überhaupt lohnt rechtliche Schritte einzuleiten.
Hat jemand schon mal so einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehen kann???
wenden sie sich mit so etwas an die verbraucherzentrale oder ärztekammer, die können sie sicher weiterleiten. _________________ Mit freundlichem Gruß
Julia Busching
Master of Science in Oriental Medicine (USA), Heilpraktiker Koblenz
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