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Heilpraktikerin

 
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BrigitteK
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 628

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 04:47    Titel: Heilpraktikerin Antworten mit Zitat

In der Nachbarschaft hat eine Heilprakterin ein Geschäft gekauft und zur Praxis umgebaut. Zur Eröffnung wurde eingeladen und sie gibt in ihrer Werbung an, daß sie vor 12 Jahren in China an der Universität viel gelernt hat und hier in Deutschland staatlich geprüft wurde.
Irgend einen Aushang über "staatlich geprüft" oder eine Preisliste gibt es nicht.
Meine Frage ist nun, ob es eine Stelle gibt, die vor Eröffnung prüft, ob die Frau auch als Heilprakterin tatsächlich arbeiten kann oder kann jeder einfach eine Praxis aufmachen, ohne irgendwelche Nachweise?
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Alpinus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Heilpraktikergesetz
§ 1

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

§ 5

Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Idee
_________________
Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf.
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