Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
In der Nachbarschaft hat eine Heilprakterin ein Geschäft gekauft und zur Praxis umgebaut. Zur Eröffnung wurde eingeladen und sie gibt in ihrer Werbung an, daß sie vor 12 Jahren in China an der Universität viel gelernt hat und hier in Deutschland staatlich geprüft wurde.
Irgend einen Aushang über "staatlich geprüft" oder eine Preisliste gibt es nicht.
Meine Frage ist nun, ob es eine Stelle gibt, die vor Eröffnung prüft, ob die Frau auch als Heilprakterin tatsächlich arbeiten kann oder kann jeder einfach eine Praxis aufmachen, ohne irgendwelche Nachweise?
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. _________________ Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.